Fernabsatzgesetz - Rücknahme E-Teile ausgeschlossen ?

  • Hi !


    Ich habe mir telefonisch ein Austauschteil für ein KFZ bei einem Zubehörhandel bestellt.


    Nach dem Einbau und Probefahrt habe ich bemerkt das das alte mindestens genauso gut funktioniert und würd das neue gern wieder zurück schicken.


    Gerade eben bekam ich eine Email das der Shop die Ware nicht zurücknehmen würde da elektronische KFZTeile grundsätzlich von der Rücknahme ausgeschlossen sein.
    Das wurde mir weder am Telefon bei der Bestellung mitgeteilt, noch steht es in irgendwelchen AGBs (da sind schlichtweg nicht vorhanden) auf deren Homepage.


    Hmm, ist es nun rechtens das sie die Rückgabe einfach verweigern ??


    Gruss, Lobo

    ..alles was sie sehen geschieht in Echtzeit !

  • Re: Fernabsatzgesetz - Rücknahme E-Teile ausgeschlossen ?


    Zitat

    Original geschrieben von Lobo
    Nach dem Einbau und Probefahrt habe ich bemerkt das das alte mindestens genauso gut funktioniert und würd das neue gern wieder zurück schicken.


    :rolleyes:
    Noch Fragen?!


    Sorry, aber mir würde nicht mal theoretisch einfallen, ein eingebautes und probegefahrenes (also: gebrauchtes!) Teil umtauschen zu wollen... :confused:

  • Re: Fernabsatzgesetz - Rücknahme E-Teile ausgeschlossen ?




    Wieso hast du dann überhaupt ein neues bestellt?! :confused:

  • ...weil er vermutet hat, dass das neue besser läuft als das alte. War aber nicht so. :o


    Greetz

    SAWLE Nr. 203/333


    Skype: "lord_arsch"

  • Hi !


    Ist es nicht unter anderem der Sinn des Fernabsatzgesetzes ?


    Insofern der Artikel neuwertig und ohne Gebrauchsspuren ist... sehe ich da keinerlei Problematik.


    Wenn man bei Amazon einen TFT ordert und zuhause bemerkt das das Bild schlechter ist als man sich vorgestellt/erwartet hat kann man ihn auch direkt wieder zurück schicken - was ist hierbei anders ?


    Handyfreak: Es wurde vorher von einem verbesserten Fahrbetrieb ausgegangen.. aber das ist für die Fragestellung eigentlich unerheblich.


    Gruss, Lobo

    ..alles was sie sehen geschieht in Echtzeit !

  • E- Teile sind fast immer vom Umtausch ausgeschlossen. Du kannst einen TFT bei Amazon nicht mit einem E-Teil vergleichen.


    Problem ist das man in Deutschland einfach zu schnell bestellt und denkt, wenn es mir nicht passt oder ich es nicht will, dann schick ich es einfach zurueck.


    Hier sieht es mal anders aus. ;)


    Warum hast Du nicht einfach vorher mal gefragt ? :confused:

  • Zitat

    Original geschrieben von voicestream
    E- Teile sind fast immer vom Umtausch ausgeschlossen. Du kannst einen TFT bei Amazon nicht mit einem E-Teil vergleichen.


    ...und müssen diese Ausnahmen nicht in AGBs beispielsweise beschrieben werden ? .. das ist u.a. die Frage !


    Zitat


    Problems ist das man in Deutschland einfach zu schnell bestellt und denkt, wenn es mir nicht passt oder ich es nicht will, dann schick ich es einfach zurueck.


    Es geht nicht um nicht gefallen oder wollen .. es erfüllt nicht die Vorgaben, thats it.


    Zitat


    Warum hast Du nicht einfach vorher mal gefragt ? :confused:


    Weil ich nicht vorher schon davon ausging es zurück schicken zu müssen. Fragst Du da jedesmal nach ?


    Nochmal: Es geht darum ob die Rückgabe einfach so verweigert werden darf obwohl ich weder drauf hingewiesen wurde noch irgendwelche AGBs auf der Homepage vorhanden sind.


    Gruss, Lobo

    ..alles was sie sehen geschieht in Echtzeit !

  • Wenn AGB's nicht auf der Homepage sind, warum forderst Du sie nicht kurz per E-mail angefordert ?


    Anyways, verkauf es bei Ebay und hack es als 'Lehrgeld' ab ! Als ehemaliger Haendler in Deutschland muss ich doch hier ein wenig schmunzeln... :D Nimm's mir nicht uebel.


    P.S. Magst Du uns den Link zu dem Shop geben ?

  • HI !


    Ich hake es ja ab.. wenn es rechtens ist :)


    Nein, die URL gebe ich nicht preis. Es geht um Quad-Zubehör.


    ..ein anderes Beispiel..


    Habe jetzt gerade bei Louis Kleidung geordert .. teilweise die gleichen Sachen in zwei verschiedenen Grössen. Ich probiere sie an und schicke die schlechter passende zurück. Die sind dann genauso "gebraucht" wenn man will. Ich sehe das absolut vergleichbar, ebenso wie bei den Teilen von Amazon etc.


    Gruss, Lobo

    ..alles was sie sehen geschieht in Echtzeit !

  • Zitat

    Original geschrieben von voicestream
    Wenn AGB's nicht auf der Homepage sind, warum forderst Du sie nicht kurz per E-mail angefordert ?


    Mal ganz grundsätzlich: Warum sollte der Kunde das machen?


    Wenn der Händler will, dass seine AGB (die regelmäßig für ihn vorteilhaft sind) Bestandteil des Vertrages werden, dann soll er gefälligst dafür sorgen, dass er die rechtlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt. Macht er (der Händler) das nicht, hat er Pech gehabt. So einfach ist das!

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