Türkei Reise: Erstattung eines Teils des Preises- Gerichtsurteile gesucht!

  • Hi!


    Wohin die Reise ging, spielt zwar eigntlich keine Rolle, aber ich hab's mal in den Titel rein gepackt. Als zusätzliche Info.


    Meine Freundin ist zur Zeit in der Türkei im Urlaub.
    Leider bin ich mir grad nicht sicher, welcher der Reiseveranstalter ist. Ich glaube, sie haben über lastminute.de gebucht, aber nagelt mich nicht drauf fest.


    Der Hinflug bzw. die Anreise war schon ärgerlich genug:


    statt 21:30 ging der Flug um knapp 23 Uhr. Also sie ankamen in Bodrum war es dort schon 3 Uhr Orstzeit. Erst um 6 Uhr Ortszeit waren sie im Hotel. Also war die Nacht gelaufen. Unnötigerweise hat der Busfahrer mitten in der Nacht auf nicht einmal halber Strecke eine Pause eingelegt an einer Tankstelle. Wahrscheinlich damit alle nochmal dort kräftig einkaufen konnten/ sollten. Getankt wurde nämlich nicht und kenier hatte darum gebeten.
    Dann war viel mit schlafen nicht drin weil man sonst ja den halben Tag verpasst.
    Das haben sie aber noch "geschluckt".


    Morgen soll der Rückflug um 21 Uhr Ortszeit starten.
    Heute morgen erfahren sie, daß der Flug stattdessen schon morgens um 6 Uhr (!!!) gehen soll und daß sie um 2:340 Uhr am Hotel abgeholt werden.
    Also ist der morgige Tag komplett aus der Liste gestrichen.


    Das wollen sie sich nicht bieten lassen und sich einen Teil der Kosten des Urlaubes erstatten lassen.


    Wer hat Erfahrungen mit solchen Ärgernissen und kennt Gerichtsurteile oder kann irgendwelche Tipps geben?



    Danke schon mal im voraus.




    Jochen

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Jochen: NJW-RR 2002 Heft 08, S. 562


    Zitat

    Reisepreisminderung bei Verlegung der Reisezeit und Austausch von Nilkreuzfahrtschiffen
    BGB §§ 651c, 651d, 651e, 651f


    1. Die Verlegung des Starts einer Flugreise nach Ägypten von 8 Uhr auf 22 Uhr und eine Vorverlegung des Starts der Heimreise von 3 Uhr morgens auf den Vortag 16 Uhr verkürzt den Urlaub um zwei Tage und begründet eine entsprechende Reisepreisminderung.


    Ich habe dir das ganze Urteil mal als PM geschickt. IMHO sollte deine Freundin unbedingt reklamieren, vor Ort noch bei der Reiseleitung und sich das auch schrifftlich geben lassen!

    Enttäuscht vom Affen schuf Gott den Menschen.
    Danach verzichtete er auf weitere Experimente.

    - Mark Twain -

  • Irritiert jetzt irgendwie das mit Ägypten.
    War das ein spezieller Fall?
    Oder gilt das allgemein?

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Hab dir den Fall komplett als PM geschickt. Und noch einen zweiten Fall hinterher. Mit Begründung und so. Habe in einer jur. Datenbank einfach 'Reisepreisminderung' eingegeben und habe eben gewünschte Gerichtsurteile zu diesem Thema geliefert ;)
    Selbst Erfahrung damit habe ich nicht.


    Edit: Das ist natürlich das Urteil in einem speziellen Fall. Da aber wohl auch bei deiner Freundin der Urlaub um quasi einen vollen Tag gekürzt wurde sehe ich hier sehr große Ähnlichkeiten, auch wenn es nicht um Ägypten geht :D ;)

    Enttäuscht vom Affen schuf Gott den Menschen.
    Danach verzichtete er auf weitere Experimente.

    - Mark Twain -

  • Ja, Du als ein Jurastudent im x-ten Semester steigt da noch easy durch, weil er es gewohnt ist solche Texte zu lesen.


    Ich muß das Ganze dreimal lesen. ;)


    Hab übrigens gerade erfahren, daß andere Gäste statt in Bodrum in Istanbul gelandet sind, andere 300km vom Ort entfernt und mit dem Bus 4 Stunden fahren mussten.
    Offenbar läuft da so einiges schief bei dem Reiseveranstalter.


    Okay, also dürften ein bis 2 Tage Erstattung drin sein.
    Frage ist nur:


    Wie setzen sie das durch?
    Wann? Zuhause oder noch dort?

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Re: Türkei Reise: Erstattung eines Teils des Preises- Gerichtsurteile gesucht!



    Also ich denke das eine Verzögerung von 1,5 Std. noch nicht ausreicht um eine Minderung zu verlangen. Die Pause klingt zwar nach "Einkaufstour" aber evtl. gibt es da ja auch vorgeschrieben Pausen für Busfahrer die Personen befördern?


    Morgen soll der Rückflug um 21 Uhr Ortszeit starten.Heute morgen erfahren sie, daß der Flug stattdessen schon morgens um 6 Uhr (!!!) gehen soll und daß sie um 2:340 Uhr am Hotel abgeholt werden.



    Hier würde ich auch sagen das eine Vorverlegung um 15 Std. zu einer Minderung führen kann/sollte.


    Ich werde da auch noch mal in den Urteilen wühlen gehen und versuchen was zu finden.


    Aber Achtung:


    Beschweren auf jeden Fall aber bevor es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt noch mal genau den Vertrag ansehen.
    Es gab neulich gerade eine Bericht bei "Ratgeber Recht "Reise"
    das bei Lastminute Angeboten solche möglichen Verschiebungen ausdrücklich im Vertrag erwähnt werden.


    Dann müsste man zunächst darum streiten ob derartige Klauseln zulässig sind oder nicht usw. bevor man sich über eine Reisepreisminderung zanken kann. (Die Rechtssprechung ist sich hier scheinbar auch nicht einig mal gehts so mal so aus.)


    Ansonsten schau doch evtl. auch mal hier rein:


    http://www.swr.de/ratgeber-recht/


    Das Archiv von denen bzw. die Suche ist manchmal ganz brauchbar.


    Gruß
    CH

  • Zitat

    Original geschrieben von Jochen

    Okay, also dürften ein bis 2 Tage Erstattung drin sein.
    Frage ist nur:


    Wie setzen sie das durch?
    Wann? Zuhause oder noch dort?


    Wie gesagt ich tippe auf einen.


    Und bei Deiner anderen Frage verweise ich auch wieder auf den o.g. Link wo ich das hier geklaut habe:


    Richtig reklamieren:


    Reklamieren Sie vor Ort bei der Reiseleitung und bitten Sie um Abhilfe. Setzen Sie dabei eine Frist. Der Veranstalter ist dazu verpflichtet, den Fehler zu beseitigen. Also beispielsweise ein verschmutztes Zimmer reinigen zu lassen.



    Bleiben die Mängel auch nach Ablauf der Frist bestehen, sichern Sie Beweise. Machen Sie Fotos und sammeln Sie Zeugenaussagen.



    Schreiben Sie eine Mängelliste und lassen Sie sich diese von der Reiseleitung schriftlich bestätigen.



    Wieder zuhause müssen Sie alle Ansprüche innerhalb von vier Wochen nach dem vertraglich festgelegten Ende Ihrer Reise beim Reiseveranstalter geltend machen.



    Nennen Sie in Ihrem Reklamationsbrief die konkreten Mängel und eine Summe, die Sie vom Reiseveranstalter zurückfordern. Als Orientierung dient die so genannte Frankfurter Tabelle für Reisepreisminderungen. Schreiben Sie keinen geharnischten Brief, in dem Sie Ihrem Ärger Luft machen, wie zum Beispiel mit den Worten "Deshalb war der Urlaub total verdorben" oder "Wir haben uns sehr geärgert", sondern eine sachliche Auflistung der Mängel.



    Machen Sie unbedingt Kopien von Ihren Unterlagen, die Sie zusammen mit dem Reklamationsschreiben an den Reiseveranstalter schicken.



    Setzen Sie auch dem Reiseveranstalter eine Bearbeitungsfrist, üblich sind 14 Tage.



    Senden Sie das Reklamationsschreiben als Brief per Einschreiben mit Rückschein an den Reiseveranstalter.


    Gruß
    CH

  • Jochen: Asche auf mein Haupt. Aber hast es ja anscheinend auch so hingekriegt ;)


    Zum von ChickenHawk gesagten muss ich mal wieder Ray strapazieren: Dem ist echt nicht viel hinzu zu fügen. Gerade die 'Beweissicherung' vor Ort (sprich Reiseleiterin bestätigen/unterschreiben lassen, dass man sich beschwert hat und den Grund nennen) ist sehr wichtig. Sonst bekommen Reiseveranstalter immer schnell große Gedächtnisprobleme, wenn man ihnen nicht alles schriftlich vorlegt. Wichtig ist aber wirklich, sich den Reisevertrag anzugucken. Wenn da Regelungen drin sind, die seltsam anmuten, einfach mal posten. Nicht jede vertragliche Absprache ist nämlich rechtens...


    Hat deine Freundin schon probiert zu widersprechen und auf dem Abendflug bestanden? Wenn dann ein Nein kommt, ist es evtl. mit anderen Gästen zusammen einfacher sich dies bestätigen zu lassen.


    Viel Erfolg jedenfalls!


    Edit: Die Frankfurter Tabelle sagt dazu übrigens folgendes:

    Zitat

    IV. Transport, 1. Zeitlich verschobener Abflug über vier Stunden hinaus: Minderung um 5% des anteiligen Reisepreises für einen Tag für jede weitere Stunde (Quelle)

    Enttäuscht vom Affen schuf Gott den Menschen.
    Danach verzichtete er auf weitere Experimente.

    - Mark Twain -

  • Auf den Typen vom Reiseveranstalter haben wohl hetue morgen gleich 7 oder 8 Leute eingeredet. Dem entwich dann nur ein gezwungenes Lächeln.
    Wirklich gesagt hat er dazu nix.
    Was für Beweise soll sie denn sichern? Es geht ja nicht um Mängel am Zimmer sondern um den Flugtermin.
    Den Reisevertrag hat sie natürlich nicht dabei. Wer macht das schon?


    Sie hat offenbar noch Glück. Denn einige fliegen morgen statt nach Frankfurt offenbar nach München! :eek:


    Sie will sich jetzt aber nicht auch noch den letzten Tag versauen mit Beschwerden etc..
    Sie geht nachher nchomal zu dem Reiseveranstalter und bohrt bei dem nochmal.


    Mal sehen, ob das was erwirkt und ob sie dann von zuhause aus weitere Schrite einleiten oder nicht.


    Jedenfalls ist dieser Urlaub nciht gerade das, was sie sich erhofft hatte.

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Sie kann den Reiseleiter auffordern dafür zu sorgen, dass sie wie vereinbart erst abends fliegt.
    Sie kann sich wie gesagt vom Reiseleiter den um 15h vorverlegten Abflug schriftlich bestätigen lassen.
    Sie kann Namen und Tel.Nr. von anderen Gästen notieren
    und sie kann zuhause in Ruhe den Reisevertrag angucken.


    Und du hast vollkommen Recht, sie sollte sich nicht den ganzen Tag davon versauen lassen.


    P.S.: Allerspätestens einen veränderten Zielflughafen würde ich mir echt nicht bieten lassen.

    Enttäuscht vom Affen schuf Gott den Menschen.
    Danach verzichtete er auf weitere Experimente.

    - Mark Twain -

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!