Bußgeldbescheid wegen angebl.Falschparken

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Aber was ist an so einer eindeutigen Ausschilderung Verarsche? Der Platz ist eindeutig als Behindertenparkplatz ausgeschildert.


    Das frage ich mich auch... :rolleyes:
    Welcher Teil dieser Beschilderung ist denn schwer verständlich???


    Verarsche ist doch eigentlich nur, dass jemand, der diese elementaren Sachen in der Fahrschule offenbar nicht gelernt hat, einen Führerschein bekommt?!

  • Leute, es ist doch gut. Ihr müsst mich ja jetzt nicht mit Steinen bewerfen... :rolleyes:


    Chevignon: Du möchtest wissen, womit ich glaube recht zu haben. Das werde ich dir sagen:


    1. Bitte sag mir wo der Parkplatz DEFINITV ein B-Parkplatz ist??


    Ihr haltet euch alle an der Beschilderung fest. Wenn dem so wäre, dann müsste (jetzt bin ich mal so pinkelig) das Schild, bzw. der Pfosten an dem das Schild befestigt ist linienkonform mit dem Bordstein (nennt es wie Ihr es wollt) gehen.
    Und das ist definitiv nicht der Fall. Der steht nämlich fast in der Mitte von diesem schmalen Stellplatz. Schade ich hätte auch ein Bild machen sollen, vom dritten und letzten B-Parkplatz. Denn da, geht der Pfosten linienkonform mit der jeweiligen weissen Begrenzungslinie. Das werde ich auch machen. Pics hierzu werden noch upgeloaded.
    Darüberhinaus kenne ich die Schilder so, das die jeweilige Anzahl der B-Parkplätze ebenfalls mit auf dem Schild aufgeführt ( Symbol, Pfeil, 3x oder so)
    Aber das ist auch egal jetzt.


    2. Auf dem Boden ist auch kein Symbol mehr zu erkennen. Und das ist doch auch sehr gut zu erkennen.


    Punkt 2 in Verbindung mit der Position der Beschilderung gibt mir Recht.Aber gut das ist nur meine Meinung.
    Von mir aus kann dieser Thread geschlossen werden. Ich wollte lediglich eure Ratschläge und Meinungen hierzu lesen, und dafür bin ich euch dankbar.
    Ich werde die Strafe zahlen und gut ist.


    Schönen Tag.
    Iverson

    Wer zu spät kommt, bestraft das Leben, wer zur früh kommt, die Frau!!

  • Zitat

    Original geschrieben von TMausHB
    Verarsche ist doch eigentlich nur, dass jemand, der diese elementaren Sachen in der Fahrschule offenbar nicht gelernt hat, einen Führerschein bekommt?!



    Du brauchst jetzt nicht beleidigend zu werden! :flop:



    Danke!

    Wer zu spät kommt, bestraft das Leben, wer zur früh kommt, die Frau!!

  • Zitat

    Original geschrieben von Iverson
    Chevignon: Du möchtest wissen, womit ich glaube recht zu haben. Das werde ich dir sagen:


    1. Bitte sag mir wo der Parkplatz DEFINITV ein B-Parkplatz ist??


    Ihr haltet euch alle an der Beschilderung fest. Wenn dem so wäre, dann müsste (jetzt bin ich mal so pinkgelig) das Schild, bzw. der Pfosten an dem das Schild befestigt ist linienkonform mit dem Bordstein (nennt es wie Ihr es wollt) gehen.


    1. Chevygnon...soviel Zeit muss sein. ;)


    2. :confused: Seit wann muss eine gesetzeskonforme Beschilderung am Bordstein ausgerichtet sein?
    Das Schild steht frontal vor dem Parkplatz, mittig, nicht zu übersehen.
    Und da legst du es so aus, als gäbe es Zweifel daran, dass ausgerechnet der Parkplatz, vor dem das Schild steht, eventuell garnicht gemeint sein könnte? :eek:
    Ich würde sowas zumindest mal unverfroren nennen... :rolleyes:


    Ich müsste selber ersteinmal in der StVO nachschauen, aber ich bilde mir ein, dass die Kennzeichnung der Plätze durch die Symbole auf der Straße (Rollstuhlsymbol) ohnehin keine Rechtsgültigkeit besitzt.
    Einzig eine entsprechende vom Amt angeordnete Beschilderung macht aus einem normalen Parkplatz einen Behindertenparkplatz (allein das Schild hat auch keine Rechtsgültigkeit).
    Ob das Symbol auf der Straße also sichtbar ist oder nicht, spielt in diesem Falle keine Rolle, solange die Beschilderung eindeutig ist. Und das ist sie, auch wenn es dir nicht passt.

  • [/QUOTE]


    Ob das Symbol auf der Straße also sichtbar ist oder nicht, spielt in diesem Falle keine Rolle, solange die Beschilderung eindeutig ist. Und das ist sie, auch wenn es dir nicht passt. [/QUOTE]
    So ist es .
    Eindeutiger kann man B-Parkplätze nicht ausschildern!

  • Vorweg: Auf Behindertenparkplätzen parken ist schon unverschämt, ich habe das auch schon mal gemacht (mea culpa!). ABER ich kenne einige Leute, die das oberdreist ausnutzen und zwar mit dem Ausweis "gesponsert" von "behindertem" Mitglied in der Familie/Freundeskreis, DAS ist noch hundertmal unverschämter! Hier wird "echten" Behinderten, die es tatsächlich nötig haben der Parkplatz weggeschnappt.


    Zitat

    Original geschrieben von Chevygnon
    2. :confused: Seit wann muss eine gesetzeskonforme Beschilderung am Bordstein ausgerichtet sein?
    Das Schild steht frontal vor dem Parkplatz, mittig, nicht zu übersehen.
    Und da legst du es so aus, als gäbe es Zweifel daran, dass ausgerechnet der Parkplatz, vor dem das Schild steht, eventuell garnicht gemeint sein könnte? :eek:
    Ich würde sowas zumindest mal unverfroren nennen... :rolleyes:


    WICHTIG ist, dass du gegen das Verkehrschild bzw. die vorherrschende Markierung des Behindertenparkplatz Widerspruch einlegst und zwar SCHNELL. Ein Verwaltungsakt ist nach 1 Monat bestandskräftig, auch wenn er rechtswidrig ist, da hilft dann fast gar nichts mehr gegen! Das Verkehrsschild ist ein Verwaltungsakt, also greif (auf dem Rechtsweg!) auch das Verkehrsschild an. Am besten du gehst mit der Sache zu einem Anwalt, wenn es dir wirklich ernst ist.


    Diese "Art" von Behindertenparkplätzen gibt es nahezu überall und immer erzeugen sie dasselbe Problem, verursacht wurde das ganze durch den deutschen Amtsschimmel.


    Historie:


    Klar ist, das ursprünglich die gesamte Parkfläche erbaut wurde bevor jemand an Behindertenparkplätze gedacht hat. Schließlich hat sich die Kommune überlegt "wir widmen einige Parkplätzen zu Behindertenparkplätzen um.". Klasse, nur leider brauchen Behinderte etwas mehr Platz zum Aussteigen und somit breitere Parkplätze, leider war der vorherrschende Parkplätze zu klein, also einfach Linien verschieben und fertig. Doof nur, dass im Übereifer vergessen wurde, dass der "letzte" Parkplatz dank der Verschiebung und der ürsprüngliechn Konstruktion in einigen Kommunen teilweise selbst für nichtbehinderte Menschen nur schwer ausreicht. Macht nix wird trotzdem zum Behindertenparkplatz erklärt. Einige Zeit später haben sich zahlreiche Behinderte beschwert, dass sie in diesem Parkplatz nicht parken können und er doch auch "frei" gegeben werden könnte. Gut, schnell die Rollstuhlfahrermarkierung wegmachen und das Schild verschieben.


    Zitat

    Original geschrieben von Chevygnon
    Ob das Symbol auf der Straße also sichtbar ist oder nicht, spielt in diesem Falle keine Rolle, solange die Beschilderung eindeutig ist. Und das ist sie, auch wenn es dir nicht passt.


    Genau das ist die Beschilderung oftmals nicht!


    mannesmann


    P.S. Nicht das Amtsgericht entscheidet über deinen Fall, sondern das Verwaltungsgericht.

  • Zitat

    Original geschrieben von mannesmann
    Genau das ist die Beschilderung oftmals nicht!


    Es geht aber hier um einen speziellen Fall und in diesem ist die Beschilderung eindeutig.


    Und was die "Historie" solcher unzweckmäßigen Behindertenparkplätze angeht: schön und gut, aber eigentlich ersteinmal egal.
    Solange der Parkplatz entsprechend gekennzeichnet ist, darf er eben nicht einfach so von Jedermann genutzt werden. Nur darum geht es.

  • Zitat

    Original geschrieben von Chevygnon
    Es geht aber hier um einen speziellen Fall und in diesem ist die Beschilderung eindeutig.


    Leider ist sie hier auch nicht eindeutig! Eine Anfechtung gegen das Verkehrsschild hätte Aussicht auf Erfolg!


    Zitat

    Original geschrieben von Chevygnon
    Solange der Parkplatz entsprechend gekennzeichnet ist, darf er eben nicht einfach so von Jedermann genutzt werden. Nur darum geht es.


    An sich korrekt nur ist der Paqrkplatz in diesem einem speziellen Fall nicht korrekt gekennzeichnet und deswegen Verkehrschild angreifen oder Fall zu den Akten legen. Wenn nur der Bußgeldbescheid und nicht das Verkehrsschild angriffen wird, dann ist es bestandskräftig und die Sache hat sich erledigt, so kann man bis zur letzten Instanz durchprozessieren und verliert!


    mannesmann

  • Was bitte ist an der Beschilderung nicht eindeutig?


    Nur weil das Schild ein paar cm zu weit rechts steht?


    Man erkennt doch trotzdem sofort, daß die Reihe Behindertenparkplätze sind.


    Und wegen 60€ jetzt rumzuprozessieren ist doch wohl etwas fehl am Platz.

    Original geschrieben von bernbayer:
    "Eine Kampagne in ZUsammenhang mit Guttenberg kann man der Bild-Zeitung nicht vorwerfen."

  • Zitat

    Original geschrieben von raix
    Was bitte ist an der Beschilderung nicht eindeutig?


    Die Beschilderung hat hier am Anfang zu stehen und nicht in der Mitte, da von ihr ein Pfeil nach rechts geht, würde es sich um einen einzelnen Parkplatz handeln, wäre die Beschilderung korrekt.


    Zitat

    Original geschrieben von raix
    Nur weil das Schild ein paar cm zu weit rechts steht?


    Du sagst es!


    Zitat

    Original geschrieben von raix
    Man erkennt doch trotzdem sofort, daß die Reihe Behindertenparkplätze sind.


    Nein erkennt man nicht, man erkennt, dass hier krätig der Amtschimmel gewiehert hat und man nicht weiß, ob es sich um einen Behidnertenparkplatz handelt oder nicht!


    Zitat

    Original geschrieben von raix
    Und wegen 60€ jetzt rumzuprozessieren ist doch wohl etwas fehl am Platz.


    Es gibt Leute die müssen mit 60€ lange auskommen, ABER EGAL dem Threadersteller geht es nicht um die 60€, sondern ums Prinzip.


    mannesmann

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