Ich habe mich mit dieser Thematik ehrlich gesagt zuvor nie beschäftigt. Als ich heute aber auf Phoenix die Urteilsbegründung von Herrn Prof. Papier gehört habe, habe ich mich irgendwie in mein 1. Jura-Semester (irgendwann im letzten Jahrtausend) zurückversetzt gefühlt.
Keine Abwägung von menschlichem Leben gegen menschliches Leben, der Mensch als bloßes Objekt staatlichen Handelns, die menschliche Würde als Grundrecht völlig unabhängig von der noch verbleibenden Lebensdauer - das sind alles grundlegende Themen, die unmittelbar am Anfang der juristischen Ausbildung gelehrt werden.
Insofern ist es fast schon erstaunlich, dass das Gesetzesvorhaben nicht schon viel früher gescheitert ist (etwa im Bundestag) und es überhaupt zu einer Entscheidung des BVerfG kommen musste.