Simyo: Zahlungspflicht bei Starter Set-Bestellung?

  • Hallo,


    ich hatte mir vor zwei Monaten bei simyo drei Starter-Sets mir guten Nummern bestellt, welche ich aber aufgrund von Geldproblemen nicht zahlen konnte, sodass irgendwann die letzte der Fristen abgelaufen war und die Nummer der Email nach aufgrund der Nachfrage dann wieder für alle zur Verfügung hätte stehen müssen.


    Nun habe ich aber gestern drei Schreiben mit der letzten Zahlungserinnerung und dem Hinweis, dass ich mich laut den AGBs zur Abnahme verpflichtet habe, bekommen.
    Muss ich die Starter Sets jetzt bezahlen und könnte/würde Simyo die Beträge rechtlich einfordern? Die Emails sagten schliesslich etwas ganz anderes: Dass die Nummern wieder für den Verkauf freigegeben werden.


    Ich hatte auch nach dem Simyo-Start ein Set bestellt und nicht bezahlt (weil es sich nicht gelohnt hat im Vergleich zum Vertrag), damals kam aber keine "letzte Zahlungserinnerung", und dabei bekomme ich für die Nummer immer noch Info-Mails von Simyo, bspw. über Preissenkungen.



    Gruß,


    Azad

    Vertrauensliste


    Der Mensch erfand die Atombombe. Keine Maus würde auf die Idee kommen, eine Mausefalle zu bauen. (Albert Einstein)

  • Zitat

    ich hatte mir vor zwei Monaten bei simyo drei Starter-Sets mir guten Nummern bestellt, welche ich aber aufgrund von Geldproblemen nicht zahlen konnte, sodass irgendwann die letzte der Fristen abgelaufen war und die Nummer der Email nach aufgrund der Nachfrage dann wieder für alle zur Verfügung hätte stehen müssen.


    Du bist ja drollig. Wieso bestellst du dir etwas, was du nicht bezahlen kannst? Sieht man nicht normalerweise erstmal nach, ob man genügend Geld hat, und bestellt dann?


    Na ja, wie dem auch sei: Du hast mit simyo drei Verträge über jeweils ein Starter-Paket abgeschlossen (dass es sich um PrePaid-Pakete handelt, ändert ja nichts an der rechtlichen Beurteilung, dass es sich um einen Vertrag handelt. Selbst, wenn man beim Bäcker an der Ecke Brötchen kauft, schließt man schon drei Verträge ab). Die Leistung von Simyo besteht in der Zurverfügungstellung von Starter-Sets einschließlich der Mobilfunknutzung und deine Gegenleistung besteht in der Zahlung des Geldbetrages. Wenn du deiner Leistung nicht nachkommst, ist es klar, dass Simyo irgendwann mal deine Nummern wieder freigibt, damit sie ein anderer nutzen kann. Dies ändert aber nichts daran, dass du die Starter-Sets bezahlen musst. Du hast ja die Möglichkeit gehabt, diese zu nutzen. Ob du es tatsächlich nutzt oder nicht, ist ja für die Zahlung des Paketes unerheblich.


    Das wäre ja ungefähr so, als wenn sich jemand beispielsweise ein Auto bestellt und dieses dann nicht zahlt, weil er sagt: "Ich nutze das gar nicht, es steht bei mir nur in der Garage".

  • *kopfschüttel*


    Also mal im Enrst. Wenn man kein Geld hat sollte man auch nichts bestellen.
    Und Ja, wenn Du was bestellst musst Du es auch zahlen...

  • Re: Simyo: Zahlungspflicht bei Starter Set-Bestellung?





    Sorry, meinst du deine Fragen ernst?
    1. Du bestellst nach Erscheinen von Simyo ein Set - und bezahlst es nicht, "weil es sich im Vergleich zu deinem Vertrag nicht lohnt."???


    2. Du bestellst später nochmals 3 Sets und bezahlst diese auch nicht?


    ad 1: Das sich Simyo für dich nicht rechnet, erkennst du nicht vor deiner Order?
    Erst danach und dann zahlst nicht???? :flop:


    ad 2: du bestellst 3 weitere Simyos und zahlst auch diese nicht?
    Ok, dass man mal knapp bei Kasse ist, kann jeden treffen. Aber: das weiss man doch schon, bevor man Geld ausgibt (was man nicht hat).


    Pacta sunt servanda sagt der Lateiner, Zu deutsch: Verträge sind zu erfüllen.


    Du schliesst einen - rechtswirksamen - Vertrag mit allen daraus resultierenden Rechten und Pflichten - und fragst dann, ob Simyo die Forderung beitreiben kann?


    Entschuldige bitte, aber ich kann dein von dir geschildertes Handeln absolut nicht nachvollziehen!


    Wenn ich kein Geld habe, kann ich keins ausgeben.
    Und wenn ich etwas nur wegen einer "schönen" Nummer mache, dann muss ich das auch bezahlen, was ich will.


    Quidquid agis agas prudenter et respice finem (Alles was du tust, das tue mit Bedacht und bedenke das Ende).

    So viele Handies - so wenig Geld
    Handy in der Hosentasche - Hodenkrebs?
    Handy in der Brusttasche - Herzrhythmusstörungen?
    Egal, an irgendwas stirbt jeder. ;)


    Current in use: SE K610i mit T-Mobile Max Eco, Sparruf und (noch) SMS 77

  • Also ehrlich... :confused:


    Glaubst du etwa, du hättest ein 3 monatiges Rückgaberecht?
    An deiner Stelle würde ich sehr schnell bezahlen, sonst bekommst du bald nämlich gar keine neuen Verträge mehr, wegen dreier (!) Schufa-Einträge.


    Und das ist auch rechtens, spar dir den Anwalt...


    Leute gibt es...
    Aber meine Zweifel führen dann doch zu dem Gedanken, daß den jungen Menschen wohl der Verstand abhanden kommt, und man, um sie vor Fehlern im Leben zu bewahren, ein Schul-Fach in der Mittelstufe einführen muß, daß einem Lebensfähigkeit vermittelt...traurig, traurig... :(

  • Re: Re: Simyo: Zahlungspflicht bei Starter Set-Bestellung?


    Zitat

    Original geschrieben von mobilman
    ...........


    Pacta sunt servanda sagt der Lateiner, Zu deutsch: Verträge sind zu erfüllen.


    ............
    Quidquid agis agas prudenter et respice finem (Alles was du tust, das tue mit Bedacht und bedenke das Ende).


    :D Danke für den kleinen "Latein-Ausflug" ...


    Aber ich meine auch, dass die o. geschilderte Vorgehensweise sehr seltsam ist.


    Nun, es ist ja bald Weihnachten. Vielleicht gibts noch ein wenig Kohle vom Christkind, dann können ja die drei (oder waren es 4) SIMYO-Prepaidpakete
    bezahlt und weiterer, möglicher Ärger (SCHUFA etc.) vermieden werden.


    Viel Glück !


    Snt

  • Re: Re: Re: Simyo: Zahlungspflicht bei Starter Set-Bestellung?



    Gerne. :D
    Sorry, meine Lateinkenntnnisse beziehen sich leider nur auf juristische Themen. Aber btt: Ich gehe davon aus, das ShaniAce, der schon seit Jahren bei TT unterwegs ist, und selbst eine Vielzahl von Beiträgen verfasst hat, auch hier liest. Daher muss man davon ausgehen, dass ihm die rechtliche Relevanz und Verbindlichkeit sowie die bei Nichterfüllung von Verträgen sich daraus resultierenden Konsequenzen wie Schufa-Einträge, FPP und alles, was danach geschieht, kennt - und sich daher seines Handeln bewusst ist.


    Daüber hinaus wünsche ich ihm selbstverständlich, dass er die erhaltene Leistung noch begleichen kann - und ihm rechtliche Konsequenzen erspart bleiben!


    Verstehen kann ich sein Handeln dennoch nicht.

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  • bei simyo gibt es IMHO keine Schufa-Klauseln etc., insofern weiß ich nicht, ob es rechtmäßig wäre, Infos über etwaige finanzielle Probleme an die diversen windigen Auskunfteien und Datenkraken zu senden...


    Unabhängig davon sollte man das besser klären...

  • Daß bei simyo keine Schufa-Klausel aufgeführt ist, bedeutet doch, daß sich simyo (E+) bei Vertragsabschluss keine Auskünfte einholt!


    Das bedeutet aber wohl nicht, daß simyo zahlungsunwillige oder -fähige Kunden nicht an solche Organisationen meldet...

  • Zitat

    Original geschrieben von bibsurfer
    Daß bei simyo keine Schufa-Klausel aufgeführt ist, bedeutet doch, daß sich simyo (E+) bei Vertragsabschluss keine Auskünfte einholt!


    Das bedeutet aber wohl nicht, daß simyo zahlungsunwillige oder -fähige Kunden nicht an solche Organisationen meldet...



    Korrekt! Simyo hat IMHO die Möglichkeit, einen Eintrag (bzw. entsprechend der nichterfüllten Verträge 4 Einträge) bei Schufa vorzunehmen.
    Ob sie es tun, liegt an Simyo. Denke jedoch, darauf sollte man es wegen knapp 80,-- € nicht akommen lassen (hoffentlich noch eintretende Bonität vorausgesetzt).

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