Portoerstattung in Briefmarken rechtens?

  • Hallo,


    ich habe den Kaufvertrag für ein Buch (69 EUR) widerrufen und das Buch an den Händler per Hermes-Paket zurückgeschickt.
    Gleichzeitig habe ich um Erstattung meiner Portokosten in Höhe von 3,90 EUR auf mein Bankkonto gebeten.


    Heute bekomme ich vom Händler einen Brief mit 3,90 EUR in Briefmarken!


    Ist sowas rechtens?
    Ich verschicke höchst selten Briefe oder Päckchen, daher meine Frage.


    Im Prinzip wurden mir ja meine entstandenen Kosten für das Hermes-Paket nicht erstattet sondern lediglich eine Art "Gutschein für die Post" überreicht.

  • Auch wenns gleich Kommentare hagelt aber wie kann man sich wegen 3,90 € aufregen und einen Thread erstellen?


    Sorry aber das scheint hier irgendwie in Mode zu kommen.


    Hast das Geld doch immerhin bekommen, wenn auch nur in Briefmarken.


    Btw. muss der die Portokosten überhaupt erstatten?

    Wenn die Segel nicht mehr glänzen, wenn die Winde nicht mehr wehen
    Werd ich um zu dir zu kommen über Ozeane gehen.

  • Ich meine mal aufgeschnappt zu haben, dass der Händler bei einem Wert der Ware von > 40 € dazu verpflichtet wäre... Aber nagelt mich nich drauf fest. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von DeXTRa
    Auch wenns gleich Kommentare hagelt aber wie kann man sich wegen 3,90 € aufregen und einen Thread erstellen?


    Ich hatte mir was ähnliches schon verkniffen... ;)


    Zur Not die Marken im Bekanntenkreis verkaufen. Sollte doch wohl möglich sein...


  • Zunächst zum letzten Punkt:


    Zitat


    §357 (2) BGB:
    Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.


    Trifft bei mir alles zu, da das Buch per KK bezahlt wurde.


    Ich bin beim Punkt der Gelderstattung leider im Moment etwas sensibilisiert, denn letztens hatte noch buch.de versucht, mich mit einem Warengutschein über den kompletten Kaufpreis abzuspeisen. Bei buecher.de mußte ich 2x den Einlieferungsbeleg faxen und meine Bankverbindung angeben. Nach über einem Monat kam dann ein Verrechnungsscheck über die 7 EUR Rücksendekosten.

  • Erstattung ja, ist ja soweit auch kein Thema, aber auch ich würde mir die Marken auf Halde legen oder weitergeben und deshalb keinen Aufriss veranstalten.


    Irgendwas muss man doch immer mal verschicken, und wenn Du Deiner Oma ne Weihnachtskarte schickst, die freut sich bestimmt. ;)

  • Na gut. Erstattung in Briefmarken okay. Aber mich würde es nerven, das ich keinen Einfluß auf den Wert der Marken hab. Ich mein es macht einen Unterschied, ob ich vom Händler eine Marke a 3,90€ bekomm oder 7 Marken a 0,55€ + 1 Marke a 0,05€. 3,90€ kann man wahnsinnig schlecht in Marken aufteilen ohne das nicht irgendein Rest bleibt mit dem man nichts anfangen kann.


    Leider komm ich grad nicht in die Datenbank rein um mal die Kommentare nachzuschlagen ob das rechtens ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von manuelr
    Na gut. Erstattung in Briefmarken okay. Aber mich würde es nerven, das ich keinen Einfluß auf den Wert der Marken hab. Ich mein es macht einen Unterschied, ob ich vom Händler eine Marke a 3,90€ bekomm oder 7 Marken a 0,55€ + 1 Marke a 0,05€. 3,90€ kann man wahnsinnig schlecht in Marken aufteilen ohne das nicht irgendein Rest bleibt mit dem man nichts anfangen kann.


    Das kommt auch noch dazu!
    In meinem Fall sind es 4x 55ct und 4x 45ct.

  • Damit kann man doch bestens kombinieren, ansonsten Mail den VK doch noch mal an, schick ihm die Marken per Post zurück und fordere den Betrag in Geld.
    Dabei nicht vergessen ne Frist zu setzen und mit Anwalt und Klage zu drohen ;)


  • es geht hier nicht um aufregen oder nicht, sondern einfach um recht oder unrecht.....


    und wenn die firma nur einen cent zu wenig erhalten hätte würde sie gleich den gerichtsvollzieher losschicken...... würdest du dann auch sagen warum macht die firma für einen cent so einen aufstand?


    leider ist die zeit von auge zudrücken und handschlag vorbei


    jeder sollte auf sein gutes recht bestehen. :top:

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