Konkreter Fall zur Nachbesserung und Nacherfüllung im Gewährleistungsfall (K&M)

  • Habe vor ziemlich genau einem Monat eine Samsung 250GB SP2514N beim K&M im örtlichen Shop gekauft. Die Platte machte von Anfang an zicken, jedoch war dies zu Beginn nicht zu deuten und es hätte auch an der Konfiguration bzw. einigen Programmen liegen können. Nachdem ich ca. 1 1/2 Wochen später Zeit gefunden habe die Festplatte neu zu konfigurieren, traten wieder einige Dinge ein. Zu Beginn machte mich der schwache Datenstrom von PC zu meiner XBox stutzig (max. 4500 kb/s), dachte mir aber nichts dabei. Doch als dann mein Rechner regelmäßig begann sich komplett aufzuhängen und nur ein Neustart half, ging ich erstmal von meinem Motherboard aus.


    Zudem hatte ich einmal das Pech, dass bei einem Absturz plötzlich eine Partition der neuen Festplatte mit zig Ordner in hieroglyphen Schrift und größen bis zu 95GB versehen war. Diese Ordner waren aber leer und die Masse hätte weit aus die eigentliche Festplattenkapazität sprengen müssen. Dabei wurden mir auch einige wichtige Ordner überschrieben, die ich aber zum Glück noch auf DVD hatte. Diese neuen Ordner konnte ich nicht mehr löschen. Also, mußte ich alles formatieren.


    Um nun das Motherboard auszuschließen, habe ich meine 4 1/2 Jahre alte Seagate-Festplatte aus dem externen Gehäuse in den Rechner wieder verbaut und siehe da, nach fast 2 Wochen keine der vorher beschriebenen Probleme. Der Datenstrom von PC zu Xbox liegt bei ca. 8000 kb/s und keinerlei Abstürze. Hab jede erdenkliche Situation durchgespielt, bei der die neue Festplatte versagt hatte.


    Nun meine Frage:
    Ich weiß aus eigener Erfahrung (liegt jedoch schon weiter zurück) und von einem Freund (der bis vor einem halben Jahr regelmäßig beim K&M gekauft hatte), dass die doch in Servicefällen etwas problematisch sein können. Da ich mich leider mit den Rechten eines Käufers nicht auskenne, wollte ich fragen, ob ich nun das Recht habe, eine neue Platte beim K&M zu fordern. Will ehrlich gesagt nicht, mehrere Wochen warten bis ich eine neue Platte bekomme, da ich schon Schwierigkeiten hatte meine bisherigen Sachen zu sichern und ich auch nicht mehr weiß wohin mit meinen Daten.


    Hab ein Auszug aus den AGBs kopiert, wonach ich laut K&M die ersten zwei Wochen Recht auf Nacherfüllung hätte. Jedoch habe ich hier mal im Forum gelesen, dass dieses auach länger gilt und somit die AGB in dieser Hinsicht nicht rechtens ist. klick


    Wäre nett, wenn ihr mich da aufklären könntet, dass ich später bzw. morgen beim K&M nicht das Falsche sage, sofern ich überhaupt was sagen muss. Danke!


    "Es ist schon alles gesagt! Nur noch nicht von allen!" - Karl Valentin
    "Wenn mein einziges Werkzeug ein Hammer ist, sieht jedes Problem wie ein Nagel aus."- Abraham Maslow
    Jeden Tag verschwinden Rentner im Internet, weil sie gleichzeitig alt und entfernen drücken.

  • Re: Konkreter Fall zur Nachbesserung und Nacherfüllung im Gewährleistungsfall (K&M)


    Zitat

    Original geschrieben von mo12


    Ich weiß aus eigener Erfahrung (liegt jedoch schon weiter zurück) und von einem Freund (der bis vor einem halben Jahr regelmäßig beim K&M gekauft hatte), dass die doch in Servicefällen etwas problematisch sein können. Da ich mich leider mit den Rechten eines Käufers nicht auskenne, wollte ich fragen, ob ich nun das Recht habe, eine neue Platte beim K&M zu fordern. Will ehrlich gesagt nicht, mehrere Wochen warten bis ich eine neue Platte bekomme, da ich schon Schwierigkeiten hatte meine bisherigen Sachen zu sichern und ich auch nicht mehr weiß wohin mit meinen Daten.


    Kurz und knapp: ja.


    § 439 BGB
    Nacherfüllung


    (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

  • Geht zwar am Nachbesserungsthema vorbei, aber Du bist Dir sicher, daß Dein Board/Bios und Betriebssystem diese Festplattengröße verkraften? Ich hatte auch schon sehr lustige Effekte beim Einbau einer 200GB Platte in einen etwas betagteren Rechner.
    Helfen kann in dem Fall entweder ein Bios Update, ein zusätzlicher Controller oder das Freischalten im Betriebssystem (such mal nach Enable Big LBA)


    Gruß
    Bastian

  • Re: Re: Konkreter Fall zur Nachbesserung und Nacherfüllung im Gewährleistungsfall (K&M)


    Zitat

    Original geschrieben von NiceIce
    Kurz und knapp: ja.


    § 439 BGB
    Nacherfüllung


    (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.


    Also, kann ich den Verkäufer dazu auffordern, dass er mir, sofern er diese Festplatte vor Ort hat, unverzüglich im Tausch mit meiner defekten eine neue aushändigt? Sorry, wenn ich nochmal so blöd nachfrage.


    basti2399
    Nein, kann nicht am Bios bzw. MB liegen, da ich bevor ich die 250GB-HDD eingebaut habe, das neueste Bios aufgespielt habe. Außerdem hat das Bios die Festplatte ohne Probleme vollständig erkannt. Des Weiteren habe ich dann die neue Festplatte ins externe Gehäuse eingebaut und liefert dort genauso schlechte Werte im Datenaustausch mit meiner Xbox, was meine alte Platte mit Bestleistung meisterte (auch per USB2.0). Zudem hat ein Kumpel das gleiche Board (ist halt auch schon 4 1/2 Jahre alt) und über mehr als ein halbes Jahr eine 160GB dran. Es gab keinerlei Probleme.

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  • Re: Re: Re: Konkreter Fall zur Nachbesserung und Nacherfüllung im Gewährleistungsfall


    Zitat

    Original geschrieben von mo12
    Also, kann ich den Verkäufer dazu auffordern, dass er mir, sofern er diese Festplatte vor Ort hat, unverzüglich im Tausch mit meiner defekten eine neue aushändigt? Sorry, wenn ich nochmal so blöd nachfrage.


    Da könnte noch ein Problem liegen, da der Defekt ja nicht direkt offensichtlich ist, so wie ichs verstanden habe. Der K&M könnte darauf bestehen, die Platte zu nächst überprüfen zu wollen.

  • Neu gibt es erstmal nicht. Nacherfüllung heißt dem Vk ist die Möglichkeit einzuräumen die Platte auf einen eventuellen Fehler zu überprüfen und den Mangel ggf. zu beheben. Erst wenn dies erfolglos gewesen sein sollte kannst Du eine neue Platte verlangen oder wenn dies nicht drin sein sollte vom Kaufvertrag zurücktreten.


    CH

  • Muss direkt mal ne Frage zum gleichen Thema stellen:


    Ich bin im besitzt eines Sony Clie PEG UX-50 mit Mediamarkt Rechnung vom Mai 2004.
    Das Gerät weisst seit längerem einen Fehler im WLAN-Modul auf, sprich das WLAN-Modul (intern) wird nicht mehr erkannt/gefunden. Mediamarkt räumt mir kein Recht auf Gewährleistung ein, ich werde immer unhöfflich abgewiesen, ist dies gerechtfertig? Fällt der Fehler des Gerätes unter Gewährleistung?

    Es gibt Ausländer, die ein Deutsch ohne jeglichen Akzent sprechen; das sind Glücksfälle. Und dann gibt es Ausländer, die einen Akzent ohne jegliches Deutsch sprechen; das sind Schweizer.
    Raymond Broger

  • Ansonsten würde ich mir auch mal von Samsung ein Tool zum Festplatten-Test runterladen und durchlaufen lassen.
    Sollte da ein Fehler gefunden werden, hilft das sicherlich bei der Argumentation mit K&M...




    cyberdude

    Nokia Lumia 920

  • Hi,


    probier mal die SMART-Parameter mit HDTune auszulesen. Vielleicht finden sich da ja schon Fehler.
    Ansonsten würde ich auch die Tools von Samsung zum Testen verwenden, hier sind für alle Festplattenhersteller Tools aufgelistet.


    Viele Grüße


    xray

  • Zitat

    Original geschrieben von MischaStgt
    Mediamarkt räumt mir kein Recht auf Gewährleistung ein, ich werde immer unhöfflich abgewiesen, ist dies gerechtfertig? Fällt der Fehler des Gerätes unter Gewährleistung?


    Nein der Fehler fällt wohl nicht mehr unter die Gewährleistung und Ja sie weisen Dich zurecht ab, ist zwar nicht nett aber formal juristisch korrekt.
    Als Faustregel gilt: Tritt in den ersten 6 Monaten nach Kauf ein Defekt aus wird davon ausgegangen dass dieser auch bereits bei der Übergabe der Ware vorhanden war (und Gewährleistung bedeutet nichts anderes als Mangelfreiheit bei Übergabe). Für die restlichen 18 Monate der Gewährleistungszeit ist die Beweislast umgekehrt, d.h. Du müsstest als Käufer beweisen das der Fehler bereits beim Kauf vorlag und nicht erst im Lauf der Nutzung aufgetreten ist. Geht wenn überhaupt nur über einen Gutachter und ist daher vergebene Liebesmüh.


    Theoretisch klingen die 24 Monate Gewährleistung zwar nett, i.d.R. ist aber eben nach 6 Monaten praktisch schon Schluss.


    CH

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