Wieder Ärger mit meisl

  • Habe wegen einer angeblichen Bestellung vom !!! Januar 2001 !!! (worauf ich später die Annahme verweigerte) wieder Post vom Anwalt bekommen (nachdem im Juni 01 die erste Forderung kam)



    Jetzt wollen die Herren Anwälte das ich eine Eidesstattliche Versicherung ablege um zu besagtem Zeitpunkt zu versichern das ich dort keine Ware bestellt habe (der Bestellzeitpunkt soll Ende 2000 gewesen sein) Angabe über Telefon/email/Internet Provider/OS/Browser soll ich sogar auch noch machen.



    Jetzt meine Frage: Ist dies überhaupt rechtens, muss ich denen auf jedenfall eine eidestattliche Versicherung zurückschicken um nach fast 2 Jahren endlich Ruhe zu haben ?


    Hoffe auf Antworten

  • ich frage mich, warum dort überhaupt noch jemand bestellt, wenn eigentlich offensichtlich ist, dass dieser laden nicht ganz koscher ist. stand ja sogar schon in der connect drin. es gibt doch so schöne andere läden wie mptelecom, fonmarkt oder mobilblitz, bei denen man sicher gehen kann, dass man dort nicht über den tisch gezogen wird.

  • Zitat

    Original geschrieben von Tom Selleck
    ich frage mich, warum dort überhaupt noch jemand bestellt, wenn eigentlich offensichtlich ist, dass dieser laden nicht ganz koscher ist. stand ja sogar schon in der connect drin. es gibt doch so schöne andere läden wie mptelecom, fonmarkt oder mobilblitz, bei denen man sicher gehen kann, dass man dort nicht über den tisch gezogen wird.



    Wie gesagt, die Bestellung liegt fast 2 Jahre zurück. Also heute würde ich da nicht mehr bestellen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Braindead



    Wie gesagt, die Bestellung liegt fast 2 Jahre zurück. Also heute würde ich da nicht mehr bestellen.


    ups, nicht gesehen. naja, dann ist meine aussage halt ein generelles statement. ;)

  • Um zur eigentlichen Frage zu kommen:


    Du MUSST überhaupt nichts abgeben. Anwälte können Dich zu überhaupt nichts zwingen. Wenn Du sicher bist, im Rahmen einer echten gerichtlichen Auseinandersetzung recht zu bekommen bzw. zu behalten, dann brauchst Du im Grunde gar nicht zu reagieren. Reagieren muß man nur, wenn man Schreiben von Gerichten, Mahnbescheide usw. bekommt, da hier eine Nichtreaktion u.U. als Schuldanerkenntnis gewertet wird.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

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