Probleme bei Übergabe der Wohnung - bräuchte schnelle Hilfe

  • Zitat

    Original geschrieben von xray107
    Grundsätzlich hast du sicherlich recht, aber offensichtlich hat in unserem Fall der Vermieter das "Pech" das die von ihm im Mietvertrag verwendete Klausel bzgl Schönheitsrep. 3 Monate nach Unterzeichnung des Vertrages vom BGH für unwirksam erklärt wurde. IMHO weiss er dies auch und versucht sich nun aus der eigenen Verantwortung nach Schönheitsrep. zu winden.
    Noch ein netter Link zum Thema, der auch für nicht Juristen verständlich ist:
    http://www.mieterverein-stuttg…_Schoenheitsreparatur.htm


    Viele Grüße


    xray


    Und wofür brauche ich dann einen Anwalt ? Mittlerweile weis der Mieter wie er dem Vermieter gegenüber argumentieren kann, dank uns und TT :top:


    Wenn diese Argumentation nicht ausreichen sollte um den Vermieter eines besseren zu belehren, dann kann man immer noch mitteilen daß dies auch gerne die Juristen beider Parteien untereinander klären können. Aber immer gleich: „Ich will meine Kaution sonst gehe ich zum Anwalt !“, ist der falsche Weg. Solche Leute nehme ich nicht mehr für voll, sorry ! Von solchen Leuten will ich zu erst wissen mit welcher Begründung sie den Schritt zum RA in Erwägung ziehen. Dann ist ganz schnell vorbei und es kommen nur noch blöde Wortfetzen und keine Argumente mehr. Das erlebe ich jeden Tag.

  • Zitat

    Original geschrieben von VFBler
    Und wofür brauche ich dann einen Anwalt ? Mittlerweile weis der Mieter wie er dem Vermieter gegenüber argumentieren kann, dank uns und TT :top:


    Wenn diese Argumentation nicht ausreichen sollte um den Vermieter eines besseren zu belehren, dann kann man immer noch mitteilen daß dies auch gerne die Juristen beider Parteien untereinander klären können. Aber immer gleich: „Ich will meine Kaution sonst gehe ich zum Anwalt !“, ist der falsche Weg. Solche Leute nehme ich nicht mehr für voll, sorry ! Von solchen Leuten will ich zu erst wissen mit welcher Begründung sie den Schritt zum RA in Erwägung ziehen. Dann ist ganz schnell vorbei und es kommen nur noch blöde Wortfetzen und keine Argumente mehr. Das erlebe ich jeden Tag.


    TT ist halt das beste Forum der Welt :top:


    Leider kannten wir zum Zeitpunkt des Besuchs des Verwalters noch nicht das BGH Urteil. Schauen wir mal, ob sich der nächste Besucher entgegenkommender zeigt...


    Viele Grüße


    xray


  • Halt uns auf dem laufenden, mich interessiert brennend wie das ausgeht.

  • Ist ja wie im Chat hier... ;)
    Hoffentlich kommt der Fritze gleich, wir waren eigentlich schon aus der Wohnung raus und auf dem Weg zum Auto. Dann der Anruf, mit dem Kommentar der Sek. das der Chef dann gleich kommt. Das ist ca. ne Stunde her und im Büro geht nur noch der AB ran. :rolleyes:


    Ich halte euch auf dem laufenden...


    Grüße


    xray



  • wie? gar nicht mehr renovieren auch wenn es im vertrag drin steht?


    hätte ich das mal vor einem monat gewusst, da hat der vermieter mich ja schön abgezockt und auch noch die kaution gekürzt.....


    heutzutage kann man es sich echt nicht mehr leisten zur miete zu wohnen, interessanterweise wird bei einzug nichts so eng gesehen und beanstandet, bei auszug werden aber sachen beanstandet, die schon beim einzug fehlerhaft waren......


    ich habe aus dem angegebenen link folgendes zitat:


    "In welcher Höhe werden Renovierungskosten bislang verlangt:


    Damit man sich vorstellen kann, welche Kosten auf Mieter zukommen, hat der Mieterverein einige Beispiele aus seiner Beratungspraxis herausgesucht. Ca. 10 Prozent der persönlichen Beratungen des Vereins beschäftigen sich mit der Thematik Kaution und Schönheitsreparaturen.


    Beispiel 1: Eine ca. 60 m² große 2 1/2 Zimmer-Wohnung wurde 4 Jahre bewohnt: Küche und Bad wurden beim Auszug von Mieterin gestrichen. Eine Vollrenovierung hätte 5.170,-- € gekostet. Der Vermieter macht nun Kostenersatz in Höhe von 80 % geltend = 4.136,-- €. "


    was? 5170€ renovierungskosten? für eine 60 m2 wohnung?


    gehts denen noch gut? ich will die wohnung nicht kaufen, sondern hatte sie angemietet.....


    teilt das mal auf 4 jahre auf, wisst ihr wie hoch die miete dann im nachhinein ist, bei den sowieso überteuerten mieten heutzutage?


    ne ne , wenn das wirklich zutrifft ist eine mietwohnung ein unberechenbares risiko, da kann man sich auch gleich eine wohnung kaufen


    ts ts 5170€ renovierungskosten für eine 60 m2 wohnung das gibts doch gar nicht

  • Zitat

    Original geschrieben von Squib
    Wartet ihr immernoch auf den Heini? :D


    Das ist ein Saftladen! :flop:
    Wir haben bis ca. 15.30Uhr auf das A...l... gewartet. Natürlich ist keiner vorbeigekommen.
    Mal schauen wie es am Montag weitergeht...


    Neuigkeiten werde ich hier posten.


    Viele Grüße


    xray



  • ich weiß ja nicht von welcher ausgangssituation du ausgehst, aber xray107 hat doch geschrieben, dass er schon mit dem vermieter gesprochen hat und der auf seinem "(un-)recht" beharrt. so und was sollte er jetzt machen? noch 5 telefonate führen, seine zeit opfern und sich seine nerven strapazieren lassen :confused: nee wirklich nicht! aber natürlich setze ich vorher ein vernünftiges gespräch voraus!



    cu

  • Hier mal ein Update:
    Der Verwalter beharrt immer noch darauf, dass wir zu einer Einzugsrenovierung verpflichtet gewesen wären.
    Eine Bekannte vor mir ist Anwältin und hat den Mietvertrag mal in Augenschein genommen. Auch ihrer Meinung nach hat der Verwalter keinerlei Anspruch auf die von ihm geforderten Schönheitsreparaturen. Kommt der Verwalter der schriftlichen Aufforderung zur Rückzahlung der Kaution (mit Fristsetzung von 6 Wochen) nicht nach geht die Sache wohl vor Gericht.


    Ich halte euch auf dem Laufenden...


    Viele Grüße


    xray

  • Du hast die rechtlichen Rat eingeholt, Du hast damit deinem Vermieter gegenüber argumentiert und er ist immer noch nicht einsichtig ? Dann setze die schriftliche Aufforderung auf und schaltet danach eine Anwalt deines Vertrauens ein. Das ist auch der Weg dann man gehen sollte: Erst rechtlich schlau machen, mit dieser Info Argumentieren und wenn das nicht hilft dürfen die Juristen untereinander streiten !

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