Kassenzettel Pflicht?

  • Hallo,


    wir haben heute ein wenig gerätselt, im Gewerbe ist ja alles klaro, Rechnung, etc...


    Aaaaaber ein Beispiel:


    Ich gehe zu einem Bahnhofkiosk, kaufe mir ein Feuerzeug für 50ct, und will dafür eine Quittung/Rechnung... Oder zumindest einen Beleg...


    Nun die Frage: wenn ich einen Beleg verlange, MUSS er mir dann einen geben, oder nicht?


    Bitte nur antworten, wenn Ihr 100%ig sichere Antworten habt, und nicht irgendwelche Spekulationen!


    Thanks

  • Ja, wenn du einen Beleg haben möchtest, muß er dir als Händler auch einen geben. Auch jemand der ein Kiosk betreibt, ist ab einem gewissem Umsatz verpflichtet Buch zu führen. Letztendlich muß er seine Umsätze sowieso buchen. Also ist es auch kein Problem eine Quittung zu bekommen.


    Auf Flohmärkten sieht das aber dann schon wieder anders aus.

    "Hab keine Angst vor Perfektion, du erreichst sie nie!" Zitat von Salvadore Dali

  • Sekunde es kommt hier schon auf kleine Details an:


    Wenn es sich um einen Gewerbetreibenden mit angemeldeten oder eingetragenen Geschäftsbetrieb handelt und er sich so den HGB-Regeln unterwirft kannst Du auf einen Beleg bestehen.


    Wenn es nur der kleine Kiosk um die Ecke ist der so klein ist das er nicht Kaufmann im Sinne des HGB ist kannst Du nicht auf einen Beleg bestehen.


    D.h. Du kannst schon aber er muss Dir keinen geben bzw. er brauch Dir unter den Vorraussetzungen nichts zu verkaufen.


    Diese Regelungen gibt es gerade damit Kleinst"unternehmen" sich nicht mit aufwendiger Buchführung etc. rumschlagen müssen.
    Meist reicht ein sog. Ausgaben-Einnahmen-Buch


    Gruß
    CH

  • es handelt sich um einen Bahnhofskiosk...


    Dort arbeiten 3 Leute, der Typ selber, seine Frau und noch eine ganz andere! Daneben ist noch eine kleine Kneipe (Alkoholikertreff). Der verkauft sehr sehr viel (Zeitschriften, Zigaretten), Kleinkiosk wird es keiner sein...


    Dann müsste er doch eine Quittung ausstellen...



    Desweiteren würde mich noch interessieren, wie es im Allgemeinen aussieht, wenn ich z.B. mit 20 EUR hingehe und einen Artikel für 10ct will... Muss der mir dann den verkaufen und wechseln, oder muss er nicht?


    Fragen über Fragen... Interessiert mich aber jetzt nun mal :D

  • Zitat

    Original geschrieben von maestro
    Dort arbeiten 3 Leute, der Typ selber, seine Frau und noch eine ganz andere! Daneben ist noch eine kleine Kneipe (Alkoholikertreff). Der verkauft sehr sehr viel (Zeitschriften, Zigaretten), Kleinkiosk wird es keiner sein...


    Desweiteren würde mich noch interessieren, wie es im Allgemeinen aussieht, wenn ich z.B. mit 20 EUR hingehe und einen Artikel für 10ct will... Muss der mir dann den verkaufen und wechseln, oder muss er nicht?


    Namd !


    Oiso, 'n Laden in der groesse ist mit an sicherheit Grenzender Wahrscheinichkeit (vor allem wenn er Angestellte hat) ein angemeldetes Unternehmen, somit ja, er muss dir auf Verlangen selbst fuer nen Kaugummi ne Quittung geben !


    Zum 2.
    Verkaufen MUSS er Dir nix. Um einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag zustande kommen zu lassen brauchts 2 Parteien. Der eine, der ein Angebot abgibt, und der andere ders annimmt.
    Wenn einer nicht mag - Pech gehabt.


    Gruesse


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------

  • Kommt ganz drauf an wie das Finanzamt bzw. Gewerbeaufsichtsamt den Laden einstuft (hängt u.a. vom Jahresumsatz und anderem ab).


    (Wenn Dich genaue Zahlen interessieren muss ich noch mal wühlen gehen.


    Und was die Frage mit den 20€ für 10 Cent betrifft:


    Prinzipiell ist keiner verpflichtet Dir irgendetwas zu verkaufen.
    Es gibt nur wenige Ausnahmen bei denen Abschlusszwang besteht (so müssen z.B. städtische Verkehrsbetriebe jeden beförden und Versorgungsunternehmen ala EON jeden ans Netz bringen).


    Aber:
    Wenn Du morgen in den MedieMarkt gehst und an der Kasse stehst kann Dich die (meist) junge Frau ansehen und sagen:
    NE an Dich verkaufe ich nicht.
    In D ist Vertragsfreiheit (egal ob privat oder gewerblich) d.h. jeder kann sich aussuchen ob und wie er Dir was verkaufen will oder nicht.
    (Allerdings würde der MM Abteilungsleiter der Dame ganz schön was erzählen schließlich will er Umsatz machen.)


    Soll heißen: Kein Händler oder Kiosk ist verpflichtet für Dich Wechselkasse zu spielen.:D


    Gruß
    CH

  • ChickenHawk


    die genauen Zahlen würden mich schon interessieren!!! Wäre nett von dir, wenn mir das mitteilen kannst!



    ----


    danke für die Antwort. Das untere hab ich mir so gedacht...


    Aber obiges bestätigt meine Vermutung... Dann lag ich richtig...


    Ich war mir sicher, dass er mir zumindest einen Kassenzettel auf Verlangen geben muss, bzw. einefach einen Zettel mit Stempel drauf, und handgeschrieben, von mir aus... Aber einfach nein darf der nicht sagen, wie ichs jetzt mitbekommen hab!


    Danke euch!

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    In D ist Vertragsfreiheit (egal ob privat oder gewerblich) d.h. jeder kann sich aussuchen ob und wie er Dir was verkaufen will oder nicht.


    Gilt aber nicht für Grundnahrungsmittel, oder? Die dürfen afaik niemanden vorenthalten werden... Gut, dass Bier in Baden-Würrtemberg (soweit ich weiß, steinigt mich wenn ich falsch liege) zu den Grundnahrungsmitteln gehört :D

  • Zitat

    Original geschrieben von Weizen

    Gilt aber nicht für Grundnahrungsmittel, oder?


    Jein oder die typische Juristen Antwort:


    Es kommt drauf an ;)


    Grundnahrungsmittel müssen für jeden verfügbar sein allerdings kann man einen Verkaufszwang für Händler wenn überhaupt nur im Notstand durchsetzen.


    Aber wie gesagt: Normalerweise würde kein Händler jemanden ablehen nur weil ihm die Nase des Kunden nicht gefällt.
    Solange der Kunde zahlt ist alles OK


    Gruß
    CH

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