Betrogen beim Handykauf- was tun?

  • habe den bankbeleg, und einige sms mit seinen drohungen und mit den sätzen "ich überweis dir kohle" "nein ich werde dir nix überweisen weil du nix bekommen wirst" usw.

  • Naja, im Endeffekt hast Du schon Recht - kommt es allerdings zu einer Verhandlung, wird der Umstand, wie dies alles Zustande gekommen ist, schon beläuchtet. Und das Dir der Richter dann noch wohlgesonnen ist, kann ich mir nicht denken.


    Machs doch so: Ruf ihn an, sag ihm, Du gibts ihm jetzt 3 Stunden bedenkzeit. Ruft er Dich binnen der nächsten drei Stunden nicht an und erledigt die Sache, stehst Du in 3 Stunden und einer Minute im Revier und machst ne Strafanzeige gegen ihn.
    Auf keine weitere Diskussion einlassen, auflegen.


    Dann siehst Du ja, was passiert. Nur musst Du nach ablauf dieses Ultimatums natürlich auch wirklich Anzeige erstatten, sonst kommst Du noch unglaubwürdiger rüber...


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
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  • Er redet ja nicht...habe ihn eben nochmal angerufne, er geht ran und sagt nix und legt auf..


    dann habe ich eben eine sms von ihm bekommen...


    "ich hab gesagt ruf mich nicht mehr an"


    ....

  • Es wurden doch jetzt alle Wege aufgezeigt: du kannst ihn anzeigen oder es lassen und du kannst zivilrechtlich gegen ihn vorgehen oder es lassen. Du brauchst ihn auch nicht weiter anrufen, damit machst du dich unglaubwürdig.


    Handle einfach wie beschrieben oder verbuche es als Lehrgeld.

  • Zitat

    Original geschrieben von Der mit dem Bart
    Nein, Strafsachen und Zivilsachen sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Es gibt zwar auch theoretisch eine Möglichkeit, dass unter bestimmten Voraussetzungen gleich im Strafprozess "mitzuregeln", aber das wird nicht allzu gerne gesehen.


    Das sog. Adhäsionsverfahren, das es erlaubt, zivilrechtliche Ansprüche im Rahmen des Strafprozesses geltend zu machen, ist vor einiger Zeit im Rahmen des Opferrechtsreformgesetzes gestärkt worden. Ziel des Gesetzgebers war es, die Zahl der Entscheidungen in diesem Verfahren zu erhöhen. Die Möglichkeiten des Richters, einen entsprechenden Antrag abzulehnen, wurden daher eingeschränkt.


    Wenn es die Möglichkeit gibt, zivilrechtliche Ansprüche so durchzusetzen, dann kann man diese durchaus auch nutzen. Ob das von der (Straf-) Justiz gerne gesehen wird oder nicht, kann nicht die entscheidende Frage sein.

  • Zitat

    Original geschrieben von afa2006
    Kann man nicht eigentlich auch geld überweisen wenn der Name des Empfängers falsch ist?

    Geht so ohne Weiteres nicht, beim Online Banking der Postbank ist es mir mal passiert, dass ich mich beim Namen vertan habe, daraufhin bekam ich die Meldung, dass Kontoinhaber und Kontonummer nicht übereinstimmen, ich die Überweisung aber trotzdem abschicken kann, wenn ich will. Also überprüft wird das beim Überweisen auf jeden Fall, wenn der Name falsch gewesen wäre, hättest du also eine Meldung bekommen müssen, denke ich.


    Hast du also vorhin bei der Polizei Anzeige erstattet, oder nicht?
    Parallel würde ich nochmal versuchen, über den Kontoinhaber an eine Adresse zu gelangen, bzw. vielleicht kann die Polizei auf Antrag die Daten von der Bank oder dem Netzbetreiber verlangen, diesbezüglich kenne ich mich aber nicht so wirklich aus, weiß nicht, ob das bei einem Streitwert von 200,- EUR möglich ist.



    Ansonsten ist dein Verhalten wirklich nicht eins A gewesen, ändert aber nichts an der Unterlassung.
    Ich verstehe allerdings auch nicht, wieso du das Geschäft gemacht hast, obwohl du scheinbar schon damals nicht sicher warst, ob er seriös ist? Da war die Gier wohl stärker als der Verstand... :rolleyes:
    Ein 8800 für 400,- gibt es einfach nicht, jedenfalls nicht ohne eine sichere Handelsbasis. Das dürfte auf jeden Fall eine lehrreiche Lektion gewesen sein.

    Vertrauensliste


    Der Mensch erfand die Atombombe. Keine Maus würde auf die Idee kommen, eine Mausefalle zu bauen. (Albert Einstein)

  • Zitat

    Original geschrieben von ashd
    Das sog. Adhäsionsverfahren, das es erlaubt, zivilrechtliche Ansprüche im Rahmen des Strafprozesses geltend zu machen, ist vor einiger Zeit im Rahmen des Opferrechtsreformgesetzes gestärkt worden. Ziel des Gesetzgebers war es, die Zahl der Entscheidungen in diesem Verfahren zu erhöhen. Die Möglichkeiten des Richters, einen entsprechenden Antrag abzulehnen, wurden daher eingeschränkt.


    Wenn es die Möglichkeit gibt, zivilrechtliche Ansprüche so durchzusetzen, dann kann man diese durchaus auch nutzen. Ob das von der (Straf-) Justiz gerne gesehen wird oder nicht, kann nicht die entscheidende Frage sein.


    Stimmt genau, ich wollte ihn allerdings nicht mit zuvielen Details verwirren. (Aber bei Interesse, afa2006, §§ 403 ff. StPO lesen.)


    Es gibt aber durchaus noch andere Erwägungen, die für ihn hier eine Rolle spielen könnten (z.B. PKH dürfte relevant sein; da kann es sich aufgrund von strategischen Erwägungen lohnen das Strafverfahren abzuwarten - wobei sich das nach einer Geschichte anhört, bei der jeden StA § 153a geradezu anlacht, wenn nicht gerade gravierende Vorgeschichte und/oder andere Umstände hinzukommen).

  • Zitat

    Original geschrieben von Shani Ace
    [...]beim Online Banking der Postbank ist es mir mal passiert, dass ich mich beim Namen vertan habe, daraufhin bekam ich die Meldung, dass Kontoinhaber und Kontonummer nicht übereinstimmen, [...]


    Die Meldung, dass der Name nicht zur Kontonummer paßt, kommt nur wenn das Konto bei der gleichen Bank geführt wird - sonst gibts keine Möglichkeit der Überprüfung.


    Zur eigentlichen Sache ist eigentlich nichts mehr zu sagen. Wurde schon geschrieben:


    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Da haben sich imho zwei ganz spezielle Exemplare gesucht&gefunden. Jeder bescheißt jeden...


    Ein Tipp noch an den Threadersteller:
    Mit jedem getippten Wort, jedem Anruf etc. wirfst Du die Wurst nach dem Speck.
    Im Zweifelsfall schaffst Du es ja unter hohem zeitlichen und unangemessenen finanziellen Aufwand bis zum vollstreckbaren Titel, dann gibt der Gläubiger (oder hat schon) ne e.V. ab und Du hast statt 200 500 EUR augegeben und immer noch kein 8800.


    PS: ganz einfach, wer's sich nicht leisten kann, sollte kein 8800 kaufen - so der Satz musste sein - sorry!

  • Zitat

    Original geschrieben von BJ.Simon
    Die Meldung, dass der Name nicht zur Kontonummer paßt, kommt nur wenn das Konto bei der gleichen Bank geführt wird - sonst gibts keine Möglichkeit der Überprüfung.

    Da irrst du dich, in meinem Fall war der Kontoinhaber nämlich überhaupt nicht bei der Postbank!

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