Also mein Firmenanwalt meinte gerade, ich solle den ruhig kurz auf förmlichen Umgang hinweisen, wie er es ausdrückte und hat in 3 Minuten gerade folgendes Schreiben aufgesetzt:
ZitatAlles anzeigenSehr geehrter Herr XYZ,
aufgrund meiner mit Ihnen bisher gemachten Erfahrungen, sende ich Ihnen dieses Schreiben mit folgendem Inhalt zur Kenntnisnahme:
• Ich verbitte mir weitere gegen mich gerichtete ehrverletzende Äußerungen („Penner, Arschloch“). Durch die Kundgabe derartiger Äußerungen haben sie mir meinen personalen und sozialen Geltungswert abgesprochen, mir mithin eine Unzulänglichkeit bzw. Minderwertigkeit unter einem dieser Aspekte attestiert. Ich weise Sie daraufhin, dass damit der Tatbestand des § 185 StGB (Beleidigung) von Ihnen verwirklicht worden ist.
• Den Beweis diesbezüglich kann ich aufgrund eines von Ihnen unterschriebenen und öffentlich an meinem Auto befestigten Zettels führen.
• Auch bitte ich Sie weitere Handlungen an dem in meinem Eigentum stehenden Fahrzeug zu unterlassen, wie bspw. das Hochklappen der Scheibenwischer. Aufgrund des Eigentums steht mir ein Anspruch auf Unterlassung etwaiger weiterer Eigentumsbeeinträchtigungen aus § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB zu.
• Weiterhin mache ich Sie darauf aufmerksam, dass Sie keinerlei spürbare Beeinträchtigung bezüglich einer möglichen Ein- und Ausfahrt aus Ihrer Garage erfahren haben. Vielmehr konnten Sie problemlos Ihre Garage verlassen und zu Ihrer Arbeitsstätte fahren.
Mit freundlichen Grüßen,
Bin mir allerdings noch nicht sicher ob ich das einwerfen soll...