Hi an alle,
wie bei vielen von euch auch, steht auch bei uns auf Arbeit die Urlaubsplanung für 2006 vor der Tür. Im Klartext heisst das, dass wir bis Ende November unseren Urlaub für das nächste Jahr verplanen müssen. Die endgültige Entscheidung trifft dann der Abteilungsleiter so gegen Ende Januar.
Nun ist es so, dass jeder 3 Wochen Urlaub während der Sommerferien haben will. Wir sind 4 Leute im Team und es darf keine Überschneidungen geben. Bei 3 Wochen pro Kopf streut sich somit das Ganze von Anfang Juli bis Ende September. Also nix mit Urlaub während der Ferien für alle.
Mich interessiert da die Rechtslage. Darf der Arbeitgeber verlangen, dass der Urlaub schon so früh verplant werden muss? Steht jedem Arbeitnehmer gesetzlich ein Sommerurlaub von 3 Wochen zu, sofern dies gewünscht wird? Wenn ja, in welchem Zeitraum? Gibt es Personengruppen die vom Gesetz her einen Anspruch auf Urlaub während der Sommerferien haben (bei schulpflichtigen Kindern ist es klar)? Muss das Argument, dass der Partner seinen Urlaub nicht anders nehmen kann, bei der Planung berücksichtigt werden? Müssen andere Gesichtspunkte wie z. B. Herkunft u.s.w. berücksichtigt werden?
Wäre dankbar wenn sich auch der ein oder andere Personalchef dazu äussern könnte.
Danke schonmal.
Bye