ZitatOriginal geschrieben von n3o
Hi,
soweit ich weiss: Bei mehr als 200 Mitarbeitern sind die Betriebsratmitglieder von der sonstigen Arbeit freizustellen?!
Nicht die Betriebsratsmitglieder, sondern gestaffelt nach Betriebsgröße ab 200 Mitarbeitern ein Mitglied des Betriebsrates, 500-900 Arbeitnehmer zwei Mitglieder, 900-1500 drei Mitglieder usw.
Bei einem Betrieb mit bspw. 9000-10000 Mitarbeitern sind 12 Betriebsratsmitglieder freizustellen, danach pro angefangene 2000 Mitarbeiter ein weiteres Mitglied.
Quelle: §38 BetrVG