Hi,
ich habe folgende Situation. Ich habe eine 2 Zimmer-Wohnung im Herzen Stuttgarts. Bin vor ca. 3-4 Jahren dort eingezogen. Die Wohnung läuft über eine Wohnungsbaugesellschaft.
Als ich damals eingezogen bin, hat mir der Hausmeister einen Kellerraum gezeigt der für mich bestimmt war. Vor ca. 5-6 Monaten habe ich dann erfahren, dass mir auch ein zweiter Kellerraum in dieser Grösse zusteht. Den allerdings, hat sich eine Mieterin lange vor meiner Zeit gekrallt. Sie hat den Raum zugemüllt und hat dann behauptet dass ihr das Zeug darin zwar gehört, das Schloss allerdings böswillig von einem anderen Mieter angebracht wurde, sodass sie selbst keinen Zugriff mehr auf diesen Raum hat.
Vor 2 Wochen dann rief mich der neue Hausmeister an, und teilte mir mit, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dieser Frau nun geendet hat, und mir der Raum zur Verfügung gestellt werden kann, sobald die alte Dame ihr Zeug rausgeräumt hat. Dafür braucht die Gutste allerdings nochmal 2-3 Wochen.
Meine Frage nun, kann ich rückwirkend eine Art Mietminderung beanspruchen, da mir der Vermieter diesen Raum nicht zur Verfügung stellen konnte?
Danke schonmal.
Gruß