Ja aber ich möchte ja, dass der Käufer auch zufrieden/glücklich ist!
Da bin ich halt altmodisch ![]()
Notebook verschicken: Welche Anbieter nutzen? (DHL, Hermes, etc)
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Zitat
Original geschrieben von xlephant
So habe mal eine interessante Auflistung gefunden, ich poste Sie mal hier, weil es ja auch für den Einen oder Anderen wichtig sein könnte.
(...)Die Liste ist zwar interessant aber für den Otto-Normal-Versender leider nicht viel wert, da, wie gesagt, viele Transportunternehmen solche Zusatzleistungen nur für Geschäftskunden anbieten, wenn sie überhaupt Privatpakete angenehmen.
Bei GLS ist z.B. in der Paketshop-Preisliste nichts von einer Höherversicherung zu finden und bei DPD gibts das nur für Vertragskunden. (s.o.)
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EDIT
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Hallo,
ZitatWas haltet Ihr eigentlich vom eBay Treuhandservice? Als Käufer sicherlich eine gute Sache, allerdings weiß man ja nie wie sich der Käufer anstellt und iloxx das Geld mir als Verkäufer dann nachher nicht weiter überweist.
Ich habs bei meinem Notebookverkauf zwar auch mit drin, aber Vorkasse aufs Konto währe mir auch immer lieber, weil genau hier auch der Schwachpunkt von Iloxx liegt, wenn nämlich der Käufer sich nicht nach Erhalt der Ware meldet.Man kann sich da nur absichern, in dem man das Paket als Wertpaket mit Versicherung und Onlinetracking sendet. Somit ist gewährleistet, das der Empfänger registriert ist, wenn er es in die Hand bekommt.
Mein Tip daher: DHL-Wertpaket mit Versicherung bis 2500,-€, der Mehrpreis ist nur minimal
Computer fallen bei DHL übrigens nichts unter den Ausschluss von Wertpaketen, steht auf der Webseite:
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Welche Wertgegenstände sind zugelassen?
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Alle sonstigen Wertgegenstände, zum Beispiel Computer, Handys, Verdienstkreuze, Rabattkarten etc.
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Hallo,
Paypal ist "nett" aber nicht sicher. Ich würde es nicht nutzen.
Wenn ebay, dann nimm lieber den Treuhandservice.
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Danke für deine Antwort, aber...
ZitatPaypal ist "nett" aber nicht sicher.
Was meinst du damit genau? Warum ist es nicht "sicher"?
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weil es sein kann, das der Käufer den "Käuferschutz" beantragt, und das Geld zurückgebucht wird.
Dann ist es am Verkäufer zu beweisen, das die Ware angekommen ist bzw. in einem einwandfreien Zustand.
Von daher sind Zeugen und Onlinetracking mit Übergabe an den einzig berechtigten (=Käufer) zwingend notwendig.Zudem sind die Widerspruchsfristen recht kurz. Nach Meldung einer Unstimmingkiet (=nicht zu Verwechseln mit Ebay) sind es afaik nur 30 Tage bis zur entgültigen Klärung.
Widerspruch gg. die Paypalentscheidungen sind dann nicht mehr möglich.Das gleiche kann passieren, wenn das überwiesene Geld aus einer Straftat (Betrug oder ähnlich) stammt.
Oder aber die Lastschrift (in Deutschland möglich) zurückgezogen wird.
Gerichtsstand von Paypal ist übrigens England.Als Käufer ok, als Verkäufer nicht. Mit den bisherigen Regelungen sind die Käufer übervorteilt.
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*klugscheissmodus an*
übervorteilen heisst soviel wie benachteiligen- und das wolltest du ja wohl nicht sagen, oder?

*klugscheissmodus aus*
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Nochmal ein Sache.
Will jetzt per Nachnahme mit DHL verschicken, ist außer der höheren Versicherung noch irgendetwas zu beachten bei Nachnahmesendungen?Danke und schöne Grüße
Daniel
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