Meinem 10 Jahre alten "Motorrad" (125 ccm, 7 kw - Vmax 95 km/h) würde nur noch unter Aufbringung übermäßiger finanzieller Mittel der weitere Segen für eine nochmalige 2-jährige Nutzung erteilt - dies habe ich eingentlich nicht vor.
Da das Motorrad keinerlei Steuer kostet und die Versicherung zur Zeit im Jahr nur 18,95 € kostet möchte ich die Maschine angemeldet lassen und die jeweilige Schadensfreiheitsklasse auf meine Kinder beim Autokauf übertragen (bei meiner ältesten Tochter ist das schon gelaufen und die anderen zwei Girls könnten den Rabatt dann sukzessive übertragen bekommen.
Nun meint allerdings der TÜV-Ingenieur, dass das nicht erlaubt sei, denn jedes zugelassene Fahrzeug müsse auch immer eine TÜV-Plakette besitzen.
Da ich einen alten Schuppen besitze könnte dort die "Rennsemmel" vor sich bis ans Ende aller Tage hinrosten.
Was ist dran an der Meinung des TÜV-Menschens?