Wie genau funktioniert das Rückgaberecht bei Mobilfunkverträgen ??

  • Solltest du im Laden abgeschlossen haben besteht natürlich kein Widerrufsrecht.
    Hast du den Vertrag bei einem Internethändler abgeschlossen besteht Widerrufsrecht.(wie ich annahm, da du das Handy ja später kommen sollte und man es im Laden doch gleich mitnimmt oder es jedenfalls nicht nachgeschickt wird,oder?)
    Es ist doch aber klar, dass viele Händler und Mobilfunkunternehmen, es nicht gerne sehen und man manchmal es eben bis zur Klage kommen lassen muss.
    So ist das in unserem Rechtssystem.
    Zweifellos hat der BGH entschieden, dass man vom Handyvertrag zurücktreten kann, wenn z.B. das Handy kaputt ist (und nach dreimal wechseln immernoch nicht geht).
    Sonst könntest du ja vom Handyvertrag zurücktreten und das 0-Euro-Kaufhandy behalten.
    Die Einheit der Verträge schlägt natürlich auch hier durch.
    Lies die Widerrufsbelehrung, die mit der Sim-Karte kommt (oder im Internet steht) einmal richtig durch. Dort steht bestimmt, das der Widerruf des Vertrages direkt beim Provider/Netzbetreiber erfolgen soll. Ohne erste Unterschrift hättest du gar keinen Mobilfunkvertrag bekommen,könntest also von gar nichts zurücktreten.

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Zitat

    Zweifellos hat der BGH entschieden, dass man vom Handyvertrag zurücktreten kann, wenn z.B. das Handy kaputt ist (und nach dreimal wechseln immernoch nicht geht).


    Quelle ???


    Handyvertrag und Kaufvertrag sind zwei verschiedene Verträge.
    Du kannst vom Kaufververtrag des Handys, nicht aber vom Mobilfunkvertrag zurücktreten.


    Gruß
    Brain

  • Es gibt ja auch die Suche ;) .
    Ich hatte das Urteil mal hier im Forum (teilweise) zitiert, da ging es um was Ähnliches.

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Wenn man Online einen Vertrag mit Handy abschließt. Kann man dann das Handy zurückschicken (Fernabsatzgesetz) und den Vertrag behalten?
    Also nur das Handy gegen ein anderes umtauschen?

  • Re: Wie genau funktioniert das Rückgaberecht bei Mobilfunkverträgen ??


    Um mal auf den Ausgang hier zurückzukommen:

    Zitat

    Original geschrieben von NokiaFan1904
    Wenn ich zum Beispiel im Onlineshop einen Mobilfunk Vertrag abgeschlossen habe, der auch schon aktiviert worden ist nur das Handy und Karte noch nicht versendet worden ist ??


    Ich meine kann ich da einfach innerhalb 14 Tage rücktreten vom Geschäft ??


    Ja, von beiden Verträgen kann man innerhalb von 14 Tagen zurücktreten. Ungünstig wäre, die Karte schon zu "benutzen", das selbstständige "aktivieren" des Betreibers ist für das Rücktrittsrecht unrelevant.


    mfg


    Staro


    P.S. Der BGH hat schon viel entschieden .... fraglich ist, ob es auf den dargestellten Sachverhalt auch übertragbar/anwendbar ist. Bin gespannt, welches Urteil jetzt benannt wird :rolleyes: und lasse mich gerne von einer anderen Rechtsauffassung überzeugen

  • Zitat

    Original geschrieben von Handyfreak22
    Hat schon mal jemand aufs Datum geguckt. Ist doch schon längst erledigt!


    19.12.2005 ach Du Schande, selbst die Gewährleistung ist seit ein paar Tagen rum. Ich bin ja soooo blind : wer lesen kann, ist klar im Vorteil ...


    Dann halt zur Frage von oo7x :


    Grundsätzlich ja.


    mfg


    Staro

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