Das Einsammeln und Verwerten von Elektro- und Elektronikschrott wird ab
Frühjahr 2003 europaweit einheitlich geregelt.
In der Nacht zum Freitag haben sich die EU-Mitgliedstaaten nun auf eine
Richtlinie zu Elektro- und Elektronikaltgeräten sowie eine Richtlinie
für bestimmte gefährliche Stoffe in den Geräten geeinigt.
"Dies ist der entscheidende Schritt zur Durchsetzung der
Produktverantwortung der Hersteller in einem Bereich, der bisher von
stetig steigenden Abfallmengen gekennzeichnet war", warb der deutsche
Bundesumweltminister Jürgen Trittin für die Verordnung.
Jeder EU-Bürger produziert mit PCs, Mobiltelefonen oder Haushaltgeräten
jährlich im Durchschnitt 14 kg Elektronikschrott, wovon nach Angaben
der EU-Kommission rund 90 Prozent unbehandelt auf Deponien und in
Verbrennungsanlagen landen.
Bann bestimmter Metalle
Die Mitgliedstaaten der EU müssen bei der Umsetzung sicherstellen, dass
die Hersteller innerhalb bestimmter Fristen Systeme für die Behandlung
und die Verwertung der Altgeräte einrichten.
Außerdem müssen die Produzenten bei der Verwertung festgelegte Quoten
erfüllen und die Finanzierung für die Sammlung ab der Rücknahmestelle
sowie für die Behandlung, Verwertung und umweltgerechte Beseitigung
übernehmen.
Die Richtlinien schreiben darüber hinaus vor, dass neue Elektro- und
Elektronikaltgeräte ab dem 1. Juli 2006 bestimmte Schwermetalle wie
Blei, Kadmium, Quecksilber, sowie von gewissen Chrom- und
Bromverbindungen nicht mehr enthalten dürfen.
Die Hersteller in den EU-Ländern müssen künftig pro Jahr und Einwohner
vier Kilogramm Elektroschrott auf eigene Kosten einsammeln und
umweltgerecht entsorgen, teilte das deutsche Bundesumweltministerium
mit. Kommunale Sammlungen werden aber auch zukünftig ausdrücklich
erlaubt.
Kunden zahlen
Abgewälzt werden die Kosten auf den Endkunden: Die Hersteller können
auf neuen Produkten eine Entsorgungsgebühr verlangen, müssen diese aber
erkennbar im Verkaufspreis ausweisen.