Nigelnagelneues Motorrad kann nicht angemeldet werden...

  • Huhu, ich bzw. wir (Firma meines Dads) haben nen ganz ganz blödes Problem.


    Also wir haben das komplette Inventar eines Motorradgeschäftes aufgekauft, weil dieses Insolvenz angemeldet hatte.


    Das waren etwa 15 Maschinen. Eine Maschine davon, eine Sachs Raodster 800 mit 2 Km auf der Uhr hatte leider keinen Brief, der wurde laut ehem. Besitzer verschlammt.


    Also haben wir den Brief aufbieten lassen, das ist schon einige Wochen her. Nun haben wir Bescheid bekommen. Die Behörden wollen das wir einen gültigen TÜV Bericht vorlegen, ohne TÜV, kein Brief.


    Also war ich gestern beim TÜV eine 21er Abnahme machen. Da stellte sich herraus das Fahrzeug keinen TÜV bekommen kann (Trotz nun stolze 6 Kilometer auf der Uhr) da es 2001 gebaut wurde, und 2004 sich die Abgsasbestimmungen verändert haben.


    Wir müssen also entweder einen Beweis vorlegen das die Sachs entweder schonmal angemeldet war (war sie nicht denn sie ist NEU) oder eine Sondergenehmigung beim Straßenverkehrsamt beantragen (was sicher mit mehr Kosten und Mühe vebunden sein wird als die Sachs wirklich wert ist - oder etwa nicht?).


    Hat vielleicht von euch schonmal einen ähnlichen Fall erlebt oder vielleicht eine Lösung? Vielleicht die Maschine im Ausland anmelden und dann rüber schaffen oder so ähnlich? Das Teil ist absolut neu, nicht eine Macke, trotz der Fahrt zum TÜV und zurück sind sogar noch die Nippel auf den Reifen ;o) . Schlichtweg, sie ist einfach zu schade als Ersatzteilträger zu enden.


    Wir haben uns auch schon mit Sachs in Verbindung gesetzt, die wissen auch keine mögliche Lösung. Vielleicht jemand von euch?


    Jedenfalls sehr blöde, eine neue Maschine und man darf sie nicht fahren.

  • Das Ausland wäre sicher eine Möglichkeit. Aber vielleicht gibt es für solche Maschinen auch Sammler die das evtl. kaufen würden ?!


    Vielleicht findet man ja was bei google.

  • Wenn Ihr Euch schon mit der Fa. Sachs in Verbindung gesetzt habt, müßten die doch anhand der Fahrgestellnummer sagen können, das es sich um ein deutschens Modell handelt das dann und dann hergestellt wurde und auch einen deutschen Brief bekommen hat ( wenn es sich nicht um einen Re _ Import handelt )


    Oder liege ich da jetzt falsch ?


    Gruß


    Jörg

  • Re: Nigelnagelneues Motorrad kann nicht angemeldet werden...


    Zitat

    Original geschrieben von David328
    ... Also war ich gestern beim TÜV eine 21er Abnahme machen. ...


    Was ist eine "21er Abnahme"? Ein Vollgutachten? Falls ja, dann verstehe ich nicht warum der TÜV im Rahmen eines Vollgutachtens keine AU machen kann. Die Werte dürfte die Maschine locker erfüllen, derzeit, also nach Einführung der AU für Motorräder zum 01.04.2006, werden bei einem Krad ohne KAT 4,5 % CO-Wert seitens des TÜV für zulässig erachtet. Dies hat mir jedenfalls ein TÜV-Ingenieuer am 30.03.06 erzählt. ;)


    Gruß


    muli

  • Das ist ne Vollabnahme, glaub das heisst so weil es irgendein §21 ist. Ein Abgasgutachten wird wahrscheinlich nichts bringen. Mit Motorrädern kenn ich mich nicht so gut aus, aber bei Autos muss ja mitlerweile die Euro 4 Norm erfüllt werden. Umschlüsseln ist im Prinzip möglich, bei Euro 4 sind allerdings nicht nur die Emissionen vorgeschrieben (die wahrscheinlich wirklich leicht eingehalten werden würden) sondern es muss auch das Motormanagment über bestimmte funktionen verfügen, z.B. eine Warnlampe wenn die Abgaswerte nicht mehr stimmen. Und wenn sowas nicht vorhanden ist, würde ein Umbau teuer werden. Da ist wohl ne Sondergenehmigung noch billiger.

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