Vandalismus an PKW. Wie handhaben?

  • Hi,
    das war doch ein Einbruchschaden?


    Und der wird über die TK abgedeckt, nicht über die VK und nicht über die HF.


    Deshalb wird Melone auch nicht hochgestuft. Denn der VK ist es egal, ob selbst- oder unverschuldet. Diese % steigen bei Inanspruchnahme.


    greetz
    cm

  • Zitat

    Original geschrieben von muellix
    Hi,
    das war doch ein Einbruchschaden?


    ...
    greetz
    cm


    Zählt Einbruch zu Diebstahl und nicht zu Vandalismus, auch wenn nichts entwendet wurde?


    Gruß Gunn

    stay hungry, stay foolish


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  • Scheinbar schon. Der Polizist hat auch extra vermerkt, dass es sich um einen versuchten Diebstahl handelt - mit dem Hinweis, dass das für die Versicherung interessant ist.

    In Search of Sunrise

  • Ich denke ihr irrt euch! Heute kann man nur die tatsächlichen Reparaturkosten bei der Versicherung einreichen und erstattet bekommen.
    Ein Gutachten erstellen, von der Versicherung die Kohle kassieren und dann bei Paul Preiswert den Wagen raparieren lassen? Den Rest in die eigene Tasche stecken?


    Geht nicht mehr! ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von SEGA
    Geht nicht mehr! ;)


    Geht natürlich. Du musst im Prinzip nur den Kostenvoranschlag einreichen und nach dem wird dann auch abgerechnet.

  • Das ist mir Neu. Ich denke man muss die Reparaturrechnung einreichen - die gibts erst nach erfolgter Reparatur.


    Bist du 100% sicher?

  • Zitat

    Original geschrieben von SEGA
    Das ist mir Neu. Ich denke man muss die Reparaturrechnung einreichen - die gibts erst nach erfolgter Reparatur.


    Bist du 100% sicher?


    Doch dioe fiktive Abrechnung geht noch immer - ist ja auch gesetzlich so geregelt - allerdings wird seit neuestem der Kostenvoranshclag dabei um die MwSt. gekürzt. Diese wird nur bei Einreichen einer Werkstattrechnung ausbezahlt.

  • SEGA:


    Falsch. Es ist so wie von Merlin gesagt. So war es auch schon immer.


    Neu (wobei - soo neu auch nicht) ist lediglich, dass man bei Abrechnung auf Gutachtengrundlage nur noch den Nettobetrag ausgezahlt bekommt.


    Für die Versicherung ist grundsätzlich nicht entscheidend, ob der Geschädigte sein Auto repariert oder nicht, und falls ja, wie und wo er das tut. Ausschlaggebend ist, dass die Versicherung den Versicherten so zu stellen hat wie vor dem Schadenseintritt.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

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