Probleme bei Übergabe der Wohnung - bräuchte schnelle Hilfe

  • Zitat

    Original geschrieben von VFBler
    Also ich weis nicht, aber bei solchen Geschichten muß ich immer denken „des hat a Gschmäckle“.


    Frag 2 Anwälte und du bekommst 2+x Antworten... ;)


    Zitat


    Wenn im Mitvertrag steht daß die Wohnung unrenoviert übernommen und auch so wieder zurückgegeben wird, dann sind mündliche Nebenabreden nicht zulässig, außer diese wurden schriftlich festgehalten bzw. es würde sich um „Punkte“ halten die generell festgelegt sind ohne Niederschrift.


    Wie oben geschrieben steht es so in §28 des Mietvertrages.


    Zitat


    Da Du nun versucht dagegen anzugehen, habe ich die Vermutung daß der Vermieter damals schon so etwas in der Art mündlich mitgeteilt und sich auf Eure mündliche Zusage verlassen hat daß Ihr die Wohnung renoviert. Vielleicht habt Ihr sogar eine geringere Miete hierfür ausgehandelt, ich weis es nicht.


    Geringere Miete haben wir leider nicht bekommen. ;)
    Vielleicht haben wir dem Vermieter gesagt, dass wir in der Wohnung etwas machen. Haben wir auch getan: Laminat verlgegt (statt schickem PVC), Fliesen im Bad (auch schicker PVC). Nur das was er von uns verlangt haben wir nicht getan: Heizung und Türen + Zagen gestrichen.


    Zitat


    Wie gesagt alles reine Spekulation und ich unterstelle niemandem etwas. Aber wenn ich genau weis daß mündlich nichts vereinbart wurde und erst recht nicht schriftlich irgendwelche Pflichten fixiert wurden, dann muß ich mir auch keine Sorgen machen und nirgends nachfragen. Dann muß schon der Vermieter kommen und mir „das Gegenteil“ beweisen.


    Schriftlich gibt es zu 100% nix. Er beruft sich außerdem auf einen Artikel im Mietvertrag der sich mit Schönheitsreparaturen befasst. Anscheinend sind jedoch in diesem § Fristen genannt die unwirksam sind. Damit kann auch der komplette § unwirksam werden, nach BGH, Urteil v. 23.6.2004 - VIII ZR 361/03
    http://juris.bundesgerichtshof…23&nr=29890&pos=16&anz=19



    yox

    Zitat

    Original geschrieben von yox
    Kommt drauf an,falls Dein Vermieter nicht "zufrieden" mit Deinem Ergebnis ist und es anschliessend von einem Fachbetrieb ausführen lässt :rolleyes:


    Der hat gesagt, dass er sich damit zufrieden geben würde. Sicher weiss man es jedoch nie... ;)


    Viele Grüße


    xray

  • Ich schließe mich da an. Wieso so ein Theater? Ihr habt es doch schriftlich dementsprechend verfahrt ihr. Mündliche Nebenabreden sind unzulässig, ist doch längst gesagt.


    Also lasst ihn reden, zieht aus und wenn ihr von ihm hört kannste immer noch zum Anwalt gehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von pomfiedel
    moin,
    wahrscheinlich geht es ja jetzt um die rückerstattung der kaution!?
    also wenn vertraglich festgehalten wurde, dass im falles des auszuges nichts renoviert werden muss, dann ist das auch so! selbst wenn es mündliche absprachen gegeben hat, ist das das pech des vermieters, der ja hätte wissen müssen, dass es schriftlich vereinbart werden muss!
    also ich würde keine farbe kaufen sondern mitglied werden (falls ihr weiterhin in miete wohnt) oder zum rechtsverdreher!
    cu


    richtig, es geht um Rückerstattung der Kaution.
    Wir vbzw. meine Freundin hat ihr Studium beendet und wird voerst wieder bei ihren Eltern wohnen. Von daher ist es auch mit den 60EUR für den Mieterbund (mit ungewissem Ausgang) ein wenig "problematisch". Da mein Vater allerdings Mitglied im Haus & Grund ist hat er dort einmal nachgefragt. Ergebnis: Steht es nicht im Mietvertrag => Pech gehabt. Die sollten ja eigentlich ihren eigenen Vertrag kennen. Nur leider ist Recht haben nicht gleichbedeutend mit Recht bekommen... :(


    Viele Grüße


    xray

  • Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Ich schließe mich da an. Wieso so ein Theater? Ihr habt es doch schriftlich dementsprechend verfahrt ihr. Mündliche Nebenabreden sind unzulässig, ist doch längst gesagt.


    Also lasst ihn reden, zieht aus und wenn ihr von ihm hört kannste immer noch zum Anwalt gehen.


    500EUR Kaution stehen dem entgegen... ;)


    Viele Grüße


    xray

  • Zitat

    Original geschrieben von xray107
    500EUR Kaution stehen dem entgegen... ;)



    dan würde ich erstmal mit anwalt drohen und dann schauen was er macht. wenn nichts passiert, d.h. keine rückerstattung würde ich zu RA




    cu

  • dann schick ihm eine mahnung das er das geld zurücküberweisen muss. schreib nen netten brief mit der rechtsbelehrung. geht er nicht drauf ein, ab zum gerichtsvollzieher ;)


  • Hallo zusammen da muß ich meinen vor Redner recht geben.
    Laut Mietverein muß man nicht mehr die Wohnung Renovieren bzw streichen
    egal ob das im Mietvertrag drin steht oder nicht sie muß ledeglich bessenrein sein.Neues Mietergesetz seit 2005!?
    Ich habe meinen Vermieter Letztes Jahr wegen nicht Zahlung der Mietkaution über den Mieterverein Verklagt!
    Wer zu Miete wohnt braucht immer einen Mieterschutz sei es über einen Mieterverein oder eine Mieter-Rechtschutzversicherung, ist leider so.
    Grüße
    Kennedy

  • Gilt das neue Mietrecht nicht schon seit 2001?
    Wir waren eben schon zur Türe raus, da erhielten wir einen Anruf vom Büro des Verwalters. Ein Vorgesetzter würde uns/die Wohnung gerne sehen. Bin ja mal gespannt was der sich nun einfallen lässt um Druck auf uns auszuüben... ;)


    Viele Grüße


    xray


    PS: der einfachste Weg wäre eigentlich IMHO 30 EUR für Farbe & Pinsel ausgeben und streichen. Wenn er uns dann mit nicht fachgerecht kommt gibt es kasalla! ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von pomfiedel
    dan würde ich erstmal mit anwalt drohen und dann schauen was er macht. wenn nichts passiert, d.h. keine rückerstattung würde ich zu RA
    cu


    Sorry, aber bei sowas geht mir echt die Hutschnur hoch.


    Immer gleich mit Anwalt drohen ? Ist das der Weg den die Verbraucher in Deutschland einschlagen ? Keine Wunder daß die Zahlungsmoral so schlecht ist, bei jeder Kleinigkeit gleich mit dem Anwalt zu drohen.


    Ich persönlich nehme bei mir kein Kunde mehr „für voll“ der gleich mit einem RA droht (bei einer Reklamation oder Beanstandung seinerseits) und in vielen Fällen bekomme ich sogar, wenn ich es bei manchen drauf anlege, Recht. Von den anderen höre ich nie wieder was. Steinigt mich ruhig, aber diese Masche ist (laut meiner Erfahrung) bei den meisten nur eine Drohgebärde. Hier bei TT vielleicht nicht, aber wir sind ja nicht die Mehrheit ;)


    BTT

  • Zitat

    Original geschrieben von VFBler
    Sorry, aber bei sowas geht mir echt die Hutschnur hoch.


    Immer gleich mit Anwalt drohen ? Ist das der Weg den die Verbraucher in Deutschland einschlagen ? Keine Wunder daß die Zahlungsmoral so schlecht ist, bei jeder Kleinigkeit gleich mit dem Anwalt zu drohen.


    Grundsätzlich hast du sicherlich recht, aber offensichtlich hat in unserem Fall der Vermieter das "Pech" das die von ihm im Mietvertrag verwendete Klausel bzgl Schönheitsrep. 3 Monate nach Unterzeichnung des Vertrages vom BGH für unwirksam erklärt wurde. IMHO weiss er dies auch und versucht sich nun aus der eigenen Verantwortung nach Schönheitsrep. zu winden.
    Noch ein netter Link zum Thema, der auch für nicht Juristen verständlich ist:
    http://www.mieterverein-stuttg…_Schoenheitsreparatur.htm


    Viele Grüße


    xray

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