Wandelung eines Handys beim Saturn?

  • Zitat

    Original geschrieben von Dreddie
    ...irgendwelche AGBs können unsere Rechte laut BGB/HGB nicht einschränken. In der Hierarchie steht das BGB über den AGBs.


    Die AGB sind (wie der Name schon sagt) zusätzliche Bedingungen, die Du als Kunde bei Vertragsschluss akzeptierst. Und natürlich können die Bestimmungen in den AGB auch ansonsten gültige Rechtsnormen einschränken - das ist genau der Sinn von AGB. In welchem Umfang das genau geht und was in den AGB (nicht) zulässig ist, sagt Dir dann das AGBG.


  • Wie definierst du Wandlung? Ist am Ende nichts anderes als ein Rücktritt! ;)

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  • Zitat

    Original geschrieben von BigDaddy
    Allerdings kann der Saturn nach § 439 die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung ablehnen, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

    Du willst mir nicht ernsthaft erzählen, dass es einem Elektronikriesen vom Schlage Saturn nicht möglich ist, ein Gerät, das keine Einzelanfertigung ist, nicht problemlos zu tauschen? Wo sind hier die unverhältnismäßigen Kosten?


    Sorry, das zieht nicht.

    Sie nannten ihn Trollfütterer.

  • Also ich möchte hier nochmal den §440 in den Raum werfen :D


    Ich bin zwar kein Jurist, aber ich würde das malso herleiten. Aus §433 der verkäufer die Pfilcht die Sache frei von Mängeln dem Käufer zu übergeben. Was dabei ein Mangel ist regelt in diesem Fall der §434 Sachmängel)


    Wenn jetzt ein Mangel auftritt hat der Käufer aus §437 gewisse Rechte, das erste ist Nacherfüllung zu verlangen (eine unverhältnissmäßigkeit der Kosten kann in diesem Fall sicher nicht die Rede sein, ich meine es wird ja nun kein Japaner von SE aus Tokio persönlich kommen müssen um ihm ein neues Handy zu bringen, oder es von Hand ferigen etc.)


    In §440 ist geregelt das der Käufer das Recht auf Rücktritt (Wandlung des Kaufvertrags) hat, wenn die Nachbesserung erfolglos ist. Als Erfolglos gilt wenn die Nachbesserung zum 2. mal fehlgeschlagen ist. (Das deckt sich mit meinen dunklen Erinnerungen an die Recht-Vorlesungen ;-)


    Ich kenne allerdings nun im Bekanntenkreis einige Fälle die ein rigeroses verhalten Seitens Sony erlebt haben, allerdings sei gesagt Sony und Sony-Produkte, ich weis nicht ob man das mit SE gleichsetzten kann, aber habe da schon un mögliches Gehört... :(


    Allerdings würde ich mich nicht mit 180€ zufrieden geben, immerhin war das Gerät von Anfang an defekt, ich würde tatsächlich ein neues Gerät fordern (schön mit Fristsetzung binnen 14 Tagen oder so) und falls das nicht erfüllt wird zurücktreten.


    Aber wie Gesgat, bin kein Jurist, wäre nur mein vorgehen.


    Grüße


    Niels

  • Zitat

    Original geschrieben von bambi05
    Du willst mir nicht ernsthaft erzählen, dass es einem Elektronikriesen vom Schlage Saturn nicht möglich ist, ein Gerät, das keine Einzelanfertigung ist, nicht problemlos zu tauschen? Wo sind hier die unverhältnismäßigen Kosten?


    Sorry, das zieht nicht.

    Natürlich. Wenn die anfallenden und auch nachfolgenden Kosten für den Saturn bei einem Umtausch höher sind als bei einer Reparatur, dann sind das durchaus unverhältnismäßige Kosten. Zu bedenken gilt, dass das umgetauschte, zurückgenommene Gerät vom Saturn entweder nachgebessert und wieder, zu einem erheblich niedrigeren Preis, verkauft oder alternativ abgeschrieben wird. Gell? ;)


    MfG BigDaddy

  • Ich würde mich nicht mit den 180 € zufrieden geben.


    Fakt ist, dass man nach mehreren fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen (2-3 mal) als Kunde entscheiden kann zwischen
    1. Rücktritt (Kaufpreis wird ausgezahlt; hier haben wir aber einen Vertrag, weiß nicht wie es geregelt wird)
    2. Minderung (Kunde behält das Gerät und verlangt eine Teilzahlung)
    3. Wandelung (Kunde verlangt neues Gerät)


    Es ist egal, was Saturn vorschlägt, der Kunde entscheidet. Wenn man als Kunde seine Rechte kennt und dies dem Verkäufer auch zeigt (reicht meist schon, wenn man die Begriffe Wandlung, Minderung, Nachbesserung etc. ) benutzt, dann bekommt man sein Recht auch.


    Was problematisch wäre: Die ersten Nachbesserungsversuche liefen direkt über SE, dann erst über Saturn. Wie hier die Regelung ist, kann ich nicht genau sagen.

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