ZitatOriginal geschrieben von xray107
Grundsätzlich hast du sicherlich recht, aber offensichtlich hat in unserem Fall der Vermieter das "Pech" das die von ihm im Mietvertrag verwendete Klausel bzgl Schönheitsrep. 3 Monate nach Unterzeichnung des Vertrages vom BGH für unwirksam erklärt wurde. IMHO weiss er dies auch und versucht sich nun aus der eigenen Verantwortung nach Schönheitsrep. zu winden.
Noch ein netter Link zum Thema, der auch für nicht Juristen verständlich ist:
http://www.mieterverein-stuttg…_Schoenheitsreparatur.htm
Viele Grüße
xray
Und wofür brauche ich dann einen Anwalt ? Mittlerweile weis der Mieter wie er dem Vermieter gegenüber argumentieren kann, dank uns und TT :top:
Wenn diese Argumentation nicht ausreichen sollte um den Vermieter eines besseren zu belehren, dann kann man immer noch mitteilen daß dies auch gerne die Juristen beider Parteien untereinander klären können. Aber immer gleich: „Ich will meine Kaution sonst gehe ich zum Anwalt !“, ist der falsche Weg. Solche Leute nehme ich nicht mehr für voll, sorry ! Von solchen Leuten will ich zu erst wissen mit welcher Begründung sie den Schritt zum RA in Erwägung ziehen. Dann ist ganz schnell vorbei und es kommen nur noch blöde Wortfetzen und keine Argumente mehr. Das erlebe ich jeden Tag.