K750i für Euro 176,99 bei amazon.de

  • Nop ist bei Amazon.de noch zu haben für 265 Euro, siehe rechte Spalte weitere Anbieter.


    BigBlue007:


    Die Meinung vertrete ich sonst auch, aber in diesem speziellen Fall sagt Amazon.de in der Mail, das die Geräte ausverkauft wären, was sie aber nicht sind.


    Und darum geht es mir...

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • BB007 trifft den Nagel auf den Kopf, oft diskutiert, immer wieder mit demselben Ergebnis.


    Hier der entsprechende Passus aus den AGB:


    Zitat

    § 2 Vertragsschluss


    Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn Sie eine Bestellung bei Amazon.de aufgeben, schicken wir Ihnen eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir das bestellte Produkt an Sie versenden und den Versand an Sie mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigen. Über Produkte aus ein und derselben Bestellung, die nicht in der Versandbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zustande. Vertragspartner ist die Amazon EU S.à.r.l.


    Da wohl noch niemand eine solche Versandbestätigung bekommen hat, und vorliegend auch die Bestellbestätigung wohl nicht nur als Annahmeerklärung ausgelegt werden kann, kann auch niemand von Amazon die Lieferung und Übereignung eines K750i zu diesem Preis verlangen.


    Selbst wenn ein Vertrag zustande gekommen wäre z.B. weil eine solche Versandbestätigung erfolgt ist, könnte sich Amazon, falls ihnen ein relevanter Irrtum bei der Willensbildung bzw. Abgabe der Annahmeerklärung durch die Versandbestätigung unterlaufen ist mittels Anfechtung vom Vertrag lösen.


    Auch für einen Schadensersatzanspruch wegen vorvertraglicher Pflichtverletzung z.B. wegen schuldhaften Abbruchs von Vertragsverhandlungen sehe ich überhaupt keinen Raum.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Die Meinung vertrete ich sonst auch, aber in diesem speziellen Fall sagt Amazon.de in der Mail, das die Geräte ausverkauft wären, was sie aber nicht sind.


    Und darum geht es mir...

    Bei einem Unternehmen in der Größe wird es sich vermutlich um Standard und vorfomulierte Emailantworten handeln.


    SunnyStar

  • Nun gut, nun gut.


    Ich sehe mein Unrecht ein...:-)

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Amazon hat sich gerade per mail gemeldet, dass es zu Verzögerungen bei der Auslieferung kommt. Sie gehen von 1-2 Wochen aus, aber sobald die Ware da ist, wird sie umgehend an mich versandt. :top:

  • "Ihre Bestellung halten wir aufrecht. Sobald die Ware bei uns eintrifft, wird sie umgehend an Sie versandt."
    Bin eigentlich recht optimistisch, dass es was wird. Dachte schon, dass es vielleicht daran liegt, dass ich relativ früh bestellt habe, aber Bayernpeter wird javor mir bestellt haben, weil der Link von ihm kam.

  • Wenn nun einzelne Personen tatsächlich das Gerät zu diesem Preis bekommen sollten ("Ihre Bestellung halten wir aufrecht" klingt ja durchaus ganz gut, falls das ein Originalzitat aus einer amazon-Mail ist), dann würde sich allerdings die IMHO recht interessante Frage stellen, wie dies dann rechtlich zu bewerten ist. Kann amazon tatsächlich nach dem Zufallsprinzip einigen Bestellern das Gerät zu diesem Preis liefern und sich anderen gegenüber (die vielleicht sogar eher bestellt haben) auf einen Irrtum berufen? booner? ;)

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Klar kann Amazon sich aussuchen mit wem sie Verträge schließen und mit wem nicht. Das wäre ggf. anders, wenn Amazon eine marktbeherrschende Stellung in der K750i Vesorgung der Bevölkerung einnehmen würde.


    Auch muss Amazon von seinem Anfechtungsrecht nicht in jedem Falle Gebrauch machen. Eine erga-omnes-Wirkung von einem solchen Nichtgebrauchmachen bzw. von einer Bestätigung eines anfechtbaren Rechtsgeschäfts im Einzelfall halte ich für abwegig.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Ohne zu wissen, was eine erga-omnes-Wirkung ist, vermute ich verstanden zu haben, was Du meinst... ;)

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

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