Rechtsfrage: Sachbeschädigung/Anzeige

  • Ich war schon bei ein paar eidestattlichen Versicherungen dabei.Es lief immer folgendermaßen ab:
    Man bekommt ein mehrseitiges Formular zum ausfüllen.In dem Formular werden Fragen zum eventuellen Vermögen des Schuldners gestellt.Nach dem Ausfüllen geht man zum Gerichtsvollzieher und bespricht kurz das Formular.Außerdem wird der Schuldner über die Folgen von falchen Angaben informiert.Abschliepend erfolgt die Unterschrift des Schuldners und damit hat sich die Sache für den Gerichtsvollzieher erstmal.So lief es bisher immer ab,bei denen ich dabei war.

  • ich würde ihm die chance geben, die Reperatur zu Zahlen.


    Tut er das nicht verklagst du ihn gleich auf Schadensersatz. Die Anzeige ist eigentlich nur eine Strafe für ihn - der Schadensersatz warscheinlich die größere Strafe und ein Ausgleich für dich.



    Mein Vorschlag:
    1. Setz ihm einen Termin zur Zahlung der Reperatur
    1. a er Zahlt - fertig
    2. er zahlt nicht - verklag ihn

    Original geschrieben von addictivebn Ich kann nachwievor schmerzfrei telefonieren, toi, toi,toi.
    zu den scharfen Kannten am K700

  • Genau HappyDay989, im Endeffekt geht es mir nur darum möglichst sicher und schnell an das Geld zu kommen(wer fährt schon gerne mit einem verbeulten Auto rum wenn man auch sonst sein Geld da rein steckt ;) ).


    Ob der Gang zum Anwalt dazu notwendig ist, bleibt jetzt noch offen...er ist ja im Grunde genommen zahlungswillig, hat er mir doch angeboten das Ganze "so" zu regeln.


    Für einen "jungen Menschen" ist es auch nicht gerade einfach mal eben so ca. 1600 € oder mehr auf den Tisch zu legen wenn man vorher nichts beiseite gelegt hat, dafür habe ich auch ein gewisses Verständnis, wenn auch ungern. ;)


    Ist es nicht möglich einen "Vertrag" aufzusetzen alla


    Ich, XXXXXXXXX, verpflichte mich hiermit Herrn XXXXXXX für den von mir am XX.XX.XX verursachten Schaden in Höhe von X.XXX € an seinem KFZ mit dem amtlichen Kennzeichen XX-XX XX, hervorgehend aus dem Kostenvoranschlag blabla vollständig bis zum XX.XX.XX zu begleichen.
    Im Gegenzug verzichtet Herr XXXXX in beidseitigem Interesse auf eine zivilrechtliche Klage.


    XXXXXXXXX, den XX.XX.XXXX



    ------------------- -------------------
    (Unterschrift Er) (Unterschrift Ich)



    Ich meine wenn ich bis zum im "Vertrag" festgelegten Zahlungsziel immernoch die Möglichkeit habe ihn vor Gericht zu ziehen falls er es wider Erwarten nicht für nötig halten sollte in seinem eigenen Interesse bis dahin die Schuld beglichen zu haben, sehe ich keine Notwendigkeit schon vorher zum Anwalt zu gehen um ein solches Schreiben aufzusetzen.


    Oder habe ich jetzt irgendwo einen groben Denkfehler?

    greetz´n regards,


    Da_StriKa

  • Aus den Erfahrungen der jüngsten Zeit wäre ich in Sachen Verträgen sehr skeptisch, Papier ist geduldig.


    Ich würde Dir empfehlen, die Anzeige erst zurückzuziehen, wenn er entweder den Betrag bei Dir beglichen hat oder eine angemessene Anzahlung geleistet hat. Wenn Du nämlich die Anzeige nicht machst/zurückziehst, bist Du in einer wesentlich schlechteren Position. Grundsätzlich ist es natürlich auch hilfreich, wenn Du weisst, in welchen finanziellen Verhältnissen er lebt, ob arbeitslos, in Ausbildung, berufstätig etc.

  • Moin, würde zwar auch erstmal versuchen ohne den Gerichtsweg auszukommen, aber mit einem Vertrag musst du schon sehr vorsichtig sein.


    1.)

    Zitat

    Wohl eher nicht sollte darin erwähnt sein, daß Du sozusagen als Gegenleistung die Strafanzeige zurückziehst, sonst könnte man das evtl. als Nötigung auffassen ("wenn du nicht unterschreibst, ziehe ich die Anzeige nicht zurück").


    Sehr richtig. Jedenfalls andersum, also entweder du zahlst, oder ich zeige dich an, ist es Nötigung. Moralisch absolut unverständlich, aber leider rechtlich so (Drohen mit einem erlaubten Übel oder so). Die Formulierung liegt ja nicht viel anders...also vorsichtig.



    2.) Wenn du so einen Vertrag hättest, dann könnte er nichtig sein. Einmal weil er gegen ein Gesetz verstößt (siehe oben), oder auch nur weil er gegen die guten Sitten verstößt.



    MfG


    Maddy

    Rainer Calmund zu Willi Lemke: "Mann Willi, Du siehst ja echt aus, als sei 'ne Hungersnot ausgebrochen!"
    Lemke: Und Du siehst so aus, als seist Du schuld daran!


    Beziehungen sind wie Songs: Manche vergisst Du nie - egal ob gut oder schlecht

  • Klar möchte ich erstmal versuchen ohne gerichtliche Lösung auszukommen, würde ja beidseitig nur mehr Stress verursachen.


    Es geht ja jetzt nur noch darum wie ich ihn "festnageln" kann.


    Die Anzeige werde ich in diesem Vertrag auch nicht erwähnen, auch logisch ;)


    Nur interessant wäre halt jetzt noch für den Fall dass er doch nicht zahlt zu wissen ob die Anzeige meine Chance vor Gericht in irgendeiner Form beeinflussen kann(ob sie weiterhin besteht, ob ich sie zurückziehe).


    Ich denke mein Vorgehen wird so sein:


    - Ihn einen Vertrag wie den oben formulierten (vll noch überarbeitet) unterschreiben lassen (evtl eine Anzahlung verlangen)


    - Anzeige zurückziehen


    - Abwarten bis Zahlungsziel


    - gegebenenfalls dann doch noch zivilrechtlich Klage einreichen


    - ansonsten das Ganze abschliessen und in Ruhe weiterleben ;)

    greetz´n regards,


    Da_StriKa

  • Ich höre hier immer "Zahlungsziel" :confused:


    In einem solchen Fall würde ich direkt die Hand aufhalten und mir das Bargeld hineindrücken lassen ;)
    "Geld hat man zu haben." Und wenn nicht, dann muss er halt irgendwelche Sachen ins Leihhaus bringen o.ä.

  • Zitat

    Original geschrieben von elgo
    Ich höre hier immer "Zahlungsziel" :confused:


    In einem solchen Fall würde ich direkt die Hand aufhalten und mir das Bargeld hineindrücken lassen ;)
    "Geld hat man zu haben." Und wenn nicht, dann muss er halt irgendwelche Sachen ins Leihhaus bringen o.ä.


    Klar so würde ich das auch am liebsten handhaben, da er aber das Geld nicht aus dem Zylinder zaubern kann muss ich halt damit leben eine gewisse Frist zuzulassen oder direkt den Anwalt bemühen...und da gewähre ich ihm eben lieber erstmal eine Frist mit "Zahlungsziel" ;)

    greetz´n regards,


    Da_StriKa

  • Zitat

    Original geschrieben von Da_StriKa
    Genau HappyDay989, im Endeffekt geht es mir nur darum möglichst sicher und schnell an das Geld zu kommen(wer fährt schon gerne mit einem verbeulten Auto rum wenn man auch sonst sein Geld da rein steckt ;) ).


    Ob der Gang zum Anwalt dazu notwendig ist, bleibt jetzt noch offen...er ist ja im Grunde genommen zahlungswillig, hat er mir doch angeboten das Ganze "so" zu regeln.


    Zahlungswillig ist nicht gleich zahlungsfähig.


    Gerade bei Leuten, die zwar kein Geld haben, aber gerne mal im alkoholisierten Zustand herumrandalieren, wäre ich auch sehr vorsichtig, bei denen ist "Zahlungswilligkeit" oftmals nur ein vorübergehender Anfall von Anstand und Moral, der sich spätestens dann in Luft auflöst, wenn Du Dein Druckmittel aus der Hand gegeben hast.


    Zitat

    Original geschrieben von Da_StriKa
    Für einen "jungen Menschen" ist es auch nicht gerade einfach mal eben so ca. 1600 € oder mehr auf den Tisch zu legen wenn man vorher nichts beiseite gelegt hat, dafür habe ich auch ein gewisses Verständnis, wenn auch ungern. ;)


    Das ist sehr entgegenkommend von Dir, aber paß' auf, daß Du Dir nicht selbst in den Fuß schießt. ;)



    Einen Fehler sehe ich an einem Vertrag wie oben schon: Du schließt die Möglichkeit einer Zivilklage aus, und zwar in der o. g. Formulierung ohne Vorbehalt. Wenn der Schuldner nicht zahlt, hast Du trotzdem auf die Zivilklage verzichtet. Da müßte also wenigstens rein: "Zahlung bis dann und dann, meinethalben in festgelegten Raten zu festgelegten Fristen, bei Verstoß Zivilklage auf sofortige Zahlung des noch geschuldeten Restbetrags." Das wäre das Mindeste, was ich verlangen würde.


    Im Interesse einer sauberen Formulierung, die vor Gericht auch Bestand hat, würde ich einen solchen Vertrag eben von einem Anwalt aufsetzen lassen, und den Schadensverursacher die Kosten dafür tragen lassen. Schließlich kommst Du ihm schon sehr weit entgegen, da sollte auch von seiner Seite ein Stückchen Bewegung drin sein.


    Gerade bei solchen Verträgen kommt es auf jede Kleinigkeit an. Wenn Du durch irgendeine unglückliche Formulierung die komplette Einigung nichtig machst (weil man aus einer bestimmten Formulierung den Versuch einer Nötigung, eines Verstoßes gegen irgendeinen der zahlreichen Paragraphen des BGB o.ä. hineinlesen kann), dann hast Du, sehr grob gesprochen, die Ar...karte gezogen und bleibst evtl. auf Deinem Schaden sitzen, wenn Dir nicht auf andere Art der Nachweis gelingt, daß der Schadensverursacher Dir so und so viel schuldet.
    Wochen oder gar Monate nach dem eigentlichen Schadensfall ist so etwas immer schwierig, weil Zeugen sich nicht mehr erinnern können o.ä.


    Viele Grüße und einen
    Happy Day

    Viele Grüße und einen Happy Day


    Guy Fawkes was the only person ever to enter Parliament with honest intentions.

  • Sorry,


    aber wieso so kompliziert?


    Er gibt / überweist Dir das Geld bis Fr. und du ziehst die Anzeige zurück.


    Mehr würde ich gar nicht tun. Wenn er kein Geld hat dann sind da immer noch Eltern, Verwandte, Freunde oder notfalls die Bank da. Eventuell aber eher nicht die Versicherung, da es sich hierbei ja augenscheinlich um Vorsatz handlete.


    Wenn jmd mein Eigentum beschädigt, muss er/sie auch dafür gerade stehen.


    Gruß Gunn

    stay hungry, stay foolish


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