Übrigens verteilt die AOK Niedersachsen keine Zuzahlungsgutscheine mehr für die Sanicare Versandapotheke. Die IKK-Direkt tut es noch, trotz niedrigerem Beitragssatz.
Welche gesetzliche Krankenkasse / Krankenversicherung?
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Bei der BKK Mobil Oil gibt es Zuzahlungsgutscheine für mycare.de - ein Mitbewerber von Sanicare.

MTT 
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Zitat
Original geschrieben von delli1
:eek: Sobald ein Elternteil privat versichert ist, müssen die Kinder auch privat versichert werden.
Hängt das nicht davon ab, wer von den Eltern das höhere Einkommen hat?
Und da Beamte ein niedrigeres Bruttoeinkommen haben... -
Zitat
Original geschrieben von butchooka
@akhoch:
jetz hab ich wieder Zeit
so mal dein Post aufmerksam gelesen, ich glaub wir kommen auf keinen grünen Zweig bei dem Vergleich....da hast Du Recht.
Auch in der PKV bekommt man nicht immer alles zu 100% ersetzt. Das kommt auf den Tarif an. Und je besser der Tarif um so teurer. Sollte eigentlich klar sein. Und mit einer Beitragsrückerstattung zu rechnen ist IMHO unseriös, ich gehe lieber vom "Worst-Case" aus, d.h. keine Rückerstattung. Und wenn, so oft wird man nicht 4-5 Jahre ohne Behandlung sein. Irgendwann schlägt das Alter zu, ich weiss das ich bin auch etwas über 30 :pÜbrigens hat die PKV von meinem Chef ihm vor kurzem mitgeteilt das die professionelle Zahnreinigung und Zahnstein entfernen nicht mehr bezahlt wird. Selbst in der GKV wird letzteres bei Erwachsenen wenigens noch einmal im Jahr bezahlt.
Die höheren Zuzahlungen kann man nur im Leistungsfall reinrechnen, für normale Arztbesuche sind keine Zuzahlungen (ausser Praxisgebühr) fällig.Des Weiteren sage ich nicht das die GKV allein besser ist, aber mit guten Zusatzversicherungen ist man ähnlich gut abgesichert (auch die Brille Deiner Mutter wäre billiger gewesen
) und spart sogar noch Geld gegenüber einen reinen PKV.Und nein, ich habe noch nie gesehen das im Krankheitsfall die Kosten der PKV übernommen worden sind. Krankentagegeld muss man ebenfalls extra versichern und das sind keine "Peanuts". Das können sich viele in der richtigen Höhe nicht leisten.
Übrigens, zahlen auch normale PKVs häufig für psychische Erkrankungen nur bedingt, obwohl das in der heutigen Zeit eine der häufigsten Krankheiten ist.
Ne, ich denke Du siehst die PKV durch die rosarote Brille. Es gibt IMHO wenig Konstellationen wo man problemlos zu einer PKV raten kann. Und ja, auch ich war mal PKV bevor ich meinen Job verlor und meiner neuer AG nicht mehr soviel bezahlt hat.
Komischerweise treffe ich häufig auf Ärzte die keinen Unterschied zwischen PKV und GKV machen und ich bekomme auch schnell Termine.Für mich EOT da wir uns im Kreis drehen und Du gegen meine Zahlen bis auf "hypothetische" Hätte-Wenn aber nichts entgegen zu setzen hast. Übrigens mag es zwar einige Beamte geben, aber bei 40Mio Arbeitnehmern in D ist das wohl eher eine kleine Minderheit.
Grüße
PS: Niemand sagt das alle Zusatztarife gut sind, man muss sich gut informieren und seine Schwerpunkte setzen. Wieder verallgemeinern und sagen das die meisten für den "Fuss" sein ist Populismus.
PPS: Das Schreiben was Ihr beilegt wird nicht Pflicht sein, zeig mir bitte die Stelle wo das steht. Das wird sicherlich vom Lobbyverband o.ä. sein und soll dem Versicherten zeigen die richtige Wahl getroffen zu haben. Oder ist daneben auch eine Berechnung zu sehen wie die Kosten wären wenn er verheiratet ist und 2 Kinder hat die alle privat zu versichern sind?
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Zitat
Original geschrieben von kues
Hängt das nicht davon ab, wer von den Eltern das höhere Einkommen hat?
Und da Beamte ein niedrigeres Bruttoeinkommen haben...M.E. völlig irrelevant, so bald ein Elternteil in der PKV ist, müssen die Kinder auch privat versichert werden.
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Zitat
Original geschrieben von delli1
M.E. völlig irrelevant, so bald ein Elternteil in der PKV ist, müssen die Kinder auch privat versichert werden.
Nein. Wenn der GKV Versicherte mehr verdient als der PKV Versicherte, können die Kinder in die GKV. Ist nur eher selten. -
@delli:
Falschinformation deinerseits....1) wenn das andere Elternteil ein Einkommen über 400€ hat DARF es sich nicht mehr privat versichern
2) kann das andere Elternteil sich auch GKV Versichern, selbst ohne Einkommen, dann wird der Beitrag im Verhältnis mit dem "Verdiener" berechnetdas/die Kinder müssen nur dann in die PKV, wenn das Elternteil über der JAEG verdient und selbst privat ist. Glaub mir die meisten Beamten liegen da drunter
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460€ im Schnitt für ne GKV?! wir reden hier von den Beiträgen, die ein AN(vers.frei)/Selbstständiger mit einem "Einkommen" zu zahlen hat,
Nicht von nem Gesamtschnitt, wo auch alle Arbeitslosen mit drin sind:
3600 Euro im Monat bzw 43200 Euro im Jahr ist die Bemessunggrenze, mit der ist bei dieser Personengruppe zu rechnenBei deinem "Schnitt" müßte der GKV Beitrag incl Pflege bei rund 13% liegen
oder gibt es um so Schwergewichten wie DAK/AOK etc auszugleichen noch eine unbekannte Wunderkasse mit 10% Beitragssatz? Da geh ich dann sofort hin -
Zitat
Original geschrieben von MTT
Bei der BKK Mobil Oil gibt es Zuzahlungsgutscheine für mycare.de - ein Mitbewerber von Sanicare.
MTT 
Bei mycare musst du jedoch Versandkosten tragen...
Kennt niemand von euch ein gutes Forum oder Homepage bzgk. GKV, bspw. mit solchen Übersichten wo man sieht welche KK Prozente bei Versandapotheken gewährt, günstige Zusatzleistungen anbietet o.ä.?
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Zitat
Original geschrieben von EsCab
Nein. Wenn der GKV Versicherte mehr verdient als der PKV Versicherte, können die Kinder in die GKV. Ist nur eher selten.
Es gibt sogar noch eine Einkommensgrenze für den PKV-Versicherten. Und wie gesagt gerade bei Beamten ist das Bruttoeinkommen schnell mal kleiner als bei 'normal' Beschäftigten bzw. kleiner als 4000€.
Infos vom Sozialministerium Bayern zur Familienversicherung: http://www.sozialministerium.bayern.de/fibel/sf_f020.htmEine andere Frage wäre allerdings, ob in der GKV versicherte Kinder eines Beamten, nicht ggf. noch zusätzlich Beihilfeansprüche haben könnten. Aber bei vielen Dienstherren gibt es in der Beihilfe ja nicht mehr als in der GKV...
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Zitat
Original geschrieben von mager-man
Bei mycare musst du jedoch Versandkosten tragen...Nein. Nicht in Kombination mit einer Rezeptbestellung, sprich: Zuzahlungsgutschein.
Zitat: "Wenn Sie diesen Gutschein einlösen [...] entfällt für Sie die gesetzliche Zuzahlung. Versandkosten fallen innerhalb Deutschlands ebenfalls nicht an."
MTT 
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