Widerrufsrecht nach Vertragsabschluß im Ladengeschäft?

  • Hallo zusammen
    habe folgendes problem und weiß einfach nicht weiter :


    Meine Mutter war in so einem komischen D2 Laden von Vodafone und hat sich ein Vertrag für Festnetz aufschwätzen lassen.
    So heute Aben habe ich mir den Vertrag durchgelesen und kann aber nirgendwo etwas über Widerrufsrecht finden.
    Wie gesagt den Vertrag hat sie erst Heute unterschrieben wie kann ich Sie aus dem Vertrag rausholen?
    Mann kann doch nach einem Tag raus aus dem Vertrag oder nicht?
    Für jede Hilfe (die Sinnfoll ist )bin ich Dankbar !!!!

  • nun, es könnte helfen


    a) im richtigen Forum zu posten
    b) die Suche zu benutzen
    c) einen aussagekräftigen Threadtitel zu wählen
    d) das ein oder andere Satzzeichen mehr zu verwenden ;)


    Zur Sache selbst kann ich Dir leider nicht exakt weiterhelfen. Aber das wird schon noch kommen hier.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • 1. Willkommen bei TT !
    2. Völlig falscher Forumsbereich in dem du hier gepostet hast... ;)
    3. bei Verträgen die man im Laden abschließt gibts kein Widerrufsrecht. Am besten morgen gleich nochmal in den Shop gehen und nachfragen ob der Shop den Vertrag trotzdem storniert. Ist allerdings reine Kulanz seitens des Shops wenn die das machen... Anspruch hat man AFAIR in dem Fall nicht.

  • Re: Widerruf!!!!


    Zitat

    Original geschrieben von nosferauto
    (...)
    Für jede Hilfe (die Sinnfoll ist )bin ich Dankbar !!!!

    Eine sinnvolle Hilfe bekommst Du i. d. R. wenn Du aussagekräftige Threadtitel verfaßt und diese im richtige Forum postest. Das hat doch jetzt nichts mit 'Anregungen & Kritik' zum Telefon-Treff zu tun.


    Evtl. mal in den "komischen Laden" und nach den AGB fragen, bzw. sich diese aushändigen lassen? Bin jetzt kein Fachmann, jedoch handelt es sich offensichtlich nicht um ein Haustürgeschäft ... d. h. Deine Mutter hat wohl einen rechtskräftigen Vertrag geschlossen.


    Detaliertere Aussagen lassen sich aufgrund des Eingangsbeitrages wohl kaum machen.


    Cheers
    Laubi

    Newbie-Reloaded :-)

  • Zum ersten habe ich den Beitrag mal in ein passenderes Forum verschoben, das Zeichengemüse im Topic entfernt und diesen etwas detaillierter dargestellt.
    Bitte künftig beachten - danke!


    Ansonsten gilt:
    Pacta sund servanda - Verträge sind zu erfüllen.
    Ein Widerrufsrecht gibt es hier nicht, höchstens Kulanz des Händlers.


    Carsten

  • Lieber nosferauto,


    Leider gibt es - wie meine Vorredner schon richtig vermutet/gepostet hatten - kein Widerrufsrecht für Offline-Verträge, sondern nur die Hoffnung auf Kulanz.


    Um das Thema juristisch etwas zu vertiefen: Dass deiner Mutter kein Widerrufsrecht zusteht, hat seine Gründe. Der Gesetzgeber wollte mit dem 14-tägigen (ggf. auch längeren, bei falscher/unvollständiger/unterbliebener Belehrung) Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften dem Verbraucher die Möglichkeit einräumen, die bestellte Ware zu prüfen und zu begutachten. Das kann man im Laden machen, in einem Online-Shop aber nicht.


    Auch betreffend Dienstleistungen gilt dasselbe Argument des Gesetzeszweckes: In den Laden begebe ich mich aus freien Stücken, um mich zu informieren (wie auch in einen Online Shop). Allerdings treffe ich dort auf einen sachkundigen Angestellten, den ich mit Fragen nerven kann, bis ich alles weiß. Idealerweise finde ich zwar auch in einem Online Shop alle nötigen Infos zu der zu buchenden Dienstleistung, kann aber trotzdem keine noch offenen Fragen im direkten Gespräch klären.


    Ist aber schon fast - ohne das jetzt despektierlich zu meinen - witzig, wie viele Leute heutzutage der festen Überzeugung sind, sie hätten bei Verträgen generell ein Widerrufsrecht als Verbraucher. Die meisten beziehen das auf die Unkörperlichkeit des Vertragsgegenstands, so bei Mobilfunkdienstleistungen, Finanzdienstleistungen etc. Denn: Bei einer im H&M gekauften Jeans würde auch keiner auf die Idee kommen, sein (vermeintliches) 14-tägiges Widerrufsrecht geltend zu machen ;)


    Gruß ///Freak

    Für eine Signatur fehlt mir die Zeit.

  • Zitat

    Detaliertere Aussagen lassen sich aufgrund des Eingangsbeitrages wohl kaum machen.


    Wenn die Mutter nicht gerade vollkommen betrunken oder ihr sonst auf irgendeiner Art und Weise ihre Willenserklärung nicht zurechenbar ist, hat sie wohl einen wirksamen Vertrag über 24 Monate geschlossen, den sie nicht mehr widerrufen kann.


    Zitat

    Ist aber schon fast - ohne das jetzt despektierlich zu meinen - witzig, wie viele Leute heutzutage der festen Überzeugung sind, sie hätten bei Verträgen generell ein Widerrufsrecht als Verbraucher.


    Dem kann ich nur zustimmen.
    Ich arbeite in der TK-Branche und muss die Leute auch immer wieder eines Besseren belehren, ob sie wollen oder nicht. Im Übrigen denken auch viele Leute, dass MediaMarkt etc. verpflichtet sind, nach 14 Tagen etwas zurückzunehmen, bloß weil es einem nicht gefällt, auch das ist ja nur Kulanz und nicht gesetzliche Pflicht.


    Gruß
    Brain

  • Widerrufsrecht nach Vertragsabschluß im Ladengeschäft?


    Danke für die Zahlreichen Antworten !


    Ich war in dem komischen Laden aber Kulanz ist für die ein Fremdwort und dazu noch Unfreundlich !
    Also falls Ihr mal in Aschaffenburg seid meidet den D2 Laden in der Fußgängerzone.

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