Ich glaube, Ihr redet da Probleme herbei...
Es ist doch ein Unterschied, ob ein Angebot befristet ist, oder Bestandteile des Vertrages.
Die hier verwendeten Fußnoten beschränken lediglich das Angebot zeitlich, d.h. daß danach vielleicht ein anderes folgt.
Hat man dieses Angebot aber angenommen, kommt der Vertrag zustande für die Mindestlaufzeit. Während dieser Laufzeit sind alle Partner, also auch der Anbieter, an die im Angebot enthaltenen Tarife gebunden.
Und am Ende steht es beiden Seiten frei den Vertrag weiterzuführen, oder nicht.
Ändert sich während der Laufzeit ein Vertragsinhalt, kann der Vertragspartner aus dem Vertrag aussteigen, wobei dieses in der Regel nur dann außerordentlich geschieht, wenn sich für seine Seite Nachteile ergeben. (Dazu gehören z. B. auch Verstöße gegen die vereinbarte Zahlung)
Davon, daß z.B. Base nach dem 28. 2. die Tarife für bestehende Verträge ändern kann, steht da mit Verlaub nichts.
P.S. Ich glaube im übrigen, daß es auf Kundenseite mehr schwarze Schafe gibt, als auf der anderen...