hm, alles nicht verbindlich was jetzt kommt;)
bei uns z.b. ist es so das jüngere fahrer das auto für ca. 6 wochen im jahr mitfahren dürfen wenn(!!!) vorher n fax an uns (also vertreter^^) geschickt wird in dem halt steht: mein sohn ist für ne woche da, bitte darum ihn für diese zeit miteinzuschließen o.ä ... im urlaub wäre es genau so...
wenn du jetzt mit dem wagen fahren solltest und nicht im vertrag miteingeschloßen wärst isses halt ne obligenheitsverletzung die im schadenfalls o.ä mit ner strafzahlung geahndet wird - werden - kann... z.b. ne doppelte jahrsprämie...
greetz weesel
edit: ich wollte darauf hinaus das du das am besten mit deiner versicherung besprichst! ich denke da wird jede eigene regelungen treffen, oder eben nicht^^