Anwalt kommt nicht in die Gänge - wie vorgehen?!?

  • Hey!



    Ende 2003 habe ich mir doch einen gebrauchten VOLVO 850 Kombi bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft. Die Gewährleistung wurde nicht ausgeschlossen.


    Kurz darauf standen Reparaturen von gut 2.000,- EUR an, weitere 2.000 - 2.500,- EUR wären noch offen (defektes ABS / TRACS). Da ich den Wagen erst "neu" hatte, habe ich die Reparaturen ausführen lassen, da es teilweise auch wichtige Sachen gewesen sind (Bremsanlage, etc.).


    Der Händler war absolut unzuverlässig. Kosten die er übernehmen wollte, hat er nicht überwiesen, Rückrufe sind nie erfolgt, etc. Da sich die Sache über einen längeren Zeitraum hingezogen hat, habe ich mein Problem damals im VOLVO - Forum geschildert.
    Daraufhin hat sich dort ein User gemeldet, der mir einigte Tips und Hinweise geben konnte. Schnell stellte sich heraus, dass dieser User Anwalt sei, und er sich dem Fall gerne annehmen würde.


    Da ich davon ausging, dass sich dieser Anwalt vielleicht gewissenhafter als ein anderer Anwalt kümmern würde (aufgrund der Foren - Community), habe ich ihm den Fall übergeben.
    Das stellte sich schnell als grosser Fehler heraus. Es hat eineinhalb Jahre gedauert, bis ein Mahnbescheid mit meinen Forderungen beim Gericht eingereicht wurde. Einige Zeit verstrich, bis dann ein Urteil gefällt wurde. Ich habe so gut wie keinerlei Schriftstücke über den Fall bekommen, und auch Rückrufe erfolgten so gut wie nie. Überhaupt war der Anwalt schwer zu erreichen.


    Wie auch immer: das Urteil wurde gefällt, ich habe einen rechtlichen Titel, und würde diesen gerne durch einen Gerichtsvollzieher vollstrecken lassen.
    Doch da scheitert es schon wieder: seit etwa einem halben Jahr ist dieser Anwalt nicht in der Lage, einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen. Ebenso hat er es nicht geschafft, dass ich die Unterlagen des Gerichts bekomme, um selbstständig einen Gerichtsvollzieher, etc. (vielleicht Moskau - Inkasso... :D ) zu beauftragen.
    Ich habe ihn mehrfach angerufen, und auf die Mailbox gesprochen, er möge mir bitte die Unterlagen zukommen lassen. Das ganze habe ich ebenso schriftlich verfasst, ihm per Mail, Fax & als Einschreiben mit Rückschein zukommen lassen.


    Die von mir gesetzte 14tägige Frist ist nun abgelaufen, und ich habe um ehrlich zu sein keinen blassen Schimmer, wie ich hier jetzt am besten vorgehe.
    Einen weiteren Anwalt nehmen, der beim ersten Anwalt Druck macht?!? Irgendwie habe ich das Gefühl, das verteuert die Sache nur, und zögert sie noch weiter raus. Eine Rechtschutzversicherung habe ich übrigens nicht, die diesen Fall übernehmen könnte.
    Was bleibt mir sonst noch übrig? Beim zuständigen Amtsgericht anfragen, den Fall schildern, und hoffen das sie mir die Unterlagen zukommen lassen?


    Gibt es ausserdem eine Instanz, bei der ich diesen "sauberen" Anwalt melden kann?


    Vielleicht habt ihr ja den ein oder anderen heissen Tip für mich!


    Bis denn...



    Bye, Markus.

  • Hallo !


    Diesen "sauberen" Anwalt würde ich sofort der zuständigen Anwaltskammer melden !


    Das dieser Anwalt sich auf Deine Briefe usw. nicht Meldet, wirst Du wohl leider keine andere möglichtkeit haben, als wiederum einen anderen Anwalt mit der durchsetzung Deiner interessen zu Beauftragen!


    Einen passenden Anwalt Findest Du bestimmt hier : http://www.recht.de im Forum !


    Viel Erfolg :top:

  • Hey!



    Ah ja: Anwaltskammer. Das ist doch schonmal ein guter Hinweis! Gibt´s da eine deutschlandweite Kammer, oder ist die für jedes Bundesland oder sogar für jedes Amtsgericht zuständig? Gibt´s da eine Übersicht?!?


    Am liebsten würde ich ja zwei Fälle daraus machen: einmal "einfach" nur schnell an meine Unterlagen kommen, damit ich meinen Titel vollstrecken lassen kann, und im zweiten Step (oder parallel) eben was gegen diesen Anwalt unternehmen.


    Die Seite muss ich mir in einer ruhigen Minunte wirklich mal ansehen! Vielleicht bekomme ich da auch noch was raus!


    Und wenn sonst noch Jemand Ideen hat: immer her damit! ;)


    Bis denn...



    Bye, Markus.

  • Die Kammern sind idR für jedes Bundesland einzeln. Wenn dein Anwalt eine Homepage hat, müsste in seinem Impressum die zuständige Kammer aufgeführt sein -> ansonsten abmahnfähig :D

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

  • anscheinend ist der anwalt weit weg, oder warum schaust du nicht mal bei ihm vorbei?

  • Hey!



    Yep, ich wohne in Worms, und der Anwalt kommt aus Fürth. Dazwischen liegen einige Kilometer.


    Wie´s aussieht, ist dafür die Anwaltskammer Nürnberg zuständig. Hoffe das habe ich so richtig in Erfahrung gebracht.
    Muss mich mit denen mal in Verbindung setzen, was ich jetzt für Möglichkeiten habe.


    Bis denn...



    Bye, Markus.

  • Die Unterlagen, sprich den Titel braucht der Anwalt, um die Zwangsvollstreckung durchzuführen. Der Originaltitel wird an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle übersandt. Wenn also die Zwangsvollstreckung läuft, hat der Anwalt den Titel u.U. derzeit gar nicht und kann sie dir auch nicht zur Verfügung stellen.


    Die Zwangsvollstreckung kann derzeit leider sehr lange gehen, da die Gerichtsvollzieher überlastet sind. Wartezeiten von einem halben Jahr sind nicht selten. Es muss daher nicht nur am Rechtsanwalt liegen.


    Der Anwalt kann dir das alles jedoch auch recht leicht mitteilen oder erklären, insofern habt ihr ein Kommunikationsproblem... ;)


    Z


    PS: Würde nochmal versuchen, den RA telefonisch zu erreichen bevor du zur RA-Kammer gehst und dich beschwerst. Es bringt dich im Zweifel eh nicht weiter.

    Mitglied Nr. 06 des S///-Rennfahrer-Clubs

  • Hey!



    So, habe gerade mal mit der Kammer telefoniert. Also zuständig ist die Kammer Nürnberg tatsächlich schonmal für den Bereich Fürth.


    Habe denen mein Problem geschildert, und einfach mal gefragt, was ich machen kann. Demnach soll ich dem Anwalt erstmal zum Gutwill eine weitere und letzte Frist stellen, auch mit Drohung der Anwaltskammer, und - im Falle einer weiteren Fristverstreichung - dann gegebenenfalls schriftlich Beschwerde über ihn einreichen.


    Und das mit dem Kommunikationsproblem stimmt durchaus! Aber was soll ich an der Stelle machen?!? Er ist weder über Telefon, Fax, PN im Forum, EMail zu erreichen (manchmal bin ich mir ja nicht einmal sicher, ob ich da wirklich einen Anwalt beauftragt habe...) Das Einschreiben immerhin hat er schonmal bekommen und angenommen!
    Sollte wirklich alles einfach so lange dauern, weil die Zwangsvollstreckungen im Moment einfach länger brauchen, wäre das doch kein Problem mir das so mitzuteilen. Dann weiss man wenigstens woran man ist.


    Auch wenn´s traurig ist: ich gehe einfach mal davon aus, dass der Anwalt einfach gar nichts mehr seit dem richterlichen Titel gemacht hat. Würde zumindest in´s Bild passen, wie er vorher bereits gearbeitet hat (schlechte Kommunikation, Unterlagen mussten angeblich mehrfach bei Gericht eingereicht werden, da einmal wegen Software - Umstellung verschwunden, etc.).


    Ach ja: und mir wurde noch von der Kammer bestätigt, dass ein Gerichtsvollzieher nur durch einen Anwalt beauftragt werden könnte, und ich das als Privatperson eben nicht könnte.


    Bis denn...



    Bye, Markus.

  • Du könntest ihm die Frist per email/Fax setzen,am besten wäre jedoch das Einschreiben,weil er das ja schonmal angenommen hatte.Ich denke nicht,dass es darauf ankommt,ob er die Fristsetzung mitbekommt.Es ist wichtig,dass die Mitteilung über die Fristsetzung in sein Machtbereich gelangt,so dass unter normalen Umständen mit einer Kenntnisnahme zu rechnen ist.Da kann er sich später auch nicht rausreden,dass er nie von einer Fristsetzung gehört hat.Am besten also ein Einschreiben mit Rückschein ;)

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