Habe vor ziemlich genau einem Monat eine Samsung 250GB SP2514N beim K&M im örtlichen Shop gekauft. Die Platte machte von Anfang an zicken, jedoch war dies zu Beginn nicht zu deuten und es hätte auch an der Konfiguration bzw. einigen Programmen liegen können. Nachdem ich ca. 1 1/2 Wochen später Zeit gefunden habe die Festplatte neu zu konfigurieren, traten wieder einige Dinge ein. Zu Beginn machte mich der schwache Datenstrom von PC zu meiner XBox stutzig (max. 4500 kb/s), dachte mir aber nichts dabei. Doch als dann mein Rechner regelmäßig begann sich komplett aufzuhängen und nur ein Neustart half, ging ich erstmal von meinem Motherboard aus.
Zudem hatte ich einmal das Pech, dass bei einem Absturz plötzlich eine Partition der neuen Festplatte mit zig Ordner in hieroglyphen Schrift und größen bis zu 95GB versehen war. Diese Ordner waren aber leer und die Masse hätte weit aus die eigentliche Festplattenkapazität sprengen müssen. Dabei wurden mir auch einige wichtige Ordner überschrieben, die ich aber zum Glück noch auf DVD hatte. Diese neuen Ordner konnte ich nicht mehr löschen. Also, mußte ich alles formatieren.
Um nun das Motherboard auszuschließen, habe ich meine 4 1/2 Jahre alte Seagate-Festplatte aus dem externen Gehäuse in den Rechner wieder verbaut und siehe da, nach fast 2 Wochen keine der vorher beschriebenen Probleme. Der Datenstrom von PC zu Xbox liegt bei ca. 8000 kb/s und keinerlei Abstürze. Hab jede erdenkliche Situation durchgespielt, bei der die neue Festplatte versagt hatte.
Nun meine Frage:
Ich weiß aus eigener Erfahrung (liegt jedoch schon weiter zurück) und von einem Freund (der bis vor einem halben Jahr regelmäßig beim K&M gekauft hatte), dass die doch in Servicefällen etwas problematisch sein können. Da ich mich leider mit den Rechten eines Käufers nicht auskenne, wollte ich fragen, ob ich nun das Recht habe, eine neue Platte beim K&M zu fordern. Will ehrlich gesagt nicht, mehrere Wochen warten bis ich eine neue Platte bekomme, da ich schon Schwierigkeiten hatte meine bisherigen Sachen zu sichern und ich auch nicht mehr weiß wohin mit meinen Daten.
Hab ein Auszug aus den AGBs kopiert, wonach ich laut K&M die ersten zwei Wochen Recht auf Nacherfüllung hätte. Jedoch habe ich hier mal im Forum gelesen, dass dieses auach länger gilt und somit die AGB in dieser Hinsicht nicht rechtens ist. klick
Wäre nett, wenn ihr mich da aufklären könntet, dass ich später bzw. morgen beim K&M nicht das Falsche sage, sofern ich überhaupt was sagen muss. Danke!
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6. Gewährleistung
Der Käufer kann zunächst als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Sofern die Nacherfüllung fehlschlägt kann der Käufer anstelle der Nacherfüllung Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches bleibt hiervon unberührt.
Für Nacherfüllung gilt folgendes:
a) Offensichtliche Mängel hat der Käufer spätestens innerhalb 2 Wochen bei dem Verkäufer entweder schriftlich anzuzeigen oder von ihm aufnehmen zu lassen.
b) Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass
* der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist oder
* in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Verkäufer nicht genehmigt hat oder
* der Kaufgegenstand in einer vom Verkäufer nicht genehmigten Weise verändert worden ist oder
* der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z.B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat.
Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Ist der Kaufgegenstand eine gebrauchte Sache und ist der Käufer ein Verbraucher im Sinne §13 BGB beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr.
Ist der Kaufgegenstand eine gebrauchte Sache und ist der Käufer ein Unternehmer im Sinne §14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen wird die Gewährleistung ausgeschlossen.