Auto umbauen = Versicherungsbetrug?

  • Zitat

    Original geschrieben von FraDi
    Für sowas fährt man doch zum TÜV. Klar gibts Spezies die nach der TÜV-Abnahme wieder was verändern, aber die sind dann auch selbst schuld.


    Ich hab in über 10 Jahren umgebaute-Autos-fahren noch nie Probleme gehabt in der Richtung.


    ...man kann sich da aber nicht (!) auf die Eintragung des Tüvs verlassen. Wenn der Prüfer etwas einträgt, dass nicht i.O. ist, dann bleibt es im Falle des Falles nicht i.O.. Ein Beispiel sind z.B. diese völlig "gecleanten" Türen, die dann nur noch mit FB zu öffnen sind. Früher wurde das tolleriert, heute ist es nicht mehr i.O.. Wenn Du einen Prüfer findest, der Dir das heute noch einträgt, kannst Du Dir ein Ei drauf braten. Es ist und bleibt nicht i.O.. (wobei dies jetzt nur als Beispiel zu sehen ist...)

  • Zitat

    Original geschrieben von FraDi
    Für sowas fährt man doch zum TÜV.


    Falls Du mit TÜV die HU meinst, die ist diesbezüglich garnichts Wert.


    Es gibt Urteile, daß die auch für fahrlässig übersehene Dinge nicht haftbar sind.

  • Nun äh - nix für ungut, aber .... warum muß es denn ein M3 sein, wenn die Kohle für die Versicherung nicht reicht ?


    Ein M3 Motor ist ein M3 Motor, und da muß auch mal was dran gemacht werden, früher oder später - und ich glaube kaum, das die benötigten Spezialteile so billig sind ...


    Eine S-Klasse gibts gebraucht auch zum Preis eines neuen Golf - nur blöd, wenn dann was dran kaputt geht.


    Persönlich würde ich es lassen, ich kann mir auch nicht vorstellen, besonders bei solchen Extremumbauten, das der Vorbesitzer damit so vernünftig umgegangen ist, das Motor und Getriebe genauso lange halten, wie bei einem ordentlichen Scheckheft gepflegten Original 318-er ... :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von der_blub
    ...man kann sich da aber nicht (!) auf die Eintragung des Tüvs verlassen. Wenn der Prüfer etwas einträgt, dass nicht i.O. ist, dann bleibt es im Falle des Falles nicht i.O.. Ein Beispiel sind z.B. diese völlig "gecleanten" Türen, die dann nur noch mit FB zu öffnen sind. Früher wurde das tolleriert, heute ist es nicht mehr i.O.. Wenn Du einen Prüfer findest, der Dir das heute noch einträgt, kannst Du Dir ein Ei drauf braten. Es ist und bleibt nicht i.O.. (wobei dies jetzt nur als Beispiel zu sehen ist...)


    Das ist richtig, grade wenn man im Raum Osnabrück einen umgebauten Wagen fährt weiß man das... :D


    Ist der Wagen allerdings wirklich hundertpro so wie in den Papieren angegeben und es käme zu einem Rechtsstreit sind die Chancen da natürlich wesentlich höher als wenn man da im Nachhinein was geändert hätte. Und wenn ich gecleante Türen schon eingetragen habe als es noch o.k. war ist die Eintragung ja nicht automatisch ungültig nur weil's heute nicht mehr gemacht wird.


    @senderliste: ich meinte nicht die "normale" HU sondern die Abnahme solcher Umbauten...

  • Zitat

    Original geschrieben von FraDi
    Ist der Wagen allerdings wirklich hundertpro so wie in den Papieren angegeben und es käme zu einem Rechtsstreit sind die Chancen da natürlich wesentlich höher als wenn man da im Nachhinein was geändert hätte.


    Gerade daruaf würde ich mich nicht verlassen... :rolleyes:


    Zitat

    Original geschrieben von FraDi
    Und wenn ich gecleante Türen schon eingetragen habe als es noch o.k. war ist die Eintragung ja nicht automatisch ungültig nur weil's heute nicht mehr gemacht wird.


    ...deswegen schrieb ich ja wenn es heute noch jemand einträgt ;) War aber auch nur als Beispiel gemeint :cool:

  • Zitat

    Original geschrieben von FraDi
    ich meinte nicht die "normale" HU sondern die Abnahme solcher Umbauten...


    Deshalb meinte ich ja. Bevor man dem Verkäufer Geld in die Hand drückt, überprüfen lassen, ob alle erforderlichen Dokumente korrekt und vorhanden sind und bestätigen lassen, daß für das Fahrzeug, wie es da steht, eine BE besteht.

  • Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    Falls Du mit TÜV die HU meinst, die ist diesbezüglich garnichts Wert.


    Es gibt Urteile, daß die auch für fahrlässig übersehene Dinge nicht haftbar sind.


    Na das halte ich für ein Gerücht! In der Regel hat der Prüfer zumindest seinen Job los und mit seiner Betrauung durch das Land ist es auch nciht mehr weit her! Zumindest der Prüfer welcher fahrlässig arbeitet ist somit seine Lebensgrundlage los! Sollte man sich also zwei Mal überlegen!


    Darüber hinaus, haftbar ist man nur für technische Mängel die während der Prüfung schon vorlagen, was der Kunde macht wenn er wieder Zuhause ist, liegt außerhalb der Kontrolle! Bzw. was in ein bis zwei Wochen im nachhinein geschieht hat man als Prüfer schließlich auch nicht mehr in der Hand. Was ich da schon alles gesehen habe...

    Microfaser ist eine Weiterentwicklung der Baumwolle... (Zitat QVC)

  • Ja, das weiss ich. Dachte so hätte ich mich auch ausgedrückt ("völlig gecleant" = keine Griffe / Schlösser an keiner Türe). Aber es war auch nur ein Beispiel, und eine weitere Diskussion bringt das ursprüngliche Thema IMHO auch nicht wirklich weiter ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    Würdest Du Dir zutrauen, das in diesem Fall zu entscheiden? Ob das Fahrzeug entsprechend umgerüstet ist (Fahrwerk, Bremsen, Karosserie) und ob für wirklich jedes Teil die nötige Abnahme oder ABE vorliegt?


    Die bestandene HU ist nur ein Indiz, daß der Wagen OK war. Wenn die was übersehen haben, was später bei einer Kontrolle auffällt, hat der Halter/Fahrer trotzdem den Schwarzen Peter.


    Wenn der Wagen mit Motorumbau TÜV bekommen hat, dann muss er auch die restlichen technischen Anforderungen (Bremsen, Fahrwerk usw) erfüllt haben. Nur einfach den Motor tauschen iss nicht! Je nach Vorgabe des Herstelers/ TÜV muss noch dieses oder jenes Umgebaut werden. Wird das nicht gemacht, bekommt man auch keinen TÜV! ;)
    Zum Versicherungs"problem": Ne Versicherung anrufen und fragen!? :top:

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