Klage wg. vermeintlicher Beleidigung wg. eines Ebay-Artikels?

  • Zitat

    Original geschrieben von Lord Arsch
    Gibt es doch....
    Hier (kennst Du bestimmt) musst Du lediglich als Grund angeben, dass sich beide Parteien einvernehmlich geeinigt haben, den Kaufvertrag zu lösen und die Sache damit zu den Akten zu legen. Dann bekommst Du auch Deine Provision zurück.


    Was anderes habe ich doch nicht geschrieben. ;)


    Hightower 2004: Ich besorge mir aber nicht "systematisch" Waren, um sie weiterzuverkaufen - wer definiert überhaupt, was in diesem Zusammenhang systematisch bedeutet?
    Und 4 Handys in 2 Monaten sind doch nicht viel!? Ich meine, wir sind hier in einem Mobilfunkforum wo Mobilfunkfreaks angemeldet sind, die mehrere Handys haben und/oder öfters ihr Handy wechseln. Es ist also ein Hobby. Dass dabei als Nebeneffekt die Geräte wieder verkauft werden, weil man eben das Geld wieder braucht (und nicht, weil man Gewinn machen will!) kann doch als nicht verboten sein! :confused:


    crooks & Hilden: Ich verdiene aber damit nicht meinen Lebensunterhalt und mache damit auch nicht wirklich Gewinn, es gehört einfach zu meinem Hobby.
    Heisst das, ich muss verhindern, dass ich Gewinn mache? Wie soll ich das denn anstellen?

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    Der Mensch erfand die Atombombe. Keine Maus würde auf die Idee kommen, eine Mausefalle zu bauen. (Albert Einstein)

  • Zitat

    Original geschrieben von Shani Ace
    Ich besorge mir aber nicht "systematisch" Waren, um sie weiterzuverkaufen - wer definiert überhaupt, was in diesem Zusammenhang systematisch bedeutet?
    Und 4 Handys in 2 Monaten sind doch nicht viel!? Ich meine, wir sind hier in einem Mobilfunkforum wo Mobilfunkfreaks angemeldet sind, die mehrere Handys haben und/oder öfters ihr Handy wechseln. Es ist also ein Hobby. Dass dabei als Nebeneffekt die Geräte wieder verkauft werden, weil man eben das Geld wieder braucht (und nicht, weil man Gewinn machen will!) kann doch als nicht verboten sein! :confused:


    Die Wertung liegt bei den Finanzbehörden ggf. bei Gericht, nicht bei mir; aber ich gebe zu es sieht auf den ersten Blick danach aus. Aber Du wirst sicher besser beurteilen können, ob das was Du machst rechtens ist, als ich als Außenstehender.

    _T_
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    HR4 (konvertierte 2019 nach 8 1/2 Jahren von Android zu iOS)  iPhone 12 Pro  Apple Watch Series 8 45mm GPS + LTE  MacBook Air M2 

  • So, ich habe mich nun bei ihm per Email entschuldigt und ihm deutlich gemacht, dass es nie meine Absicht war, ihn zu beleidigen oder seinen Ruf zu schädigen.


    Was das Kaufen und Verkaufen (insbesondere über Ebay) angeht, werde ich demnächst vorsichtiger sein und mich mal weiter informieren und notfalls eben meinen "Kauftrieb" einschränken, auch wenn ich momentan nicht wirklich einsehe, warum ich mich in meiner Kaufs- (und für mich damit zwangsläufig verbundenen Verkaufs-) Freiheit einschränken lassen sollte. Aber vielleicht verstehe ich das mit der nötigen Recherche besser. :)
    Danke für eure Hinweise in dieser Hinsicht, sonst wäre ich nie darauf gekommen. :top:

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  • Wegen 35€ so nen Wind machen? Ich hätte es wieder bei ebay reingesetzt und darauf hingewiesen dass die Taste nicht funktioniert. Hättest vielleicht ein paar Euro weniger bekommen aber dafür keinen Stress gehabt.


    Ich hab letztens auch ein SL55 über ebay gekauft. Im Text stand dass es bis auf den Akkudeckel keine Gebrauchsspuren hat. Sogar Neuzustand wurde angeprießen. Und auf dem Foto was dabei war sah es wirklich wie neu aus. Dann kam das Handy. Das Display war so zerkratzt dass man kaum noch durch sah. Hinten wars nicht zerkratzt sondern hatte Beulen. Nach ein paar Mails kam dann nur noch von der Verkäuferin ich solle mich nicht so anstellen schliesslich ist es kein Neugerät und wieß auf den blöden Satz hin. Da Privatverkauf, bla bla bla.


    Dann hatte ich kein Bock mehr.


    Ich setzte es wieder bei ebay rein und schrieb dass dieses Handy deutliche Gebrauchsspuren hat und habs fürs gleiche Geld wieder verkauft. Seitdem bin ich weitgehenst von ebay geheilt udn kaufe nicht mehr den alten Schei** andere ab!


    Das Problem ist auch dass manche ein total zerkratzes Handy als wenige Gebrauchsspuren ansehen. Nur wie willst das vor Gericht erklären weil es jeder anders sieht. Für mich hat ein Handy bereits gebrauchsspuren wenns ein mini Krätzerchen hat. Bei anderen wiederum heisst es neuzustand.

  • 1. ich hätte mich NICHT entschuldigt - sehe gar keine Grundlage


    2. das Risiko vor Gericht zu landen sehe ich bei genau 0%


    3. Du bemängelst explizit Kratzer als abweichend von "normale Gebauchsspuren" und verkaufst es selber als "ein paar Gebrauchsspuren"
    (erst nach Hinweis editiert - schäm Dich :p )


    4. Du schreibst "habe es zum Defektpreis" - und ärgerst Dich dann, dass es defekt ist :confused:


    5. ...glaube ich hingegen schon, dass sein Account steuerlich als "Liebhaberei" durchgeht

  • In mir sträubt es sich auch noch etwas, aber wenn ich recht überlege, habe ich auch keine Ludt mehr, mich mit dem Typen rumzuplagen. Immerhin funktioniert das Handy jetzt (auch wenn ich das nicht verstehen kann - ich gehe aber schon davon aus, dass das jetzt so bleibt).
    Ich habe mich auch gerade gefragt, ob der sich jetzt denkt, dass der mit mir alles machen kann und bei einer evtl. neg. Bewertung meinerseits wieder mit Rufschädigung daherkommt. Hatte ich nämlich schonmal, als ich einen Händler zurecht negative bewertete und der mir eine entsprechende Klage und 150 Bußgeld androhte. Nachdem Ebay mir nicht wirklich weiterhelfen konnte, nahm ich die Bewertung zurück - aber auch nur widerwillig. Überhaupt erreicht das Bewertungssystem nicht immer seinen Zweck.


    zu 3.: Für mich besteht wirklich ein klarer Unterschied zwischen "normale Gebrauchsspuren" (also winzige Spuren, die bei sachgemäßer Behandlung entstehen) und "schon ein paar Gebrauchsspuren". Damit meinte ich, dass es eben nicht mehr nur "normale" Gebrauchsspuren sind. Da mir durch diesen Thread jetzt aber klar geworden ist, dass das falsch rüberkommt und weil die Fotos nix geworden sind, habe ich die Beschreibung präzisiert.


    4. Klar, wäre es als Hardwaredefektgerät deklariert worden, wäre der Preis noch niedriger ausgefallen - und natürlich wollte ich ein möglich günstiges Gerät für die Schwester meiner Freundin finden - aber schon allein wegen dem Zustand kommt es dafür nicht in Frage.

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  • Also, hatte mal eine ähnliche Geschichte, wo mich der Verkäufer ebenfalls der Rufschädigung anzeigen wollte. Hatte allerdings in die Bewertungen geschrieben, dass ich den Verkäufer für einen Betrüger halte (ok, ich war jung und dumm).
    Der Grund: Ein "fast neues" Handy kam so bei mir an, dass ich mich selbst mit einer Artikelbeschreibung wie "hat Gebrauchsspuren" geschämt hatte. Auch die 2. Handy Geschichte wurde mir vom Verkäufer vorgegaukelt. Nunja, konkret: Bei ersteigerten Samsung V200 war an SÄMTLICHEN Ecken und Kanten, sowie z.T. auf der Vor- und Rückseite der Lack ab - man blickte auf graues Plastik...


    Ein Gang zum Anwalt hat ergeben: "Fast neu" oder "leichte Gebrauchsspuren" sind keine definitiven Werte. Ein Bauarbeiter-Handy hat sicherlich andere "leichte Gebrauchsspuren" als das 6310 eines Business-Mans...ich bin jedenfalls seitdem immer sehr vorsichtig was sowas angeht, habe besagtes V200 unter der Angabe von "starken Gebrauchsspuren" nur ca. 10€ unter dem Wert, den ich bezahlt habe verkauft...


    Und: Wenn ich daran denke, wie sehr ich mich immer ärgere, wenn jemand zurücktritt oder anderen Mist baut kann ich den Verkäufer in diesem Fall verstehen!

  • Zitat

    Original geschrieben von Frank
    Wegen 35€ so nen Wind machen?


    das ist das, was ich sowohl bei Käufer als auch Verkäufer überhaupt nicht verstehen kann...

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Wegen 35 Euro so nen Wind machen? Ich hatte vor geraumer Zeit ein defektes t39m bei ebay für ca. 5 EURO verkauft. Für den Versand hatte ich mir etwas Zeit gelassen(ca. 1,5 Wochen) und schon hatte ich eine Anzeige wegen Betrug am Hals. D

  • Es ging mir weniger um den Geldwert (und so wenig sind 35,- EUR IMHO auch nicht), sondern mehr um's Prinzip.

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