Diese Diskussion ist doch insofern total unbegründet, weil der Kunde bei Vertragsabschluß die Preisliste akzeptiert. Auch ein Rechtsanwalt kann daran nichts ändern, dass der Kunde sich auf einen Vertrag eingelassen hat. Obwohl ich nicht genau weiß wie es in der Buchhaltung aussieht kann ich mir durchaus vorstellen, dass durch Einzelüberweisungen ein entsprechender Mehraufwand an Arbeit getätigt werden muss, insofern finde ich die Mehrkosten auch gerechtfertigt.
Ich vertrete nach wie vor die Meinung, dass man als volljähriger Bürger ein gedecktes Konto oder zumindest einen Dispo haben sollte um sowas per Lastschrift abzuwickeln. Das Zahlen auf Ziel sollte man doch bitte den Firmen überlassen.
Steinigt mich, ich hab Jehova gesagt, aber das ist halt meine Meinung und das ist auch ein Diskussionsforum ![]()
Gruß
Brain