Ein paar Fragen an die Bewerbungsprofis

  • Zitat

    Original geschrieben von Pankoweit
    Im Übrigen wurde das Recht zur Lüge im Vorstellungsgespräch schon mehrfach gerichtlich festgestellt, bei unerlaubten Fragen vonseiten des Arbeitgebers etwa.

    Nicht etwa, sondern genau dann und nur dann. ;) Ansonsten ist durchaus zur Wahrheit oder zumindest zu deren Nähe zu raten. Oder kennst du sonstige Fälle, in denen das BAG und Co. das Recht zur Lüge legalisiert haben?

  • Zitat

    Original geschrieben von mws55
    Ansonsten ist durchaus zur Wahrheit oder zumindest zu deren Nähe zu raten.


    Gibt es überhaupt die Wahrheit, oder liegt diese (so es sich nicht um Dinge dreht, die ohnehin sakrosankt sind, da schriftlich fixiert) nicht immer im Auge des Betrachters? Und wer bestimmt dann, was noch nahe genug an einer absoluten Wahrheit dran und was schon ein Stück zu weit davon entfernt ist? :cool:

    Zitat

    Oder kennst du sonstige Fälle, in denen das BAG und Co. das Recht zur Lüge legalisiert haben?


    Nein – bin aber auch kein Jurist nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von Pankoweit
    Und wer bestimmt dann, was noch nahe genug an einer absoluten Wahrheit dran und was schon ein Stück zu weit davon entfernt ist? :cool:

    Ach, das ist einfach. Das bestimmt im Zweifel der Richter am Arbeitsgericht. ;) Klagen dort sind ja günstig.

  • Thema Vorstellungsgespräch:


    Üblich ist ja eigentlich:


    Personaler, Vorgesetze der Abteilung, Bewerber


    Ist da eigentlich etwas dran wenn der Abteilungsleiter schon beim ersten Gespräch "verhindert" oder durch Abwesenheit glänzt?


    So nachdem Motto "Ich habe mir die Unterlagen ebenfalls angeschaut, aber meine Zeit für dieses Gespräch ist zu wertvoll, dem geb ich eh keine Chance..."

    hey ich dachte ihr habtn einfamilienhaus? muss ich bei müller oder bei licht klingeln?


    #~#~# 59 Einträge in der TT-Vertrauensliste Teil IV !! #~#~#


    #~#~# 4 Eintrag in der TT-Vertrauensliste Teil V !! #~#~#

  • Wirkt in der Tat ein bischen komisch. Wenn man Interesse an einem Bewerber hat, dann schaufelt man sich Zeit frei oder man gibt einen neuen Termin vor...

  • Vielleicht bist du als Bewerber zwar wichtig, aber dennoch gibt es am Tag deines Vorstellungsgesprächs noch Wichtigeres?! ;)


    Anderenfalls hätte man dich gar nicht erst eingeladen.

  • Hi,


    ich möchte mich beruflich verändern, weiß aber nicht so ganz wie ich einen Jobwechsel nach 1,5 Jahren im Unternehmen begründen soll.
    Der Hauptgrund ist, dass ich mich unterfordert fühle im Job. Nach Gespräch mit einem Personaler hat sich daran nichts geändert, obwohl man mir Besserung gelobte. Wobei hieraus auch noch hervorgeht, dass ich mich nicht so entwickeln kann, wie man mir es damals im Vorstellungsgespräch dargestellt hat und ich mir auch vorstellte.
    Würde das schon allein als Begründung ausreichen? Wie kommt sowas beim potenziellen neuen Unternehmen an?

  • Wenn Du das glaubwürdig begründen kannst, warum sollte Dein eventuell neuer Arbeitgeber das nicht in Ordnung oder super finden? Es zeigt ja auch, dass Du als Person konsequent sein kannst und nicht so lange aufs falsche Pferd setzen willst, bis es totgeritten ist. Aus meiner Sicht reicht es als Begründung aus.


    Wenn Du sagst, es war der Hauptgrund, dann scheint es ja auch noch Nebengründe zu geben. Welche wären das?

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  • Unter anderem könnte das Betriebsklima besser sein. Die Kollegen sind manchmal, naja, wie soll man es sagen, sie sind nicht in der Lage über den Tellerrand zu schauen.


    Kann man dies auch so im Vorstellungsgespräch sagen, dass man sich dort nicht wie damals vereinbart entwickeln kann?

  • Das muss sogar dein Hautargument sein!


    Wenn du dich nicht entwickeln kannst, insbesondere nachdem es dahingehende Versprechungen gab, ist es konsequent, das Unternehmen zu wechseln. "Nicht ganz positives Betriebsklima" kannst du anklingen lassen, aber das sollte nur am Rande stehen, denn das könnte auch gegen dich ausgelegt werden: "... er ist nicht ausreichend teamfähig".


    Generell gilt die Regel, nicht schlecht über bisherige Arbeitgeber zu reden. Daran solltest du dich halten wenn es um Dinge geht, die alte AG in schlechtes Licht setzen. Da, wo du aber deine Wechselgründe darlegen musst ist es legitim, die Grenzen der bisherigen Arbeitsstelle aufzuzeigen.


    Heißt im Klartext: dass da beschränkte Mitarbeiter arbeiten würde ich so nicht erwähnen, aber dass du die gewünschten Ziele nicht erreichen kannst - entgegen der Annahmen bei der Einstellung - darfst und solltest du erwähnen, denn das ist ein legitimes und "unverdächtiges" Argument, sich anderweitig zu bewerben.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

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