Klage wg. vermeintlicher Beleidigung wg. eines Ebay-Artikels?

  • Hallo,


    erstmal vorweg: Es geht um diesen Artikel:
    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=9131739453


    Meine Emails an den Verkäufer reiche ich noch nach, die sind zuhause, schreibe gerade vom Handy aus.


    Wie man sehen kann, fragte ich den Verkäufer vor dem Kauf, ob der Fehler an der Hardware oder der Software liegt und er behauptete, es läge an der SW.
    Nun ließ ich meine ersten Zweifel von seiner Aussage erweichen und kaufte den Artikel.


    Kurz danach kam mir nochmal in den Sinn, dass der Ausfall der Taste durch ein Firmwareupdate eigentlich unmöglich ist, da er dann bei jedem SL55 mit der Version auftreten müsste, wogegen die meisten Tastendefekte aber an der Mechanik oder Verschmutzung/Staub liegen.
    Also bat ich ihn, den Artikel an den Zweithöchstbietenden zu verkaufen, der ja nur 10 Cent weniger als ich geboten hatte - dafür gibt es extra die Ebay-Funktion "Angebot an unterlegenen Bieter unterbreiten". Meiner Ansicht nach also weder ein außergewöhnlicher noch unmöglicher Wunsch.


    Seine Antwort darauf:


    Zitat

    [...]


    Daraufhin erklärte ich ihm, weshalb ich den Artikel nicht mehr kaufen möchte (s.o.) und dass es ja keinen zeitlichen Mehraufwand für ihn bedeuten würde, da es ja extra diese Ebay-Funktion gibt und die Auktion erst vor wenigen Stunden geendet hatte und ich es ihm gerade deshalb so früh wie möglich mitgeteilt hatte.
    Außerdem fragte ich dann sogar für ihn die unterlegenen Bieter, ob sie den Artikel kaufen möchten (bekam leider nur eine Antwort, und die war Nein).
    Dann schrieb ich ihm nochmal, dass wenn er mir 100%ig versichern kann, dass es nur an der FW liegt, ich das Gerät nehmen und sofort bezahlen werde.
    Daraufhin schrieb er mir:


    Zitat

    [...]


    Also ließ ich mich breitschlagen und überwies das Geld am Sonntag, 14.05. (das Geld ging dann also direkt am Montagmorgen raus).
    Das Handy wiederrum kam dann am Montag, 22.05. bei mir an, also schon etwas spät.
    Als ich es auspackte, fiel mir als Erstes auf, dass das Gerät ein paar deutliche Kratzer am Gehäuse und einige feinere Kratzerchen am Display hat. In der Artikelbeschreibung stand aber nur "normale Gebauchsspuren" von der Nutzung als "Zweithandy", worunter diese Kratzer definitiv nicht mehr fallen.


    Dann machte ich mich ans Firmwareupdate, nachdem dieses fertig war, funktionierte die Taste immer noch nicht.
    Dann nahm ich das SL55 auseinander und tauschte (ich habe noch ein SL55 hier) nacheinander Platine, Displayteil (auf dem sich die Softkeys befinden) und sogar die Tastaturmatte aus, säuberte alles - letztendlich funktionierte es nur, wenn ich den Displayteil von meinem anderen SL55 einsetzte. Also lag der Defekt definitiv an der Hardware.


    Daraufhin schrieb ich ihm eine sachliche, dennoch im Ton bestimmte Email (schliesslich war ich schon ziemlich enttäuscht/angefressen, dass seine Aussage nicht stimmte), in der ich nicht nur meine Ergebnisse aus der Untersuchung der Hardware, sondern auch den optischen Zustand und die Lieferzeit ansprach, wobei Letzteres natürlich weniger Gewicht hatte.
    Folglich forderte ich ihn dazu auf, bis Freitag, 26.05. mir den Betrag zurückzuüberweisen (dabei vergaß ich, die Bankverbindung anzugeben :gpaul: ) und mir binnen 48 Stunden auf die Email zu antworten, da ich sonst eine "Unstimmigkeit wegen eines erheblich von der Beschreibung abweichenden Artikels" an Ebay melden würde (noch so eine Ebay-Option) und wies ihn am Schluss noch daraufhin, dass auch Betrüger - da ich davon ausgehe, dass ihm der Hardwaredefekt bekannt gewesen sein muss - bei Ebay nicht so leicht wegkommen würden.


    Wenige Stunden später funktionierte die Taste eigenartigerweise dann plötzlich wieder (ich kann es mir nicht erklären, wäre aber nicht das erste Mal, dass sich ein Gerät "selbst heilt"), also schrieb ich ihm dies und dass nun nur noch die Sache mit den Kratzern geklärt werden müsste.


    Nun kam heute diese Antwort:


    Zitat

    [...]


    Was haltet ihr von seiner Drohung? Meint ihr, der macht wirklich Ernst?
    Also ich persönlich finde es ziemlich ungerecht, da das Gerät ja tatsächlich einen Hardwaredefekt hatte und dazu der Zustand nicht der Beschreibung entspricht.
    Deshalb möchte ich mich aus Prinzip eigentlich nicht bei ihm entschuldigen - jedoch hätte ich auch keine Lust auf eine Verhandlung, erst Recht nicht wegen so einer Lächerlichkeit, denn beleidigt habe ich ihn nicht, ich habe nur den einen Satz mit dem Wort "Betrüger" im Plural geschrieben.
    Seine Email wirkt auch nicht gerade sehr seriös, siehe die vielen Ausrufezeichen und "fangen Sie schonmal an zu sparen" - aber wie gesagt, einer Anklage möchte ich dann doch lieber aus dem Weg gehen, sofern wirklich die Gefahr besteht - in dem Fall würde ich mich wohl oder übel bis morgen um 18 Uhr bei ihm entschuldigen - aber auch nur zum Selbsschutz.


    Wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir da weiterhelfen könntet - wie würdet ihr darauf reagieren?


    Gruß,


    Azad

    Vertrauensliste


    Der Mensch erfand die Atombombe. Keine Maus würde auf die Idee kommen, eine Mausefalle zu bauen. (Albert Einstein)

  • moin,
    also ganz ehrlich, ich würde mich nicht entschuldigen! wenn er wirklich so wenig zeit hat, wie er immer wieder schreibt, dann würde er wegen einer solchen lapalie nicht so einen wind machen!
    und wenn ich so was lese:


    Zitat

    Zu Ihrer Info: ich bin Handlungsbevollmächtigter bei einer grossen Privatbank


    LOL!!


    allerdings hätte ich das handy nicht repariert, sondern im "original"-zustand gelassen. bzw kann ich ihn verstehen, wenn er sagt, dass er das angebot nicht "weitergeben" wird! ich wäre gar nicht auf die idee gekommen, dass der defekt an der software liegen könnte, imho ist er bei dieser sache im recht.


    das hier finde ich aber auch gut: ;)


    Zitat

    fangen Sie am besten gleich mal an zu sparen !


    ich hoffe und denke, dass da nichts für bzw. gegen dich kommt!



    cu

  • Ich bin kein Rechtsanwalt, aber....Du hast das Handy mit der defekten Taste gekauft. Er schreibt nicht durch das Update sondern seit dem Update..Ist für mich nicht unbedingt ein Zusammenhang zwischen Update und Defekt erkennbar..Insofern würde ich das Handy auch nicht zurücknehmen. Strafrechtlich?Zivilrechtlich?Beleidigung?Rufschädigung? Da würde ich aber auch anfangen abzufeiern. Handlungsbevollmächtigter bei einer grossen Privatbank..Da schlottern mir ja die Knie..Er darf also selbst den Papierkorb leeren..Und hat seit einer Woche ein Diensthandy...Ja nee, is klar...Wie gesagt, ich bin kein Rechtsverdreher aber was ihr beide euch privat für E-Mails schreibt kann ja niemandes Ruf schädigen und beleidigen tust Du ja auch keinen. Ist zumindest so nicht zu erkennen. Also relax und buch die 35 € ab. Und schrieb dem Verkäufer nochmal ne Mail, dann kommt der bestimmt auch wieder runter.

    fm4.orf.at
    Wir leben weit über unseren Verhältnissen. Aber noch lange nicht auf unserem Niveau.

  • Ich frage mich die ganze Zeit, wo du seinen Ruf geschädigt hast :D ? Wenn du SEINE Mail veröffentlichen würdest - bestimmt...aber so?
    Des Weiteren glaube ich kaum, dass sich ein Staatsanwalt dieser Sache annehmen würde. Ich erkenne da beim besten Willen kein öffentliches Interesse?!

  • Wow - deftige Sache.
    Mir wären es die 35 Euro also nicht wert einen Prozess zu beginnen. Ist ja auch nicht alle Welt, wenn es nun 350 Euro wären, wäre es schon was ganz anderes. Überhaupt ist der Fehler wohl eher gering, da das Gerät auch sonst noch bedient werden kann (wie in der Beschreibung) und es ja jetzt wieder geht!
    Vielleicht hat er das Gerät auch einfach mal updaten lassen und der Händler hat dann vielleicht etwas vermurkst aber nichts gesagt...


    Ich würde mich entschuldigen, kostet ja nix und ist immernoch wesentlich billiger als einen Anwalt. Das ist der Streitwert von 35 Euro nun auch nicht wert.
    Die letzte Mail finde ich auch nicht gerade sehr seriös, ich finde es auch nicht gerade gut wenn man nur mit seiner Stellung in einer Unternehmung profilieren muss... Vor dem Recht ist schliesslich jeder genau gleich!


    Fazit: Entschuldigen und schwamm drüber, es ists schlussendlich auch nicht wert da eine grosse Sache draus zu machen (lassen).


    Ehrlich gesagt würde es mich auch nerven wenn jemand etwas ersteigert und es dann nicht will, es gibt nur wieder Umtriebe die viel Zeit kosten. Du solltest vielleicht halt auch versuchen seine Position zu verstehen!

    Some experiences only impress you once.
    The special ones do it again and again.

  • Meine Sympathie geht in Richtung des Verkäufers. Wieso kaufst Du das dann auch? Es steht ja nunmal überall, dass man nur bieten soll, wenn man es wirklich will.


    Ich empfehle Dir hier auch mal, seinen Namen aus der einen Signatur zu nehmen. Ich denke nicht, dass er in eine Veröffentlichung eingewilligt hat.


    Verbuche es auf Deiner Seite als Lehrgeld - und gut ist.


    Eine Entschuldigung kostet Dich auch nicht soviel Zeit wie die Verfolgung dieses sinnlosen Threads :p :top:



    PS: Außerdem verkaufst Du das Teil nun hier bei TT für noch mehr Geld, wenn ich so in Deine Signatur hier gucke. :eek: :flop:

    iPhone X 256GB

  • Sag mal: Das SL55 in deiner Signatur...ist das das selbe? Wenn ja, solltest du auch dort von den Kratzern schreiben ;)
    Wenn nein: Nichts für ungut...


    edit: zu spät :mad: ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von grambler
    Mir wären es die 35 Euro also nicht wert einen Prozess zu beginnen. Ist ja auch nicht alle Welt, wenn es nun 350 Euro wären, wäre es schon was ganz anderes.


    35,-- Euro ist der Wert der gehandelten Sache. Hier geht ja um Beleidung. Beledige mal einen Polizisten, der Dir ein Knöllchen über 10,-- Euro ausstellt. Dann geht es nicht mehr um 10,-- Euro...


    Und ob die E-Mail seriös aussieht oder nicht spielt keine Rolle. Und wenn ich alles in Großbuchstaben schreibe, auf Satzzeichen verzichte und in jedem 2. Wort ein Schreibfehler steckt kann ich immer noch Klage erheben.

    _T_
    HO2
    IW0
    GE0

    HR4 (konvertierte 2019 nach 8 1/2 Jahren von Android zu iOS)  iPhone 12 Pro  Apple Watch Series 8 45mm GPS + LTE  MacBook Air M2 

  • Hm, da die Taste ja wieder funktioniert würde ich ihm eine eMail schreiben, inwiefern er bereit ist, einen angemessenen Teilbetrag zurückzuüberweisen, da die Artikelbeschreibung ja nicht mit dem Zustand des Artikels übereinstimmt. Setze ihm ne angemessene Frist und teile ihm mit, dass du andernfalls eBay wg. der falschen Artikelbeschreibunf informieren würdest!!!
    Auf die Drohung mit dem Anwalt würde ich in gar keiner Weise eingehen. Der will sich doch nur mal aufblasen/wichtig machen... Außerdem sind seine Anschuldigungen (vor allem: was hat das mit Zivilrecht zu tun???) vollkommen haltlos, wenn das alles ist, was du zu ihm geschrieben hast!
    Du hast ja für alle Fälle ne RV, oder? ;)

    "Linienflüge sind was für Loser und Terroristen!"
    H.S.

  • Zitat

    Original geschrieben von noksie
    Auf die Drohung mit dem Anwalt würde ich in gar keiner Weise eingehen. Der will sich doch nur mal aufblasen/wichtig machen... Außerdem sind seine Anschuldigungen (vor allem: was hat das mit Zivilrecht zu tun???) vollkommen haltlos, wenn das alles ist, was du zu ihm geschrieben hast!
    Du hast ja für alle Fälle ne RV, oder? ;)


    Zivilrecht: Na das horrende Schmerzensgeld, das kommen wird.


    Wegen der Rechtsschutz: Wenn man da mal nicht mit baden geht, in Strafsachen zahlen die nicht sonderlich gerne. Aber wenn man eine Einstellung hinbekommt, sollte das wohl bezahlt werden :)

    iPhone X 256GB

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