Nokia Schnäppchen - Sammelthread IV

  • Für solche Deppen gibts sicherlich schon ein Tool (Destroy all BuyNow Items, o.ä.) :D

  • Zitat

    Original geschrieben von KingBoa
    Für solche Deppen gibts sicherlich schon ein Tool (Destroy all BuyNow Items, o.ä.) :D


    Das nennt man Deckeln :D obwohl ich es nicht ganz verstanden hab. Am Ende bekommt der Verkäufer eh mehr als der ursprüngliche SK. Ich sehe keinen Sinn im "Deckeln" klärt mich weiter auf :rolleyes:

    ********i*P*h*o*n*e**6*S*******
    ********N*o*k*i*a**8*0*8*******

  • Damit der SK-Zerstörer sein Startgebot nicht zurücknehmen und dann wieder den SK wahrnehmen kann. Dieses Vorgehen ist insbesondere bei unübersichtlichen Beschreibungen interessant, da es zusätzliche Bedenkzeit schafft bzw. Rückfragen beim Verkäufer ermöglicht.


    Wurde er einmal überboten, kommt der SK bei Zurückziehen nur seines Gebots nicht wieder.


    Aber BTT.

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  • sorry für OT:


    Es kommt immer wieder vor, dass diese geistigen Tiefflieger, die den SK kaputt machen hier aus dem Forum sind.


    Alternativ kann man bei wirklichem Interesse, den VK anschreiben, er soll die Gebote streichen damit man wieder zum SKP zuschlagen kann.

  • Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von blueheaven
    warum müssen manche leute immer den sk zerstören?


    weil sie den Artikel zu einem Preis kaufen wollen, der höher liegt als das Mindestgebot aber niedriger als der Sofortkaufpreis. Nach dem Gebot eines solchen Interessenten steht das Höchstgebot zwangläufig erstmal auf dem Mindestgebot, also häufig auf 1 Euro.


    Der Bieter handelt vollkommen korrekt, der Depp ist der Verkäufer, der zu 100 Euro Sofortkauf und 1 Euro Mindestgebot einstellt.


    Zitat

    Original geschrieben von Bayernpeter
    Alternativ kann man bei wirklichem Interesse, den VK anschreiben, er soll die Gebote streichen damit man wieder zum SKP zuschlagen kann.


    Da dürfte der Vk massive Probleme bekommen wenn er den Artikel nur einmal hat, schließlich hat er dann mit einem Höchstbieter und einem Sofortkäufer einen Vertrag. Mit dem Höchstbieter auch noch zu einem für den Vk völlig unattraktiven Preis.


    Merke: mit einem Ebayknopf kann man nicht einseitig Verträge aufheben.


    Gruß, Wolfgang


  • Als seriöser Interessent schlägt man dem VK dann vor, entweder den derzeit Höchstbietenden zu überbieten oder man bietet gleich bis zum ehemaligen SK-Preis hoch und lässt den VK dann die Option wählen, zum derzeitigen Preis an den Höchstbietenden zu verkaufen. Dann hat man bei Paypalzahlung auch den tollen Käuferschutz ;)

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  • Ob ebay das erlaubt entzieht sich meiner Kenntnis.


    Aus allgemeiner rechtlicher Sicht spricht nichts dagegen, sollte es denn tatsächlich nicht seiner (sonstigen) unternehmerischen Tätigkeit zuzuordnen sein.


    Ich würde es alleine schon wegen der abstrakten Abmahngefahr nicht über den gewerblichen Account verkaufen...

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