Eigenmächtige, private Straßenabsperrungen - bei welchem Amt beschwerden

  • Wie schon in früheren Postings angemerkt, habe ich heftige Probleme mit dem Parken in meiner Umgebung. Mittlerweile treten immer neue Belästigungen auf, so daß ich mich nun wirklich dringend bei der Stadt beschweren muß:

    • Dauergeparkte Wohnmobile
    • Mülltonnen auf der Straße
    • Eigenmächtige Parkplatzreservierungen durch Stühle o.ä. auf der Straße

    So waren z.B. ganze 8 Parkplätze mit Stühlen und Schnüren auf die Straße gestellt um Platz für einen angeblichen Umzug zu "reservieren". Ich und andere Parkende haben das einzig richtige und faire gemacht und die Stühle über den Haufen gefahen.


    Seit 2 Tagen der neuerste Streich: 2 Parkplätze werden mit Mülltonnen auf denen eine Stange abgelegt worden ist belegt...


    Die Bewohner selber haben natürlich eine Tiefgarage und der Parkplatzverantworliche für mein Haus weigert sich natürlich weiterhin, mir einen der permanent leerstehenden Parkplätze zu vermieten... :o :mad:


    Beim wem beschwere ich mich jetzt: Zur Auswahl stehen Tiefbauamt, Verkehrsüberwachung, Verkehrsbehörde und Ordnungsamt... :confused:

    Früher konnte man Drachen töten und durfte dann eine Jungfrau heiraten -
    heute gibt's keine mehr und man muss den Drachen heiraten :-(

  • ich meine das das ordnungsamt die sondergenehmigungen für umzüge vergibt - insofern tut ne beschwerde bei denen not! ;)

    c ya

  • Bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (das ist in der Regel die Gemeinde oder Stadt, in deren Gebiet die Straße liegt).
    Sofern ein offensichtlicher Gesetzesverstoß vorliegt, natürlich auch bei der Polizei.


    Dauergeparkte Wohnmobile stellen aber, sofern sie ordnungsgemäß abgestellt, zugelassen und versichert sind, selbstverständlich keinen Verstoß dar.
    Hier kann nur die Straßenverkehrsbehörde mit einer evtl. Parkbeschränkung helfen, sofern du auf eine gute Nachbarschaft mit den Wohnmobilisten keinen Wert legst.

  • Hast Du schonmal mit den Verursachern gesprochen? Bei Polizeieinsätzen eskaliert die Situation sehr schnell.

  • Ich hab dazu auch ne Frage. Darf man Bagger oder andere Baumaschinen auf der Straße abstellen? Nein, oder da keine Zulassung bzw. Versicherungen oder?
    Bei uns auf der Straße stehen auch oft irgendwelche Bagger oder sogar DixiKlos mitten auf der Straße, und zum Teil sogar an den Kurven, was natürlich sehr toll ist.

    Ein Blitzableiter auf einem Kirchturm ist das denkbar stärkste Mißtrauensvotum gegen den lieben Gott.

  • Das Abstellen von Baustellentoiletten, Schuttcontainern, Baubaracken und allen sonstigen Gegenständen, die nicht unmittelbar dem Straßenverkehr dienen, stellt eine Sondernutzung dar, die genehmigungspflichtig ist. Die Stadtverwaltung kann hierfür außer der Genehmigungsgebühr auch eine Sondernutzungsgebühr ("Miete" für den Straßenraum) verlangen.


    Das Abstellen von Fahrzeugen (auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie z.B. Bagger) stellt jedoch keine Sondernutzung dar. Hier ist nur eine Genehmigung erforderlich, wenn Straßenraum reserviert werden soll, z.B. für Baustellenanlieferungen.

  • Moin,


    meiner Meinung nach ist für dein Problem das Ordnungsamt zuständig. Bei uns in Osna wäre in diesem Fall dann das OS-Team unterwegs, die habe weitreichende Kompetenzen. Die regeln dann sowas. Erlaubt ist das auf keinen Fall. Aber da hilft dir dein städtisches Ordnungsamt sicher weiter.


    MFG Strothi

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!