Folgendes Problem: Ein Vertrag läuft aus (eplus). Schließe ich woanders einen Vertrag ab, kann ich ja portieren. Schließe ich jedoch wieder einen bei eplus ab geht das nicht mit dem portieren.
Jetzt bietet eplus ja auch die Variante einer Wunschrufnummer. Ab wann könnte ich dann beim neuen Vertrag die Änderung der Rufnummer zur Rufnummer des ausgelaufenen Vertrages durchführen?
Hintergrund der Geschichte ist, dass ich bei Vertragsverlängerung ca. 200.-€ mehr für mein Wunschhandy bezahlen muss als bei Neuvertragsabschluß für den gleichen Tarif! Solange die Netzbetreiber solche Provisionsspielchen betreiben, werde ich auch weiterhin kündigen und einen Neuvertrag abschließen.
200.-€ sind einfach ein zu großer Aufpreis, nur um die Nummer zu behalten. Die Einrichtung der Wunschrufnummer bei eplus ja grundsätzlich möglich und somit ein guter Umweg um doch seine Nummer behalten zu können. Nur ab wann steht dann die alte Nummer wieder zur Freigabe?