Mietminderung, wenn Großbaustelle nebenan?

  • Hallo,


    ich habe seit ca. einem Jahr eine Großbaustelle direkt neben meiner Wohnung.
    Zuerst wurde da ein altes Polizeiareal abgerissen, was schon eine Menge Lärm (Baggerlärm, Presslufthammer, Abrisskugel etc) verursacht hatte. Habe es aber irgendwie über mich ergehen lassen. So sieht die Baustelle derzeit (nach Abriss) aus:


    Blick aus meinem Schlafzimmerfenster


    Nun habe ich erfahren, dass die Baustelle wohl noch eine Weile anhalten wird, denn folgende Wohn-SIEDLUNG (!) soll dort gebaut werden:


    http://sophienhof-frankfurt.de/index.htm


    Meine Frage: Kann ich (gegebenenfalls auch rückwirkend) für dieses Bauprojekt der Stadt Frankfurt Mietminderung beantragen? Wenn ja, wo und mit welcher Begründung oder Beweisen? Hat da jemand Erfahrung mit? Oder geht man direkt zum Vermieter? Habe absolut keine Ahnung...

  • Wobei sich der Link ja eher auf den Vermieter bezieht und wie der mit seinem Ausfall umgehen kann - das braucht den Mieter ja nicht interessieren, der macht die Mietminderung beim Vermieter geltend und nicht beim Verursacher des Baulärms. ;)

  • Frage:
    Was kann Dein Vermieter für den Baulärm? Ist er der Bauherr? Wenn ja, hol Dir was. Wenn nein, lass den armen Kerl in Ruhe.


    CS

    Ich hab grade mein Handy aufgeschraubt.
    Von wegen grundgebühr schon drin! Keinen Cent hab ich gefunden...

  • Zitat

    Original geschrieben von -CyberSlasher-
    Frage:
    Was kann Dein Vermieter für den Baulärm? Ist er der Bauherr? Wenn ja, hol Dir was. Wenn nein, lass den armen Kerl in Ruhe.


    CS


    Der "arme" Kerl sollte sich sein Geld selbstverständlich von dem in diesem Fall städtischen Wohnungsbauunternehmen wieder holen.

  • Zitat

    Original geschrieben von -CyberSlasher-
    Was kann Dein Vermieter für den Baulärm? Ist er der Bauherr? Wenn ja, hol Dir was. Wenn nein, lass den armen Kerl in Ruhe.
    CS


    Ganz so einfach ist es auch wieder nicht.


    Du kannst die Miete kürzen, da gab es mehrere Urteile von verschiedenen Gerichten.


    "Lärm von einer benachbarten Baustelle berechigt den Mieter auch dann zur Mietminderung, wenn der Vermieter mit dem Baulärm nichts zu tun hat und die Störung dulden muss, ohne das ihm dafür eine Ausgleichzahlung durch den Nachbar zusteht" BayObLG RE WM 87, 112; LG Göttingen WM 86, 114: 20 %; LG Siegen WM 90, 17; AG Regensburg WM 92, 467


    Der Vermieter kann sich eventuell einen Teil der geminderten Miete vom Verursacher des Lärms wiederholen, aber( Gibt es auch ein Urteil drüber)


    so long cane


    EDIT: schau mal hier nach, da findest du auch ungefähre Angaben zur Höhe der Mietminderung

  • was bringt die die mietminderung wenn der baulärm bleibt?


    kaufst du dir dann von dem toll "eingesparten" geld ohrstöpsel?


    behebe das problem, die baumaßnahme wird sicher noch 1 - 1 1/2 jahre dauern... such dir eine neue wohnung.


    ich hoffe die mieten ziehen durch die aufwertung der wohngegend mit an... dann wird sich dein vermieter sicher gerne an deine mietminderung errinnern...


    in frankfur hab ihr ja dieses tolle punktesystem da fließt die umgebung ja schön mit in die miethöhe ein.... (Tabelle 3)

  • Zitat

    Original geschrieben von LarryT78
    ich hoffe die mieten ziehen durch die aufwertung der wohngegend mit an... dann wird sich dein vermieter sicher gerne an deine mietminderung errinnern...


    in frankfur hab ihr ja dieses tolle punktesystem da fließt die umgebung ja schön mit in die miethöhe ein.... (Tabelle 3)


    Danke für den "tollen" Tipp.
    *koppschüttel*

  • Re: Mietminderung, wenn Großbaustelle nebenan?


    Zitat

    Original geschrieben von drlove23 ich habe seit ca. einem Jahr eine Großbaustelle direkt neben meiner Wohnung.


    Hallo Dr. Love,
    das könnte hier zum Pfoblem werden. Wenn die Großbaustelle schon seit einem Jahr besteht, wird davon ausgegangen, dass es Dich bis jetzt auch nicht gestört hat.
    *************
    Wer einen Mangel der Wohnung erkennt, ihn aber längere Zeit hinnimmt, verliert das Recht auf Mietminderung. Das OLG Frankfurt entschied, dass ein Mieter, der über sechs Monate die unzureichende Schallisolierung des Treppenhauses hinnahm, nicht mehr mindern durfte
    *************
    Du kannst es aber trotzdem versuchen, vor allem, wenn der Lärm in der letzten Zeit heftiger wurde.
    Du musst die Mietminderung dann auch nicht unbedingt beim Vermieter anfragen, es genügt i.d.R. ein Brief mit Begründung und dem Hinweis, dass Du die Miete entsprechend kürzen willst.
    Hilfe zu dem Thema findest Du bei google, evtl. auch beim Deutschen Mieterbund (hier ist eine Mitgliedschaft notwendig).


    Grüße
    H.S.

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    From: etiquette yourself

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