Was würdet Ihr in diesem Fall tun: Unfall mit Fahrerflucht?
-
-
-
Tja, das wars.
Haben gestern einen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen,
in welchem uns mitgeteilt wird, das das Verfahren eingestellt wurde.
Der Fahrerin des Fahrzeugs wird weder Fahrerflucht, noch unerlaubtes Entfernen vom Unfallort zur Last gelegt, weil niemand zu Schaden kam.
Aber das unsere Kurze immer noch Angst hat, über die Strasse zu gehen, davon kein Wort mehr.Der Fall wurde lediglich aufgrund einer noch zu prüfenden Ordnungswidrikeit an die zuständige Bussgeldstelle weitergegeben.
Tja, soviel nun zur deutschen Gerichtbarkeit.
Aber wehe, wenn das die Tochter eines Politikers oder so gewesen wäre.
-
Ciao,

also ehrlich gesagt finde ich die Aktion schon typisch Deutsch.
Fiktiv:
Vielleicht hat die Frau den "Schlag" das sie die Kleine wirklich getroffen hat nicht merkt => schließlich ist die Situation schnell.
Und wenn man sieht das das Kind noch über die Straße weiter läuft, was soll man sich dann Sorgen machen?Zum Brief (übertrieben):
Soll man jetzt Horror-Regieseure verklagen weil Kinder davon Alpträume haben?
Oder oder oder?Meine Meinung:
Ich wünsche keinem diese Situation. Und ich bin auch überzeugt das man ein Trauma hat und dadurch Probleme hat (famliär). Ich hatte auch schon einen Unfall und ein Trauma.
Aber das Leben geht weiter.
Wie sagte jetzt jemand zu mir: Wir leben in einer Vollkasko-Gesellschaft. Für alles muß irgendwer bezahlen. Ich denke das ist nicht förderlich für eine Gesellschaft.Just my 0.02 Euros.
Ciao Vito
-
moin moin,...
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Wetterprophet
Tja, das wars.
(...)Der Fall wurde lediglich aufgrund einer noch zu prüfenden Ordnungswidrikeit an die zuständige Bussgeldstelle weitergegeben.
Tja, soviel nun zur deutschen Gerichtbarkeit.
Aber wehe, wenn das die Tochter eines Politikers oder so gewesen wäre.
Gott sei Dank gibt es diese, unsere Gerichtsbarkeit !
Nach unserer Rechtssprechung ist derjenige unschuldig, bis ihm eine Schuld nachgewiesen wird und nicht umgekehrt, wie evtl. in anderen Weltstaaten.Wenn ich jemanden hinschtlich des unerlaubten Entfernens vom Unfallort verklagen will, müssen doch wohl die Tatbestandsmerkmale erfüllt sein. Und wenn sie es nicht sind, kann es auch keine Verurteilung geben.
Und wo es keinen "Schaden" im rechtlichen Sinne gibt, kann es auch nicht zu einem Unfall kommen. Ergo auch nicht zur sog. Unfallflucht.
Ich kann doch nicht für etwas bestraft werden, für das es keine geltende Rechtsnorm gibt.
Da kann ich doch unserer Gerichtsbarkeit keinen Vorwurf machen.
Gruesse vom KURTi
-
Die Kleine wurd leicht von dem Auto angefahren. Das reicht doch wohl aus. Oder muss sie erst zwischen Vorder- und Hinterachse gequetscht sein damit der von dir geforderte Tatbestand erfüllt ist?
Die Fahrerin scheint generell grosse Probleme mit dem Lenken ihres Fahrzeugs zu haben. Wenn man solchen Vorfällen nicht nachgeht ist es doch nur eine Frage der Zeit bis tatsächlich etwas Schlimmeres passiert. Das sind dann meistens genau die Meldungen die bei jedem völliges Unverständnis auslösen. Warum nur hat die Justiz damals schon nicht reagiert??? Jeder kennt doch genau diese Fragen die man sich dann stellt.
Ich finde das Ergebnis einfach lächerlich. Lässt sich meiner Meinung nach mit Nichts erklären bzw. schönreden.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!