Urlaubsplanung 2006

  • Hi an alle,


    wie bei vielen von euch auch, steht auch bei uns auf Arbeit die Urlaubsplanung für 2006 vor der Tür. Im Klartext heisst das, dass wir bis Ende November unseren Urlaub für das nächste Jahr verplanen müssen. Die endgültige Entscheidung trifft dann der Abteilungsleiter so gegen Ende Januar.


    Nun ist es so, dass jeder 3 Wochen Urlaub während der Sommerferien haben will. Wir sind 4 Leute im Team und es darf keine Überschneidungen geben. Bei 3 Wochen pro Kopf streut sich somit das Ganze von Anfang Juli bis Ende September. Also nix mit Urlaub während der Ferien für alle.


    Mich interessiert da die Rechtslage. Darf der Arbeitgeber verlangen, dass der Urlaub schon so früh verplant werden muss? Steht jedem Arbeitnehmer gesetzlich ein Sommerurlaub von 3 Wochen zu, sofern dies gewünscht wird? Wenn ja, in welchem Zeitraum? Gibt es Personengruppen die vom Gesetz her einen Anspruch auf Urlaub während der Sommerferien haben (bei schulpflichtigen Kindern ist es klar)? Muss das Argument, dass der Partner seinen Urlaub nicht anders nehmen kann, bei der Planung berücksichtigt werden? Müssen andere Gesichtspunkte wie z. B. Herkunft u.s.w. berücksichtigt werden?


    Wäre dankbar wenn sich auch der ein oder andere Personalchef dazu äussern könnte.


    Danke schonmal.
    Bye

  • Bin zwar kein Personalchef :D, aber da in Deutschland alles geregelt ist, gibt es natürlich auch ein Bundesurlaubsgesetz .


    Gruß
    Michael

    <Chuck Norris hat die Leitung des Berliner Flughafens übernommen. Morgen früh um 07:30 Uhr ist Eröffnung.>

  • Jepp, in Deutschland gibt es für fast alles ein Gesetz. Der Punkt ist aber erstens, dass ich das BUrlG nicht stundenlang durchwälzen kann um die nötigen Punkte herauszufinden, und zweitens, wie bei allen anderen Gesetzen auch, so ziemlich alles im Gesetz nochmal ausführlich in irgendwelchen Rundschreiben, Richtlinien oder Gerichtsurteilen beschrieben wird.


    Fast jeder von uns hat seine Erfahrungen bzgl. Urlaubsplanung über all die Jahre sammeln können. Ein Erfahrungsaustausch wäre somit sehr hilfreich für mich, zumal die Problematik in meinem Fall bestimmt auch andere User kennen.

  • Ja, du hast natürlich Recht, aber so viel steht in dem Gesetz gar nicht drin. :p Und vieles ist auch sehr schwammig geschrieben. Aber das ist ja meistens so. :)


    Weiterführende Regelungen stehen dann meistens im Tarifvertrag. Eventuell mal mit der Gewerkschaft oder dem Betriebsrat sprechen.


    Allerdings gibt es den Anspruch auf 3 Wochen Urlaub in den Sommerferien nicht. Der AG muß einmalig im Jahr an 12 aufeinander folgenden Werktagen Urlaub gewähren. Diese können aber auch außerhalb der Hauptferienzeit liegen.



    Gruß
    Michael

    <Chuck Norris hat die Leitung des Berliner Flughafens übernommen. Morgen früh um 07:30 Uhr ist Eröffnung.>

  • Moin,
    soweit ich weiß, darf dein Arbeitgeber auf jeden Fall bestimmen, wer von seinen Angestellten wann Urlaub macht, solange er ihnen ihren vollen Urlaubsanspruch gewährt, weil er ja gewährleisten muss, dass sein Unternehmen funktioniert, wenn dann dnn alle gleichzeitig Urlaub machen und er alleine dasteht wirddas schlech möglich sein. Bin kein Experte auf dem Thema, aber ich denke mal, dass es auch gerechtfertigt ist, die Urlaubspanung am Anfang eines Kalenderjahres zu verlangen, muss eine Freundin auch schon seit 3 Jahren machen (Zahnarzthelferin).

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