Rechnung doppelt bezahlt - Abzug bei Rückzahlung rechtens?

  • Ich habe eine Rechnung von einer zahnärztlichen Abrechnungsstelle aus Versehen doppelt bezahlt. Nun kam unaufgefordert eine Rücküberweisung, allerdings unter Abzug von 5 Euro. Ist so eine "Bearbeitungsgebühr" eigentlich rechtmäßig?

  • Hallo


    ich bin zwar kein Rechtsberater, kann mir aber Vorstellen, dass dies rechtens ist.


    Gründe:
    Es entstehen auch kosten für die Rücküberweisung für das Geschäft.
    Sie benötigen auch Zeit und Aufwand für die Rücküberweisung.



    es ist aber nicht gerade Kundenfreundlich für soetwas Gebühren zu verlangen.
    Schließlich hast auch bezahlt und gleich doppelt.
    Würde mal mit der Praxis drüber sprechen.
    So kann man solche sachen am schnellsten regeln und wird auch meist nicht mehr verlangt.

  • Die Tatsache, dass die Leute die Überweisung unaufgefordert und ohne, dass man selbst damit irgendwelchen Aufwand hatte, zurücküberweisen, ist ja aber auch schon mal nicht schlecht - das hätte auch ungünstiger laufen können... ;)

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Wenn Dir die 5 EUR so wichtig sind (mal ehrlich: vielleicht hättest Du es sonst gar nicht gemerkt und wesentlich mehr Verlust gehabt...), dann schreib denen halt einen Brief, dass Du damit nicht einverstanden bist und bei der nächsten Forderung 5 EUR weniger überweisen wirst.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Hallo!


    Rein rechtlich gesehen ist dies eine ungerechtfertigte Bereicherung seitens der Praxis..


    Also sollten sie den zuviel Überwiesenen Betrag voll zurückerstatten.


    Gruss
    Gregory

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