Hallo,
ich habe ein größeres Problem mit der T-Com. Nachdem unser ISDN-Anschluss, welchen wir in unserem Geschäft u.a. auch für unsere EC-Kartenzahlung und eine Alarmaufschaltung benötigen bereits einmal ein ganzes Wochenende gestört war ist dieser Fall nun wiederum passiert.
Einige Anrufe bei der Hotline waren mehr mit Ärger über die extrem unfreundlichen Mitarbeiter der T-Com geprägt. Darauf angesprochen legten zwei davon einfach wieder auf. Andere verwiesen mich auf die Servicebereitschaft von 24 STunden, in welcher der Fehler lt. AGB erst behoben sein müßte.
Von Freitag abend 17:00 Uhr bis Montag Mittag 11:00 Uhr hatte ich trotz mehrfacher telefonischer Nachfrage bei der Hotline kein Telefon. Dadurch entstanden mir Umsatzausfälle, da keine Kartenzahlung möglich war. Ausserdem entstanden Kosten für die Sicherheitsfirma, welche meine Alarmanlage ständig entstören, dann umbauen und letzlich wieder in Betrieb nehmen musste.
Ein Schreiben an die T-Com Niederlassung brachte mir die lapidare Mitteilung, dass durch das Wochenende die AGB nicht verletzt wurden und kein Schadenersatz möglich wäre. Dmait ließ ich mich nicht abspeisen und forderte schriftlich in einem schärferen Ton nochmals nach einer Entschädigung. Darauf hin erhielt ich ein erneutes Schreiben, in welchem mir eine poplige Kulanzzahlung angeboten wurde. Diese deckt jedoch bei weitem nicht einmal die Kosten für die Sicherheitsfirma, geschweige denn die geschätzten Umsatzausfälle.
In den AGB steht eigentlich wortwörtlich drin, dass die T-Com "täglich von 0.00 bis 24.00 uhr nach Bekanntwerden einer Störung", diese umgehend beseitigt. Da steht für mich nichts mir Samstag oder Sonntag drin. oder wie seht Ihr das?
Hat jemand von Euch Erfahrungen bzgl. dieser Problematik? Lohnt sich hier ein weiterer Vorstoß, oder entstehen damit nur weitere Kosten, die wiederum nicht einklagbar sind?
Bin für jeden Hinweis dankbar...