Simyo: Zahlungspflicht bei Starter Set-Bestellung?

  • Re: Re: Re: Re: Simyo: Zahlungspflicht bei Starter Set-Bestellung?


    Hui, dass gleich soviele Antworten kommen, hätte ich nicht gedacht. Mit Unverständnis eurerseits hatte ich schon fast gerechnet, wenn auch nicht in dem Ausmaß, um erstmal ein paar Dinge klarzustellen:


    - Ich war damals fest davon ausgegangen, mein BAföG direkt zu bekommen, dass sich das so lange hinzieht (ist immer noch nicht durch), konnte ich nicht vorher ahnen. Ich kaufe mir doch nichts, wenn ich weiß, dass ich es mir nicht leisten kann. Aber durch das fehlende BAfög geriet ich in einen Notstand, in dem ich kaum Geld für Lebensmittel und Miete aufbringen konnte, da waren und sind 60,- EUR ein Haufen Geld für mich.
    - Eine VVL mit Strafgebühr werde ich jetzt nicht machen, es ging um eine Anfrage für die Zukunft (wie man meinem Posting im Werbeforum auch entnehmen kann)

    Zitat

    Original geschrieben von mobilman
    Daüber hinaus wünsche ich ihm selbstverständlich, dass er die erhaltene Leistung noch begleichen kann - und ihm rechtliche Konsequenzen erspart bleiben!

    Ich habe noch keine Leistung erhalten - Simyo verschickt die Sets ja nicht ohne Zahlung!


    Ansonsten hast du Recht, ich kenne die Spielregeln, so lange bin ich hier schon, um das zu wissen. Mir ging es aber um etwas völlig anderes, was hier scheinbar jeder überlesen und mich lieber voreilig runtermachen musste:


    In der Email stand, dass nach der letzten Frist meine Nummern wieder frei werden, von Zahlungspglicht stand da nichts. Im Zusammenhang mit dem Schreiben verwunderte dies mich. Auch steht im Schreiben nichts von weiteren Konsequenzen. Und wie gesagt kam beim allerersten Versuch (damals entstand halt dieser Haben-Will-Effekt wie bei vielen anderen auch, die sich eine Simyo gekauft und nie genutzt haben) nichts Derartiges.
    Mir ist klar, dass ich im Zweifel des Falles schon zahlen sollte, wobei ich das Geld dazu nach wie vor nicht habe, ich bekomme erst Donnerstag ein Darlehnen über 500,- von der Asta, und das muss ich auch zurückzahlen, wenn mein BAfög hoffentlich im Januar mit 3 Monaten Vespätung kommt. Mir ging es um die Widersprüchlichkeit zwischen Email und Brief, und welche der beiden Formulierungen denn nun stimmen?
    Auch finde ich es etwas ungewöhnlich, dass die mir dafür so nachlaufen, hat Simyo diese 60,- EUR wirklich derart nötig? :confused:



    Naja, ich hoffe, dass wir hier mal wieder mehr zur eigentlichen Frage kommen und nicht zu anderen Themen.



    EDIT: Gerade habe ich erfahren, dass man bei Simyo auch von seiner Bestellung zurücktreten kann - das ist ja im Zusammenhang mit den Briefen dann auch merkwürdig.


    Gruß,


    Azad

    Vertrauensliste


    Der Mensch erfand die Atombombe. Keine Maus würde auf die Idee kommen, eine Mausefalle zu bauen. (Albert Einstein)

  • Re: Re: Re: Re: Re: Simyo: Zahlungspflicht bei Starter Set-Bestellung?


    Zitat

    Original geschrieben von Shani Ace
    Auch finde ich es etwas ungewöhnlich, dass die mir dafür so nachlaufen, hat Simyo diese 60,- EUR wirklich derart nötig? :confused:


    Du merkst es nicht, gell :D Wenn man etwas kauft, muss man es bezahlen. Ob die das nun nötig haben oder nicht. Jedenfalls finde ich die Ansichten der anderen in dieser Hinsicht eher nachvollziehbar als Dein Unverständnis :)


    Bafög ist übrigens für die Ausbildung gedacht, nicht für Handy- und Kartenwahn :D:D


    Wie dem auch sei: wenn Du das nun rückgängig machen kannst, ist es doch optimal :top:

    iPhone X 256GB

  • Wie währe es, wenn du es zahlst und dann vom kaufvertrag zurücktrittst. Aber ich bin mir nicht sicher, wann dieser erst greifen wird. Ob er mit Zustellung der Ware oder mit Bestellung greift (die 14 Tagesfrist).


    Bezahl es und tritt dann evtl zurück...


    Aber Shani, ich erinnere mich, dass du bislang immer und oft Rücklastschriften hattest (T-Mobile oder E+) glaube eher an E+. Begreifst du es immer noch nicht ? Wie währs mal mit Arbeiten oder Bestellungen sein zu lassen? Ich hätte auch gerne vieles :)


    Mit solchen Vorgehen schädigst du die ehrlichen Kunden, die die Leistungen in Anspruch nehmen wollen und diese dann teurer bezahlen müssen.

  • Rückgaberecht gilt i.d.R. ab dem Zeitpunkt, ab dem man die Ware erhält. Aber momentan denke ich eher, dass ich das nicht beanspruchen werde, eine der Karten werde ich ja definitiv selbst nutzen, die anderen beiden gehen wohl an meine Schwester und meinen Schwager. Ehrlich gesagt wollte ich die SIMs mit den Nummern sowieso immer noch haben und hatte es bedauert, dass ich sie mir im gegebenen Zeitraum doch nicht leisten konnte und die Nummern wieder freiwerden sollten - aber dem ist ja glücklicherweise nicht so.


    Ich wiederhole mich gerne nochmal: Mir ging es nicht darum, wie ich mich um die Zahlung drücken kann, sondern um die Differenzen zwischen den Emails und den Schreiben. Aber wie mir scheint, will keiner über dieses Thema sprechen, also gebe ich es auf.


    Das BAfög ist ja nicht bloß für die studiumbezogenen Ausgaben gedacht, sondern damit man davon leben kann. Wenn dann abzüglich Lebensunterhalt noch etwas übrig bleibt (Kindergeld bekomme ich auch noch), kann man es ja auch für andere Zwecke ausgeben, wenn man es sich eben leisten kann.


    Achja, ich habe E+ und Rücklastschriften sind eigentlich in all den Jahren nur selten vorgekommen, weiß nicht, wie du darauf kommst? :confused:

    Vertrauensliste


    Der Mensch erfand die Atombombe. Keine Maus würde auf die Idee kommen, eine Mausefalle zu bauen. (Albert Einstein)


  • naja, die unterschrift ist wohl eher für beides gut, aber es gibt auch ein paar sachen, die ohne eingetragen werden.
    oder glaubst du, daß bei jedem haftbefehl erst mal der betroffene unterschreiben muß *ne, will ich nicht, nachher bekomm ich ja keinen kredit mehr* :D
    genauso sieht es bei ner pfändung, ev, etc. aus. event. auch bei nem gerichtl. mahnverfahren!?!

    "Wer immer und überall erreichbar sein muß gehört zum Personal", Horst Schroth - Herrenabend 2000
    "Das mit der Demokratie ist damals falsch verstanden worden. Man kann zu allem eine Meinung haben, man muß aber nicht. Daher gilt: Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten!", Dieter Nuhr - http://www.nuhr.de
    Aktuelle Angebote im Biete:

  • Zitat

    Original geschrieben von lart
    naja, die unterschrift ist wohl eher für beides gut, aber es gibt auch ein paar sachen, die ohne eingetragen werden.
    oder glaubst du, daß bei jedem haftbefehl erst mal der betroffene unterschreiben muß *ne, will ich nicht, nachher bekomm ich ja keinen kredit mehr* :D
    genauso sieht es bei ner pfändung, ev, etc. aus. event. auch bei nem gerichtl. mahnverfahren!?!


    nochmal zum mitmeiseln: abfragen darf daten bei der Schufa jeder, der vertragspartner ist (und seine eigenen Daten darf jeder einsehen). Dazu ist keine Genehmigung des betreffenden erforderlich.


    Denn Daten werden nur an die Schufa übermittelt wenn eines der Partnerunternehmen der Schufa mit einwilligung eines Kunden Daten bereitgestellt hat.
    Die Schufa prüft nicht jedes Register nach neue Eintragungen sondern verlässt sich auf ihre Partner.


    Sprich wenn keine Unterschrift dann kein Eintrag. Nur gibt es ohne Unterschrift mitleriweile kaum noch ein Konto, keine Ec- oder VISA-Karte und keinen Handyvertrag mehr :(

    Weitgehend harmlos ...

  • Simyo ist doch in solchen Angelegenheiten absolut kulant und umkompliziert.
    Einfach eine Mail hinschreiben, welche Bestellungen man stornieren möchte und gut ist's.


    Was wird Simyo wohl lieber sein:


    Einfach ein Storno zu akzeptieren oder sich erst Geld überweisen lassen, die Karte wegschicken, die letztendlich dann wieder "zurückgegeben" wird und womit man dann nochmals Aufwand für die Rücküberweisung hat?

  • Jo, habe die vergangenen Nacht per Email gebeten, zwei der drei Bestellungen zu stornieren, die (sehr nette) Bestätigung bekam ich promt heute morgen. Offensichtlich handelte es sich um ein Standardschreiben, da dort z.B. stand, dass sie es schade finden, dass ich nicht mit Simyo telefonieren möchte, obwohl ich in meiner Email geschrieben hatte, dass ich nur eine der drei Karten haben möchte (bekam dementsprechend auch zwei Bestätigungen). Ist aber auch wurscht. :top:

    Vertrauensliste


    Der Mensch erfand die Atombombe. Keine Maus würde auf die Idee kommen, eine Mausefalle zu bauen. (Albert Einstein)

  • Es ist schon irgendwie dreist, zu glauben Simyo braucht die 59,85€ nicht, nur weil es eine GmbH ist und keine Privatperson.


    Aber zu der ursprünglichen Frage: Simyo selbst und Partnerfirmen können dir keinen Schufa-Eintrag verpassen, da die entsprechende Vereinbarung fehlt.


    Was sie allerdings können, ist einen Mahntitel zu beantragen, und wenn du dann nicht zahlst schicken sie dir den Gerichtsvollzieher, und so ein Vorgang verursacht dann sowohl Einträge beim Amtsgericht als auch bei der Schufa.


    Nicht nur aus diesen Gründen, sondern auch wegen der Fairness gegenüber Simyo und anderen Simyokunden würde ich dir schon nahelegen, die Rechnung zu bezahlen. 59,85€ sind jetzt auch nicht die Welt, auch wenn man als Student nicht soviel Einkommen hat.

  • Zitat

    Original geschrieben von Prepaid Team
    Die Schufa prüft nicht jedes Register nach neue Eintragungen sondern verlässt sich auf ihre Partner.


    Checkst Du das echt nicht? Die Schufa prüft nicht jedes Register, aber das amtliche Schulderverzeichnis von Zeit zu Zeit. Und deren Eintragungen übernimmt sie, wie die anderen Dateien auch. Dazu braucht sie keine Einwilligung, die Daten kann jeder mit berechtigten Interessen einsehen.


    Zum Thema kurzfristiger Finanzengpässe: Mal eben 60 EUR ausleihen für ein paar Wochen, sollte auch im Kreise von Studenten, auf jeden Fall im Kreise der Familie und Freunde, möglich sein. Dieser Bußegang ist in jedem Fall besser als das Theater, das man sich mit nicht rechtzeitig geleisteter Zahlung einhandeln wird. Es geht ja hier nicht um eine Riesensumme.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!