Ein paar Fragen an die Bewerbungsprofis

  • Genau das, wie "ewiger Student". Daher interessiert mich eben, ob es legitim wäre, die Studiengänge zwischendrin wegzulassen, wenn zwischen dem ersten und letzten (dann auch abgeschlossenen) Studiengang eine Selbständigkeit steht und somit keine Lücke entsteht. Also ist sowas "rechtlich" denn einwandfrei?


    Denn ob und wieviele Studiengänge davon nur auf dem Papier stattfanden...es ist sicher besser ohne diese Erklärungsnot, zu der man wegen dem ersten Eindruck evtl. garkeine Chance bekommen würde. Korrekt?

  • Hast du während der ersten Studienjahre nebenher irgendwie gejobbt? Dann verpacke es als "freie Mitarbeit für wechselnde Auftraggeber und nebenher ein bisschen Studieren" … :cool:


    Legitim ist alles, was nicht illegitim ist. Die Firmen schummeln schließlich auch wenn es darum geht, sich vorteilhaft darzustellen. ;)

  • Avalanche,


    erlaubt ist, was nicht verboten ist. Unternehmen, die lückenlose Lebensläufe verlangen und damit die Lebensrealitäten von 85% der Menschen nicht akzeptieren, bekommen zu Recht Unterlagen, die auf "Perfektion" getrimmt sind, auch wenn das nicht immer ganz so gewesen ist.



    Daraus würde ich machen:
    - 2001-2002 Studium Maschinenbau
    - 2002-2008 Studium BWL
    - ab 2005 eigenes Gewerbe gegründet und dort seither mehrere Jahre tätig gewesen
    - 2009-2013 Studium Wirtschaftsinformatik


    Ein häufiger Fehler von Bewerbern, auch im Gespräch, ist "second guessing": man entschuldigt proaktiv vermeintliche Schwächen, die der Interviewer gar nicht sieht, die man aber selber meint erklären zu müssen - und redet erst dadurch einen Bruch im Lebenslauf herbei, der dann natürlich wahrgenommen und zerpflückt wird. Sei einfach nicht so ausführlich und rede keine Schwachpunkte herbei, dann gibt es sie nicht.
    Lügen darfst du nicht, aber alle anderen Wege des positiven Aufpolierens sind erlaubt und auch moralisch okay, denn deutsche Unternehmen wollen (fast) perfekte Menschen, also bekommen sie diese. Wer nur Unehrlichkeit akzeptiert darf sich nicht wundern, dass er sie bekommt.


    Ich würde diesen Lebenslauf für mich selber - und natürlich auch in einem Vorstellungsgespräch - so darstellen: 2001-2002 Maschbau studiert. War interessant, du hast viel gelernt und Erfahrungen gesammelt, spannende Eindrücke gewonnen - aber dann erkannt, dass es nicht dein Ding ist. Dementsprechend hast du gehandelt und dich neu positioniert, nämlich 2002 ein BWL-Studium begonnen.
    Ab 2005 hast du ein eigenes Unternehmen aufgebaut und dich dabei so ins Zeug gelegt, dass Studieren ab ca. 2005 nicht mehr mit dem nötigen Engagement möglich war. Du hast deine Energien in dein eigenes Unternehmen investiert und dort diese und jene Erfolge erzielt. 2009 ist dein Interesse an "Wirtschaftsthemen" wieder stärker geworden, du hast deswegen erfolgreich WI studiert und abgeschlossen.


    Sollte hier die Frage kommen, warum du WI begonnen anstatt das BWL-Studium fortgeführt hast ("Warum haben Sie wieder das Fach gewechselt?"), dann erschien dir WI nach deinen Erfahrungen im eigenen Unternehmen oder aus Blablabla Gründen als passender/besser/whatsoever.


    Das Prinzip ist immer, alles positiv zu erklären und auch ein Scheitern/Aufgeben/neu orientieren als aktive Entscheidung, dich besser zu positionieren, darzustellen. Du hast auch aus "Fehlern", Neuausrichtungen oder Sackgassen immer etwas gelernt und du brachtest dieses Wissen positiv ein um danach besser zu werden.


    Wenn du das noch, so wie oben geschildert, in einen nachvollziehbaren Ablauf bringst, ist alles gut. Es darf halt nicht aussehen wie "er wusste oft nicht, was er will", sondern es muss eine gewisse Logik haben: du hast dich verändert weil du den besten Weg gegangen bist, und der sah an irgendeiner Stelle eine Neuausrichtung vor.
    Gerade wenn dein Gewerbe zum Rest passt, ist es noch unproblematischer. Dann ist da sogar ein roter Faden, also kein Problem.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Vielen Dank Printus! Die Infos zum second guessing fand ich auch sehr interessant - da ich sicher auch zu so etwas neigen würde.


    Aber sieht ein nicht abgeschlossenes BWL Studium trotz 12 Semestern nicht ziemlich ungeschickt aus? Klar, kann ich sicher gut mit dem eigenen Gewerbe begründen, aber sieht ja doch recht unentschlossen aus (was es ja irgendwie auch war, also "bleib mal eingeschrieben, vielleicht machst ja doch weiter... hm ... doch nicht ;)").

  • Zitat

    Original geschrieben von Printus


    Lügen darfst du nicht, aber alle anderen Wege des positiven Aufpolierens sind erlaubt …


    Welches Gesetz verbietet denn das Lügen? :p


    Und überhaupt: Wer will und wird denn wie überprüfen, ob ein Bewerber sein Unternehmen im Jahre 2005 oder im Jahre 2004 oder gar schon 2002 gegründet hat? :cool:

  • Ich hoffe, ich bin hier richtig :-).


    Ich suche nach einer Teilzeitstelle, in meinem Bereich sind die Stellen nicht explizit als Voll- oder Teilzeit ausgeschrieben (keine Ahnung, wie das woanders wo ist), wo bringe ich das am besten unter? Zum Ende hin, in den Absatz mit den Gehaltsvorstellungen?


    Die Gehaltsvorstellungen sind das nächste Problem, angenommen ich hätte gerne 20-25t Euro/Jahr für eine Vollzeitstelle, wie gebe ich dann meine Vorstellung an?Arbeiten würde ich gerne 25-30 Stunden, aber bei 25 Stunden wäre die Spanne ja eine andere als bei 30 Stunden? Ist das verständlich?

  • Zitat

    Original geschrieben von Pankoweit
    Welches Gesetz verbietet denn das Lügen? :p


    Arbeitsrechtlich kann es durchaus zu bösen Konsequenzen führen wenn sich hernach herausstellt, dass ein Mitarbeiter aufgrund von Darstellungen oder Aussagen eingestellt wurde, die sich später als "Luftnummer" erweisen. Ein bisschen gedehnt, flexibel und beschönigt darf, ja muss man Dinge präsentieren. Es sollte aber im Kern wahr sein. Wenn es zu weit hergeholt wird, hat man sich die Stelle aufgrund einer Täuschung erschlichen und das gibt dem Arbeitgeber die Möglichkeit, den Mitarbeiter zu entlassen. Unehrlichkeit oder Lügerei ist keine dem Arbeitgeber zumutbare Grundlage für ein Beschäftigungsverhältnis.


    Zitat

    Original geschrieben von Pankoweit
    Und überhaupt: Wer will und wird denn wie überprüfen, ob ein Bewerber sein Unternehmen im Jahre 2005 oder im Jahre 2004 oder gar schon 2002 gegründet hat? :cool:


    Das stimmt - und darauf wollte ich hinaus. Das lange Eingeschrieben-Sein kann man durchaus als "Karteileiche" verkaufen weil man zwar immer wieder vor hatte, das Studium wieder zu intensivieren. De facto hat man aber schon so intensiv am Erfolg des eigenen Unternehmens gebastelt, dass es dazu nicht mehr kam. ;)


    Zitat

    Original geschrieben von andrea80
    Ich suche nach einer Teilzeitstelle, in meinem Bereich sind die Stellen nicht explizit als Voll- oder Teilzeit ausgeschrieben (keine Ahnung, wie das woanders wo ist), wo bringe ich das am besten unter? Zum Ende hin, in den Absatz mit den Gehaltsvorstellungen?


    Die Gehaltsvorstellungen sind das nächste Problem, angenommen ich hätte gerne 20-25t Euro/Jahr für eine Vollzeitstelle, wie gebe ich dann meine Vorstellung an?Arbeiten würde ich gerne 25-30 Stunden, aber bei 25 Stunden wäre die Spanne ja eine andere als bei 30 Stunden? Ist das verständlich?


    Ja, aber du machst es zu kompliziert. :p


    1: Eine Gehaltsvorstellung würde ich nie in der Bewerbung thematisieren.
    Du verkaufst dich entweder zu billig ( -> ins eigene Knie geschossen. Du verkaufst dich zu billig. Zu preiswerte Bewerber werden ggf. auch für unfähig gehalten) oder zu teuer (-> ebenso ins eigene Knie geschossen. Du wirst als Bewerber aussortiert).
    Solange nicht explizit nach der Gehaltsvorstellung gefragt wird, solltest du das Thema selber gar nicht erwähnen. Und wenn gefragt wird beantwortet man es im Schlussabsatz mit der Floskel: "Habe ich ihr Interesse geweckt? Dann stelle ich mich sehr gerne persönlich bei Ihnen vor. Dabei können wir auch unsere Gehaltsvorstellungen abgleichen."


    Wenn das Thema "Gehalt" im Vorstellungsgespräch ansteht ist es immer schlau, den Spieß umzudrehen und den Arbeitgeber zu fragen, was ihm denn deine Mitarbeit wert sei. Schließlich habe er ja schon ein paar Leute in dieser Position / früher schon einen Mitarbeiter auf dieser Position gehabt / eine Budgetvorstellung für diese Position. Manche Arbeitgeber kann man so überlisten; mit etwas Glück bieten sie dir mehr, als du verlangt hättest. In diesem Fall bist du natürlich gleich einer Meinung und hast ebensolche Gehaltsvorstellungen. ;)


    Klappt das nicht, solltest du eine Zahl nennen - und zwar ohne herumzudrucksen. Du hast dir vorher überlegt, was du haben möchtest und du weißt, was man in der Branche verdient - also vertrittst du deinen Preis ohne schlechtes Gewissen oder unnötiges Herumgerede.


    Wenn du merkst, dass auf der anderen Seite ganz andere Vorstellungen sind, kannste das in einem Gespräch - anders als in einem Schreiben - immer noch diskutieren und hinbiegen. Du kannst z. B. anbieten, zu einem Gehalt einzusteigen, aber eine Gehaltserhöhung in einem halben Jahr oder Jahr in den Vertrag zu schreiben - schließlich leistest du nach der Einarbeitung mehr, bist effektiver. Oder du kannst auf deine Qualitäten, einen Mehrwert, oder besonderes Fachwissen ver weisen ... Im Gespäch kann man unterschiedliche Vorstellungen immer "wegreden", aber was im Bewerbungsschreiben steht, steht da und schießt dich raus wenn es nicht "sitzt".


    Das gleiche Prinzip gilt für die Frage "Teilzeit oder nicht": normalerweise steht das in den Stellenanzeigen und du bewirbst dich nur auf die Posten, die in Frage kommen. Steht nichts dabei, brauchst du auch keine Welle deswegen machen: einfach auf alle Stellen bewerben, die dir gefallen - es wird sich dann schon klären, was der Arbeitgeber sucht und was du anbieten magst. Ich würde also auch zu diesem Thema gar nichts ins Anschreiben schreiben, sondern mich einfach nur bewerben und Ende.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Arbeitsrechtlich kann es durchaus zu bösen Konsequenzen führen wenn sich hernach herausstellt, dass ein Mitarbeiter aufgrund von Darstellungen oder Aussagen eingestellt wurde, die sich später als "Luftnummer" erweisen. Ein bisschen gedehnt, flexibel und beschönigt darf, ja muss man Dinge präsentieren. Es sollte aber im Kern wahr sein. Wenn es zu weit hergeholt wird, hat man sich die Stelle aufgrund einer Täuschung erschlichen und das gibt dem Arbeitgeber die Möglichkeit, den Mitarbeiter zu entlassen. Unehrlichkeit oder Lügerei ist keine dem Arbeitgeber zumutbare Grundlage für ein Beschäftigungsverhältnis.


    Natürlich ist es im Kern wahr, das belegen schon die Papiere schwarz auf weiß in Form von Abschlüssen und Arbeitszeugnissen. Ein Dachdecker wird sich also schwerlich als Friseur verkaufen können, selbst wenn er es wollte. Hingegen ist das ganze Blabla im Vorstellungsgespräch doch in jeder Hinsicht dehnbar – wer will damit beginnen die Grenzen abzustecken, wo das Flunkern beginnt und wo es aufhört? „Gute Kenntnisse“ in den Augen des Kandidaten können aus Sicht des Arbeitgebers nichts weiter als Grundkenntnisse sein, was ihm aber noch lange nicht das Recht gäbe, den Bewerber der Lüge zu bezichtigen. „Verhandlungssicheres Englisch“ hingegen, darüber gibt es als Nachweis kein schriftliches Dokument, weswegen es im ureigensten Interesse des AG sein muss, solche Kenntnisse im Vorstellungsgespräch auch abzuklopfen, wenn er nicht kurz nach Einstellung des neuen Mitarbeiters feststellen will, dass dieser als Sprachrohr nach Übersee überhaupt nicht taugt.


    Im Übrigen wurde das Recht zur Lüge im Vorstellungsgespräch schon mehrfach gerichtlich festgestellt, bei unerlaubten Fragen vonseiten des Arbeitgebers etwa.

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