Hi TT,
unser liebstes Online-Auktionshaus wird ab Ende 09/2005 private und gewerbliche Kunden auseinanderhalten. PowerSeller mit hinterlegter USt-ID werden wohl automatisch auf gewerblich umgestellt. Wie es mit "normalen" Kunden mit hinterlegter ID ist, weiss ich nicht.
Zitat ebay:
Vorteile für gewerbliche Verkäufer
- Ausreichend Platz für die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen: Gewerbetreibende können alle erforderlichen Angaben, wie ladefähige Adresse, Widerrufs- oder Rückgabebelehrung und gegebenenfalls ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen bequem in „Mein eBay“ hinterlegen. Diese Angaben können Sie dann mit einem Klick allen zukünftigen Artikelbeschreibungen hinzufügen.
- Mehr Transparenz: Gewerbliche Verkäufer werden von Käufern, die gezielt nach professionellen Handelspartnern suchen, besser gefunden. Käufer, die z.B. eine Rechnung mit Mehrwertsteuerausweis brauchen, können gewerbliche Verkäufer gezielt suchen und finden.
- Leichtere Handhabung: Die Einschränkung Ihres Kundenkreises auf gewerbliche Käufer funktioniert sehr viel einfacher und ist zuverlässiger.
Welche Konsequenzen wird es aber haben, von denen eBay nicht spricht?
- Wir bekommen eine Abmahnwelle ohne gleichen. Obwohl es ja eigentlich egal sein sollte, ob ein Unternehmen seine Kunden als gewerblich einstuft oder nicht. Andererseits werden nur Powerseller umgestuft, die eine USt-ID hinterlegt haben.
- Wenn AGB & Co. bei eBay hinterlegt sind und eBay einen standardisierten Zugriff darauf ermöglichen sollte, wäre das ausreichend oder muss es trotzdem in jede einzelne Auktion rein?
- Werden Käufer darauf anspringen, oder ist Geiz-Ist-Geil schon so weit, für den besseren Preis auch auf seine Käufer-Rechte zu verzichten?
Eure Meinung bitte
Orlet