Lastschriftmissbrauch: Wie Faxnummer zur BLZ herausfinden?

  • Mein abgehakt geglaubter Ex-Internetprovider hat nach 1,5 Jahren wieder zugeschlagen: Am 1.11. (am "Feier"-Tag) kam eine völlig unberechtigte eMail-Rechnung, am 2.11. mittags war das Geld schon von meinem Konto abgebucht worden - obwohl ich vor 1,5 Jahren alles bei dieser "tollen" Firma gekündigt hatte und auch meine Lastschrifteinzugserlaubnis widerrufen hatte.


    Das Geld habe ich heute nachmittag schon zurückbuchen lassen, eine eMail-Beschwerde ist natürlich auch raus.


    Jetzt möchte ich gerne noch die "gegnerische" Bank darauf hinweisen, daß deren Kunde gegen die Vertragsbedingungen seiner Lastschriftvereinbarung verstößt und dieser Bank verbieten, jemals wieder für diesen Kunden von meinen Konten etwas abzubuchen.


    Leider habe ich nur die BLZ - wie bekomme ich eine dazu passende Faxnummer heraus um die Beschwerde hinzufaxen?


    Die BLZ lautet 76250000.

    Früher konnte man Drachen töten und durfte dann eine Jungfrau heiraten -
    heute gibt's keine mehr und man muss den Drachen heiraten :-(

  • Re: Lastschriftmissbrauch: Wie Faxnummer zur BLZ herausfinden?


    Zitat

    Original geschrieben von Goodzilla Leider habe ich nur die BLZ - wie bekomme ich eine dazu passende Faxnummer heraus um die Beschwerde hinzufaxen?


    Die BLZ lautet 76250000.

    Du hast doch sicher Onlinebanking - wenn du eine Überweisung tätigst, wird doch bei der Bestätigung das Bankinstitut angezeigt - könntest ja 1 Ct an die überweisen. :D


    Ansonsten kannst du einfach zu deiner Bank gehen und nachfragen, die können dir sagen, zu welcher Bank diese Bankleitzahl gehört - dann die Kontaktdaten zu finden, dürfte ja nicht schwer sein. ;)



    EDIT: Der Chef war schneller und effektiver. ;)

    Vertrauensliste


    Der Mensch erfand die Atombombe. Keine Maus würde auf die Idee kommen, eine Mausefalle zu bauen. (Albert Einstein)

  • Vielen Dank! :)


    Ich unterschätze den Google halt immer noch... :rolleyes:

    Früher konnte man Drachen töten und durfte dann eine Jungfrau heiraten -
    heute gibt's keine mehr und man muss den Drachen heiraten :-(

  • Re: Lastschriftmissbrauch: Wie Faxnummer zur BLZ herausfinden?


    Zitat

    Original geschrieben von Goodzilla
    Jetzt möchte ich gerne noch die "gegnerische" Bank darauf hinweisen, daß deren Kunde gegen die Vertragsbedingungen seiner Lastschriftvereinbarung verstößt und dieser Bank verbieten, jemals wieder für diesen Kunden von meinen Konten etwas abzubuchen.


    Das kannst Du zwar gerne tun, aber es wird Dir nichts bringen. Die Bank ist nur Dienstleister, wir prüfen nicht die Berechtigung einer Einzugsermächtigung. Wie denn auch? Soll ich mir jetzt von jedem Kunden die Einzugsermächtigung zeigen lassen? Ja, gut, ist die Bank zu berechtigt, richtig. Aber der Kunde wird mir ja vermutlich nicht sagen, dass die Ermächtigung entzogen wurde. Und das kann keine Bank überprüfen. Das sind Angelegenheiten, die die beiden Kunden miteinander regeln müssen. Man stelle sich z.B. auch die Reaktion des Kunden vor, der feststellt, dass keine Lastschriften mehr eingezogen wird, weil ein anderer Kunde sich - möglicherweise zu Unrecht, auch sowas gibt es ja - beschwert hat und seine Bank erteilt zu Unrecht keine Gutschriften mehr.


    Insofern: zwar verständliches Anliegen, aber spar die lieber die Kosten für Fax und Co.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Re: Lastschriftmissbrauch: Wie Faxnummer zur BLZ herausfinden?


    Zitat

    Original geschrieben von Goodzilla
    Mein abgehakt geglaubter Ex-Internetprovider hat nach 1,5 Jahren wieder zugeschlagen: Am 1.11. (am "Feier"-Tag) kam eine völlig unberechtigte eMail-Rechnung, am 2.11. mittags war das Geld schon von meinem Konto abgebucht worden - obwohl ich vor 1,5 Jahren alles bei dieser "tollen" Firma gekündigt hatte und auch meine Lastschrifteinzugserlaubnis widerrufen hatte.


    Was mich interessiert:


    Welche Leistung stellt die Firma denn nach 1,5 Jahren noch in Rechnung ? Danke für Info.

  • Re: Lastschriftmissbrauch: Wie Faxnummer zur BLZ herausfinden?


    Zitat

    Original geschrieben von Goodzilla


    Jetzt möchte ich gerne noch die "gegnerische" Bank darauf hinweisen, daß deren Kunde gegen die Vertragsbedingungen seiner Lastschriftvereinbarung verstößt und dieser Bank verbieten, jemals wieder für diesen Kunden von meinen Konten etwas abzubuchen.


    Das diese sich daran hält, wage ich zu bezweifeln. Die betreiben normiertes Massenkundengeschäft. Daher ist das eher rausgeschmissenes Geld und vergebene Liebesmüh.


    -Andi-

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