Mietminderung rückwirkend möglich?

  • Hi,


    ich habe folgende Situation. Ich habe eine 2 Zimmer-Wohnung im Herzen Stuttgarts. Bin vor ca. 3-4 Jahren dort eingezogen. Die Wohnung läuft über eine Wohnungsbaugesellschaft.


    Als ich damals eingezogen bin, hat mir der Hausmeister einen Kellerraum gezeigt der für mich bestimmt war. Vor ca. 5-6 Monaten habe ich dann erfahren, dass mir auch ein zweiter Kellerraum in dieser Grösse zusteht. Den allerdings, hat sich eine Mieterin lange vor meiner Zeit gekrallt. Sie hat den Raum zugemüllt und hat dann behauptet dass ihr das Zeug darin zwar gehört, das Schloss allerdings böswillig von einem anderen Mieter angebracht wurde, sodass sie selbst keinen Zugriff mehr auf diesen Raum hat.


    Vor 2 Wochen dann rief mich der neue Hausmeister an, und teilte mir mit, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dieser Frau nun geendet hat, und mir der Raum zur Verfügung gestellt werden kann, sobald die alte Dame ihr Zeug rausgeräumt hat. Dafür braucht die Gutste allerdings nochmal 2-3 Wochen.


    Meine Frage nun, kann ich rückwirkend eine Art Mietminderung beanspruchen, da mir der Vermieter diesen Raum nicht zur Verfügung stellen konnte?


    Danke schonmal.
    Gruß

  • Habe mal das für eine Frage entscheidende "?" im Titel angefügt. ;)

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Was steht im Mietvertrag?`Das ist entscheidend - nicht mehr und nicht weniger. Im MV ist i.d.R. eine Kellernummer angegeben. Dieser Keller steht Dir dann im Rahmen des Mietvertrags zu.


    Bekommst Du nun einen zweiten Kellerraum dazu, freu Dich. Im Nachhinein Geld dafür abzocken kannst Du allerdings, ist der Kellerraum nicht Bestandteil des Mietvertrags, nicht.



    Stefan

  • Normalerweise sind die Kellerräume auch Bestandteil des Mietvertrages. Wieso ist dir das nicht vorher aufgefallen?


    Denn: Steht der Kellerraum nicht in deinem Mietvertrag dann freue dich, dass du ihn jetzt hast. Keine Mietminderung!


    Stand der Kellerraum in deinem Mietvertrag, hättest du für Mietminderungsansprüche unverzüglich reagieren müssen. Also auch hier keine Mietminderung!


    Bleibt die Frage offen, wie du vor 6 Monaten reagiert hast. Hast du wenigstens zu diesem Zeitpunkt den Vermieter diesbezüglich angesprochen und Ansprüche gestellt? Wenn nicht, keine Mietminderung!


    Da du den 2. Kellerraum nachweislich (Hausmeister!) nicht nutzen konntest, würde ich freundlich(!) mal eine Anfrage an den Vermieter stellen und auf Kulanz hoffen.


    Edit: Na klar, gleichzeitig telefonieren und antworten musste natürlich zu lange dauern. ;)

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  • Ich habe jetzt mal in meinem Mietvertrag reingeschaut. Da ist unter anderem 1 Kellerraum und 1 Abstellraum aufgelistet. Da ich mir unter einem Abstellraum nichts konkretes vorstellen kann, gehe ich mal davon aus, dass es sich um den zweiten Kellerraum handelt.


    Der Hausmeister damals hat mir über einen zweiten Kellerraum nichts gesagt, wohlwissend dass die Dame sich diesen ja gekrallt hat. Er wollte wahrscheinlich jegliche Konfrontation mit mir vermeiden und hat mir diesen Raum vorenthalten.


    Vor 6 Monaten dann habe ich versucht ich meinen Anspruch auf diesen Raum geltend zu machen. Der neue Hausmeister teilte mir mit, dass man sich wie gesagt in einem Rechtsstreit mit der Dame befindet (die Dame hat sich auf ihr Gewohnheitsrecht berufen). Er würde sich dann zu gegebener Zeit bei mir melden.


    Das war dann vor ein paar Wochen. Schriftlich habe ich bisher überhaupt nichts gemacht. Lief alles übers Telefon, da ich erstens keine Zeit habe, und zweitens nicht wirklich auf den Raum angewiesen bin. Vollkriegen würd ich ihn trotzdem ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von FedEx
    (...)und zweitens nicht wirklich auf den Raum angewiesen bin. Vollkriegen würd ich ihn trotzdem ;)


    Umso mehr: Freu' Dich, dass Du den Raum jetzt hast und lass es auf sich beruhen. Einen eventuellen Streit mit dem Vermieter ist so ein Kellerraum schon garnicht wert.



    Stefan

  • Wie gesagt, setze einen netten Brief an die Verwaltung auf mit Hinweis auf die ihnen sicherlich bereits bekannte Situation. Du würdest dich über ein gewisses Entgegenkommen für deine engelsgleiche Geduld, die du in diesem Fall gezeigt hast, sehr freuen. bla bla bla


    Mit den besten Wünschen auf ein weiterhin harmonisches Mietverhältnis.


    gez. und fertig

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  • Kurz und knapp:


    Rückwirkende Mietminderungen sind nicht möglich.
    Du kannst eine Minderung nur durchsetzen wenn Du dem Vermieter eine entsprechende Mangelanzeige im vorraus gemacht hast.
    (Schließlich muss er auch die Chance haben den Mangel zu beseitigen)


    Auch ein einfaches "Ich will den Raum haben" reicht da nicht, Du hättest konkret eine Minderung androhen müssen.


    CH

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