ZitatOriginal geschrieben von Pankoweit
Im Übrigen wurde das Recht zur Lüge im Vorstellungsgespräch schon mehrfach gerichtlich festgestellt, bei unerlaubten Fragen vonseiten des Arbeitgebers etwa.
Nicht etwa, sondern genau dann und nur dann. Ansonsten ist durchaus zur Wahrheit oder zumindest zu deren Nähe zu raten. Oder kennst du sonstige Fälle, in denen das BAG und Co. das Recht zur Lüge legalisiert haben?