Hallo.
Der neue Vertragsinhaber des o2 DSL Vertrages will umziehen. Leider kann man beim Einwohnermeldeamt den Umzug nicht 3 Monate im Voraus anmelden. O2 will aber eine Ummeldebestätigung haben.
Gem. § 46 Abs. 8 TKG ist dem Telekommunikationsunternehmen nur der Umzug zu melden. Dann hat man eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Anderenfalls würde der DSL-Kunde ja weiter zahlen, obwohl er keine DSL-Leistung in Anspruch nehmen, da bereits umgezogen.
Frage: Klappt dies mit der Anzeige des Umzugs an O2 so.